Trotz Verlegung aus dem Todestrakt: Mumia Abu-Jamals Haftbedingungen sind »Todesstrafe auf Raten«

Trotz Verlegung aus dem Todestrakt: Mumia Abu-Jamals Haftbedingungen sind »Todesstrafe auf Raten«

Auch an diesem Wochenende wird auf der Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz wie seit 1998 Jahr für Jahr Gerechtigkeit für den US-Bürgerrechtler und politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal gefordert. Zwar wurde das 1982 wegen angeblichen Polizistenmordes gegen ihn verhängte Todesurteil im letzten Jahr von Bundesgerichten als »verfassungswidrig« gewertet und in lebenslange Haft umgewandelt, jedoch sind seine Haftbedingungen heute schlechter denn je.

Seit seiner Verlegung aus dem Todestrakt am 14. Dezember 2011 ist er im Staatsgefängnis Mahanoy in Frackville, Pennsylvania, der sogenannten Administrativhaft unterworfen. Seine New Yorker Rechtsanwältin Rachel Wolkenstein nennt diese Sonderhaftbedingungen »menschenunwürdig und qualvoll«. Damit erweist sich die vier Wochen zurückliegende Ankündigung von Anstaltsleiter John Kerestes, Abu-Jamal werde »bald in den Normalvollzug verlegt«, als unwahr.

Seit seiner Verlegung nach Mahanoy (jW berichtete) ist er dort im C-Trakt untergebracht, in dem auch disziplinarische Einzelhaft vollstreckt wird. Er ist rund um die Uhr greller Dauerbeleuchtung ausgesetzt. Beim Verlassen der Zelle werden ihm Hand- und Fußfesseln angelegt. Besuche wurden eingeschränkt, Telefongespräche ebenso untersagt wie der Zugang zu Radio, Fernsehen, Büchern, Schreibmaschine oder Verteidigungsunterlagen. »Kurz gesagt«, so Anwältin Wolkenstein, »ist er in der Administrativhaft schlimmeren Haftbedingungen unterworfen als im Todestrakt«.

Erkennbar ist das auch daran, daß der Journalist, der seine Kolumne früher mit »Aus dem Todestrakt« unterschrieb, seinen aktuellen Text (siehe oben) mit »From slow death row« (Aus der Zelle des langsamen Todes) abgeschlossen hat, womit er ausdrückt, daß lebenslange Haft unter diesen Bedingungen Todesstrafe auf Raten ist.

Wolkenstein betont, daß die verschärften Haftbedingungen jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Seine Verlegung in den Normalvollzug sei nicht abhängig von dem ausstehenden Termin vor dem Bezirksgericht von Philadelphia, in dem sein Todesurteil noch formal in lebenslang umgewandelt werden muß. Per Antrag hat Wolkenstein Anstaltsleiter Kerestes und John Wetzel von der Justizbehörde Pennsylvanias aufgefordert, ihren Mandanten unverzüglich in den Normalvollzug zu verlegen und ihm seine vollen Rechte einzuräumen. Jede weitere Isolation sei Amtsmißbrauch und eine Verletzung der Verfassungs- und Bürgerrechte. Mit Verweis auf die dreißigjährige Haftzeit ihres Mandanten erklärte Wolkenstein, es gebe keinen Grund für weitere Verzögerungen. Vielmehr sehe sie darin »den letzten Versuch, einen unschuldigen Mann zum Schweigen zu bringen«.

Die US-Juristenvereinigung National Lawyers Guild und die Menschenrechtsorganisation Human Rights Research Fund unterstützen mit Eingaben an die Verantwortlichen die Forderung nach sofortiger Aufhebung aller gegen den Bürgerrechtler verhängten Restriktionen.

E-Mail: ra-contactdoc@pa.gov