Toter in Wuppertaler JVA war wegen Schwarzfahrens im Knast

Am 1. Dezember wurde ein 42-Jähriger tot in seiner Gefängniszelle in der JVA Wuppertal-Vohwinkel aufgefunden. Der Mann saß seit dem 29. November in Haft, ihm wurde Schwarzfahren vorgeworfen. – Ein Kommentar von Tabea Karlo
In der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel wurde am 1. Dezember ein Mann tot in seiner Zelle aufgefunden. Der 42-Jährige hat gerade einmal zwei Tage zuvor seine Strafe angetreten. Er saß wegen des „Erschleichens von Leistungen“ ein. Dass es sich in seinem Fall um ein Schwarzfahrer-Delikt handle, teilte die Staatsanwaltschaft dann mit.

Laut ihr soll sich der Mann selbst das Leben genommen haben. Es gäbe keine Hinweise darauf, dass Fremdeinwirkung den Tod verursachte, das Motiv für den Suizid sei jedoch unklar. Am 6.12. soll der Leichnam des Mannes obduziert werden.

Es ist nicht das erste Mal in den letzten Jahren, nicht einmal in diesem Jahr, dass Justiz und Polizei aus Wuppertal in den Negativ-Schlagzeilen der Zeitungen auftauchen. In der Jugendhaftanstalt in Wuppertal-Ronsdorf nahm sich bereits 2016 ein Jugendlicher das Leben. Er war erst 17 Jahre alt. Und in den letzten zwei Jahren feuerte die Polizei in Wuppertal mehrfach tödliche Schüsse ab, zwei Menschen starben.

Die letzte traurige Nachricht liegt erst einige Wochen zurück: Hier handelte es sich um den jungen Griechen Giórgos Zantiótis. Der 24-Jährige starb in der Nacht zum 1. November im Wuppertaler Landgericht in Polizeigewahrsam.

Vor diesem speziellen Hintergrund, allerdings auch generell, drängen sich beim Tod in Justizgewahrsam viele Fragen auf:

Woran genau ist der Mann verstorben? In der Pressemitteilung ist von Suizid die Rede. An dieser Stelle muss man sich jedoch fragen, wie das möglich war. In JVA gibt es in der Regel sehr strenge Regeln, welche Gegenstände mit in die Zellen genommen werden können und dürfen.
Gab es vor dem Tod Anzeichen für suizidale Gedanken? Hätte man dem Mann in diesem Fall nicht mindestens ein Gespräch bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten anbieten müssen, die Verlegung in eine medizinische Einrichtung arrangieren oder den Effekt des Aufenthalts in einer Haftanstalt auf eine suizidale Person hinterfragen müssen?
Was war der Grund für den Suizid kurz nach dem Haftantritt? Stand dieser nicht wie gesagt mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in Verbindung zur Inhaftnahme? Und muss man nicht vor diesem Hintergrund erneut scharf hinterfragen, warum Menschen wegen so geringfügiger Ordnungswidrigkeiten wie Schwarzfahren eine Haftstrafe antreten müssen?
Warum saß der Mann in Einzelhaft? Wenn ja: Wie ist das begründet worden? Hätte der Tod in einer Gemeinschaftszelle verhindert werden können?
Die Staatsanwaltschaft führt in ihrem Statement vergangene Vorstrafen an, dabei handle es sich um Drogendelikte. – Warum werden diese im Plädoyer angeführt? Es gibt keine Information darüber, wie groß oder klein diese Verstöße gewesen sein mögen, noch, worin die Verbindung zum Suizid besteht.
In den Schlussreden der Wuppertaler Staatsanwaltschaft lässt sich ein Muster erkennen: Auch in vergangenen Fällen wurde die Schuld für den Tod von Menschen in Polizeigewahrsam oder nun in der JVA mit einem – nicht nachzuweisenden oder weit vor dem Geschehnis liegenden – Drogenkonsum der Beklagten gerechtfertigt.

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat es sich mit der knappen Meldung über den Suizid des Mannes einfach gemacht. Sie hinterfragt weder die Rolle des Justizsystems noch der direkten Justizanstalt am Tod des Mannes. Auch die Presse hatte die Meldungen größtenteils unkritisch und unhinterfragt 1:1 übernommen.

Ein Suizid ist aber nicht einfach ein „selbstverschuldeter“ Tod. Ein Suizid hat immer Gründe. Und nach denen muss man suchen. Vor allem dann, wenn dieser in einer Justizvollzugsanstalt, in einer Einzelzelle, kurz nach Haftantritt geschieht. Noch dazu in einer Stadt, in der es in letzter Zeit einige Tote zuviel in der Obhut von Polizei und Justiz gegeben hat.

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