Die Dresdner Staatsanwaltschaft teilte am 13. Juli mit, dass Verfahren nach §129 StGB gegen 21 Personen eingestellt wurden. Vor knapp 17 Monaten, am 19. Februar 2011 wurden die Betroffenen nach einem brachialen Polizeieinsatz im „Haus der Begegnung“ in Gewahrsam genommen. Hier befand sich das Pressezentrum von Dresden Nazifrei und eine Krankenstation von DemosanitäterInnen.
In den Abendstunden stürmte ein Spezialeinsatzkommando das soziokulturelle Zentrum, wobei Türen aufgetreten und zersägt wurden und die teilweise schwerbewaffneten Einheiten sich auch über das Dach Zutritt verschafften. Diese Durchsuchung wurde bereits als rechtswidrig erklärt.
Das Konstrukt der Staatsanwaltschaft fußt auf der Annahme, das Pressezentrum sei eine geheime Kommandozentrale, welche die Blockaden und direkten Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar gelenkt habe. In einer Erklärung von 13.07.2012 meint Staatsanwalt Alexander Keller zu wissen, „dass aus dem Gebäudekomplex heraus gewalttätige Übergriffe auf die Versammlungsteilnehmer gesteuert wurden. Wir können aber nicht nachweisen, wer es genau war.“
Bis heute ist nicht klar, auf welchen „Ermittlungsergebnissen“ diese Annahme beruht, da die Informationen dem Verfassungsschutzgesetz unterliegen und unter Verschluss bleiben.
Zunächst liefen alle Ermittlungen nach §129 unter identischem Aktenzeichen. Doch die Aktenzeichen des Verfahrens aus dem „Haus der Begegnung“ wurden im Laufe der Ermittlungen bereits von den anderen Verfahren abgetrennt und als eigenständiges Verfahren weitergeführt.
Die Einstellung des Verfahrens in 21 Fällen ist für uns jedoch kein Anlass zur Euphorie, denn nach wie vor laufen Ermittlungen nach §129 StGB gegen ca. 25 Personen, welche unter anderem einer sogenannten „Antifasportgruppe“ angehören sollen. Bei diesen Ermittlungen kam es nicht nur zu Hausdurchsuchungen, sondern nachweislich auch zu Observationen, Telefon- und Internetüberwachung und gezielter Einschüchterung der Betroffenen, ihrer Familien und Freunde.
Diesen Repressionsmechanismen treten wir mit Entschlossenheit und Solidarität entgegen.
Meldet euch bei uns oder bei der Rote Hilfe wenn ihr Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhaltet. Ihr könnt zur Sprechstunde der Roten Hilfe gehen oder eine Mail schrieben. Die notwendigen Kontaktdaten, sowie PGP-Key findet ihr auf unserer Website.
Keine Zusammenarbeit mit Staat und Justiz!
Kampagne 129 ev
im Juli 2012
Mehr zur Infos Einstellung:
Weiterführendes Material:
- Flyer: Der §129 – Eine „kurze“ Geschichte
- Checkliste: Hausdurchsuchung – Rote Hilfe
- Broschüre: Aussageverweigerung – Rote Hilfe
Spendenkonto:
Rote Hilfe Dresden, Konto: 609760434
BLZ 36010043, Postbank Essen
Stichwort „129 Verfahren“ (für die Prozesskosten)
Stichwort „129 Soliarbeit“ (für Kosten der Kampagnenarbeit)
Check out: www.129-ev.tk