Türkei: 22 progressive Anwälte zu Rekordstrafen verurteilt

22 Mitglieder des Progressiven Anwaltsvereins (ÇHD) und des Volksrechtsbüros (HHB) wurden von der 18. Kammer des Istanbuler Schwurgerichts bei der Anhörung am Freitag im Silivri-Gefängniskomplex zu verschiedenen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht gab an, dass gegen seine Entscheidung nicht beim Regionalgerichtshof, sondern beim Kassationsgericht Berufung eingelegt werden könne. Die Anwälte wurden zu folgenden Strafen verurteilt:
Selçuk Kozağaçlı: 12 Jahre Haft wegen „Beteiligung an einer terroristischen Organisation“, plus 1 Jahr wegen „Propaganda für eine terroristische Organisation“.
Barkın Timtik: 12 Jahre Haft wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ und 9 Jahre und 8 Monate wegen „Propaganda“.
Oya Aslan: 10 Jahre Haft wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und 6 Jahre wegen „Propaganda“.
Taylan Tanay, Betül Vangölü Kozağaçlı, Güçlü Sevimli und Gülvin Aydın: 6 Jahre und 3 Monate Haft wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“. Die Bekanntgabe des Urteils wegen „Propaganda“ wurde verschoben.
Güray Dağ, Efkan Bolaç, Serkan Arıkanoğlu, Mümin Özgür Gider, Metin Narin, Sevgi Sönmez, Alper Tunga Saral, Rahim Yılmaz und Selda Yılmaz: 6 Jahre und 3 Monate Haft wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“.
Özgür Yılmaz: 1 Jahr Haft wegen „Propaganda“. Da Özgür Yılmaz bereits rechtskräftig wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ verurteilt wurde, wurde dieser Anklagepunkt in diesem Fall fallen gelassen.
Şükriye Erden: Die Bekanntgabe des Urteils wegen „Propaganda“ wurde verschoben. Da Şükriye Erden bereits wegen „Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“ verurteilt worden war, wurde diese Anklage in diesem Verfahren fallengelassen).
Naciye Demir: Die Verkündung des Urteils wegen „Propaganda“ wurde verschoben.
Die Akten der Angeklagten Zeki Rüzgar und Günay Dağ wurden abgetrennt.
Die Anklage gegen die Anwältin Ebru Timtik, die im August 2020 nach 238 Tagen Hungerstreik im Gefängnis verstarb, wurde fallengelassen.

Der Fall ÇHD besteht aus zwei getrennten Fällen, die zusammengelegt wurden. Nach dem ersten Verfahren vor der 37. Kammer des Istanbuler Schwurgerichtes hob das Kassationsgericht die Urteile gegen vier Anwälte auf. Es bestätigte jedoch die Urteile gegen die anderen Anwälte: Özgür Yılmaz, 13 Jahre und 6 Monate Haft; Behiç Aşçı, 12 Jahre; Şükriye Erden, 12 Jahre; Engin Gökoğlu, 10 Jahre und 6 Monate; Aytaç Ünsal, 10 Jahre und 6 Monate; Süleyman Gökten, 10 Jahre und 6 Monate; Aycan Çiçek, 9 Jahre; Naciye Demir, 9 Jahre. Das örtliche Gericht hatte Ezgi Çakır, die Anwältin der Angeklagten, zu 8 Jahren Haft verurteilt. Das Kassationsgericht urteilte, dass Çakır hätte verurteilt werden müssen, weil sie „wissentlich und willentlich der Organisation geholfen hat“.

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