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Terroranklage wegen Marschierens am Ersten Mai Terror-§ stellt Meinung unter Strafe und wird immer umfassender angewandt.

Sechs Vorstandsmitglieder des linken Vereins „Anatolische Föderation“ sind der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach §278b angeklagt.
 
Die Konstruktion der Staatsanwaltschaft ist im Kern auf oppositionelle Meinungsäußerung in Bezug auf politische Konflikte in der Türkei aufgebaut.
 
Wie ernst es der Justiz ist, zeigt eine zweite Welle von Anklagen gegen mindestens neun weitere, teilweise sehr junge Menschen (der jüngste war damals 15) wegen Gutheißung und Unterstützung von Terrorismus.
 
Ihre Tathandlung bestand darin, am Ersten Mai mit Fahne, einheitlichem Hemd und Halstuch im Block der Anatolischen Föderation zu marschieren.
 
Seit 9/11 haben die Eliten eine Terrorhysterie geschürt und die politischen und institutionellen Voraussetzungen sowohl für 
extreme Überwachungsmaßnahmen als auch die Unterdrückung von Meinungsäußerung geschaffen.
 
Nun wenden sie sie zunehmend auch an – es gibt pro Jahr zahlreiche Verurteilungen wegen 
angeblichem Terrorismus. Bürger- und demokratische Rechte sind in akuter Gefahr.
 
Diskussion: 14.5.2018, 19h, Veranstaltungszentrum VHS Rudolfsheim, Schwendergasse 41, 1150 Wien
 
 Eda, Angeklagte, Studentin der
Kommunikationswissenschaften
 Dr. Johannes Jarolim, Abgeordneter im Nationalrat und SPÖ-Justizsprecher
 Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (angefragt)
 Jan, Angeklagter im Tierrechtsprozess nach §278, freigesprochen
 Dr. Hannes Hofbauer, Autor und Verleger (angefragt)
 Dr. Lennart Binder, Menschenrechtsanwalt i.R.
 Herbert Gnauer, AK Vorratsdatenspeicherung
 Anatolische Föderation
 
Solidaritätskomitee Anatolische Föderation
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