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Türkei: Anwält*innen im Todesfasten

Wie die Revolutionäre türkische Anwaltsorganisation ÇHD (Çağdaş Hukukçular Derneği, deut. Verein progressiver Juristen) in einer Erklärung anlässlich des „Tags des Rechtsanwalts“ am 5. April in der Türkei mitteilt, befinden sich zwei inhaftierte Mitglieder seit Sonntag im „Todesfasten“.

Damit protestieren sie gegen die Willkürjustiz, die in dem von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan dirigierten Land herrscht.

Die Rechtsanwält*innen Ebru Timtik und Aytaç Ünsal von der Kanzlei „Rechtsbüro des Volkes“ (Halkın Hukuk Bürosu, HHB), einer Mitgliedsorganisation der Europäischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte (EJDM), wurden im März vergangenen Jahres zusammen mit 15 weiteren Kollegen
wegen des Vorwurfs der Unterstützung, Mitgliedschaft und Gründung von „terroristischen Organisationen“,
unter anderem der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C), zu insgesamt 159 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Anschuldigungen gegen sie beruhen
auf den widersprüchlichen Aussagen des Kollaborateurs Berk Ercan, die bisher zur Verhaftung von knapp 200 Menschen führten, darunter auch Mustafa Koçak und Mitglieder der Musikgruppe Grup Yorum.

Mit dem Hungerstreik fordern die ÇHD-Jurist*innen von der Türkei, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und die Verfolgung von Anwältinnen und Anwälten einzustellen. Alle Kolleginnen und Kollegen, die zu Unrecht wegen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit inhaftiert wurden, müssten unverzüglich freigelassen werden.

Die Anwaltschaft der Türkei steht ganz gezielt im Fokus des Staats, denn ohne Anwältinnen und Anwälte verbleiben Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten kaum Möglichkeiten, um sich gegen staatliche Repressalien zu wehren.

Insbesondere der Verein ÇHD und das Rechtsbüro HHB, die sich politischen Prozessen im Land annehmen und in der Vergangenheit erfolgreiche Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einreichten.

Im November 2016 wurde die Vereinigung durch einen Erlass der Regierung unter dem Recht des Ausnahmezustandes verboten.
Der prominenteste ÇHD-Anwalt ist Selçuk Kozağaçlı, der seit 2009 Vorsitzender des
1974 gegründeten Vereins war. Er wurde zu elf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Seit Anfang Februar befindet auch er sich im Hungerstreik. Vor seiner Haft
vertrat Kozağaçlı unter anderem Angehörige des 54-jährigen Metin Lokumcu, der 2011
bei Protesten gegen Recep Tayyip Erdoğans Wahlkampfveranstaltungen in der Schwarzmeerküstenregion getötet wurde, als die Polizei Tränengas einsetzte.

Außerdem engagierte er sich im Fall des 15-jährigen Berkin Elvan, der bei den Gezi-Protesten 2013 von einer Tränengaspatrone am Kopf getroffen wurde und nach neun Monaten im Koma verstarb, im Soma-Prozess, und vertrat die Universitätsdozentin Nuriye Gülmen und den Lehrer Semih Özakça, die nach dem vereitelten Militärputsch 2016 aus dem Staatsdienst entlassen wurden.

In Deutschland wurde Kozağaçlı für sein Engagement der Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. verliehen.
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