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urgent: lawyers info about situation of death fasting colleagues

Liebe Feundinnen und Freunde,

ich möchte Ihnen hiermit auf Wunsch der RechtsanwältInnen in der Türkei folgendes wichtiges Schreiben übermitteln, das wesentlichen die aktuelle Lage ihrer KollegInnen Ebru Timtik und Aytac Ünsal beschreibt. 

Wir versuchen möglichst bald eine englische Version dieses Schreibens zu bekommen.

Folgende Notiz noch von den AnwältInnen:
*Es besteht hohe Wahrscheinlichkeit, dass die beiden hungerstreikenden überleben, wenn sie freigelassen werden.
*Sie wurden bei ihrer Einlieferung in die beiden Krankenhäuser angelogen, man hat ihnen gesagt, dass der rechtsmedizinische Befund mangelhaft sei und sie nochmal zur Untersuchung müssten.
*Auf meine Frage, was jetzt juristisch gemacht werden kann, nachdem Gericht wegen Feiertagen geschlossen ist und ein Urteil gefällt wurde hieß es:
Das Gericht könnte genauso, wie damals die Freilassung der AnwältInnen angeordnet und am Wochenende auf Einspruch des Staatsanwalts rückgängig gemacht wurde, die Freilassung anordnen.
Es sei egal, ob es Samstag oder Wochenende sei.
*Ein entsprechender Einspruch von den RechtsanwältInnen gegen das Urteil der Fortsetzung der Haft ist umgehend erhoben worden. Das Dokument konnte bislang nicht übersetzt werden, ich schicke Ihnen aber trotzdem das Original mit.
*Die Ärztekammer in der Türkei hat sich mit einem Statement klar gegen eine geplante medizinische Intervention ausgesprochen. Zu diesem gibt es ebenfalls einen Linkverweis.

Es geht darum, so rasch wie möglich größtmöglichen Druck auszuüben und sowohl gegen die Zwangsernährung als auch gegen das negative Urteil der Haftentlassung vorzugehen.

Bitte um etwaige Stellungnahme oder sonst in Ihrem Rahmen mögliche, um die AnwältInnen in der Türkei in diesen schwierigen und entscheidenden Stunden zu unterstützen.
Wir bedanken uns im voraus für Ihr Interesse und dahingehende Bemühungen!

Liebe, solidarische Grüße
Freiheitsinitiative für die inhaftierten AnwältInnen – Österreich

1. Aufgrund dieses Prozesses befinden sich die Rechtsanwälte Ebru Timtik seit 211 Tagen und Aytac Ünsal seit 180 Tagen im Todesfasten. Beide KollegInnen sind unter Lebensgefahr und nicht mehr in der Lage, ihren Tag allein zu meistern. Mit diesem Tweet möchten wir die Ereignisse der letzten Woche berichten.
2. Auf unsere Forderung, unsere KollegInnen freizulassen, da sie sich in Lebensgefahr befinden, hat das Kassationsgerichtshof am 27. Juli entschieden, dass die 37. Schwurgerichtskammer zuständig sei.
3. Die 37. Schwurgerichtskammer hat entschieden, dass die beiden durch die Gerichtsmedizin begutachtet werden sollen, und diese haben diagnostiziert, dass „ihr weiteres Verbleiben in Haft ihre Gesundheit beeinträchtigt“.
4. Diese Berichte wurden zunächst in die Haftanstalten geschickt, in denen unsere KollegInnen inhaftiert sind, von dort mit einem Schreiben am Donnerstag, den 30. Juli an die 37. Schwurgerichtskammer zugestellt.
5. Um einen Zwischenbeschluss zu verfassen, wurde von der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme angefordert, in der dieser beantragte, „den Antrag auf Freilassung abzulehnen und die weitere Behandlung im Krankenhaus anzufordern“.
6. Die VORÜBERGEHEND besetzte 37. Schwurgerichtskammer hielt sich an diesen Antrag und der Antrag unserer KollegInnen wurde abgelehnt und ihre Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet.
7. Uns wurde nicht mitgeteilt, wann unsere KollegInnen in welches Krankenhaus verlegt werden, nur mündlich haben unsere KollegInnen, die in die JVA Silivri gefahren waren, erfahren, dass sie in das Kanuni Sultan Süleyman Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus und in das Dr. Sadi Konuk Krankenhaus gebracht wurden.
8. Von den Mitinsassen unserer KollegInnen haben wir erfahren, dass unsere KollegInnen angelogen wurden, indem ihnen mitgeteilt wurde, dass der Bericht der Gerichtsmedizin unvollständig sei und sie zur Vervollständigung erneut dort vorgestellt werden sollen.
9. In den folgenden Stunden haben wir die Information erhalten, dass Aytac Ünsal ins Kanuni Sultan Süleyman Krankenhaus und Ebru Timtik ins Sadi Konuk Krankenhaus in Bakirköy gebracht wurden, ohne dass den Familien oder den AnwältInnen erlaubt wurde, mit ihnen zu sprechen.
10. Daher haben wir noch immer keine Information über ihren Gesundheitszustand und ob ihre Bedürfnisse erfüllt wurden.
11. Obwohl die ganze Nacht über versucht wurde, den diensthabenden Staatsanwalt zu finden, um eine Erlaubnis für ein Mandantengespräch zu führen und einen Antrag auf Erlaubnis einer Begleitperson zu stellen, konnte keine schriftliche Anordnung erhalten werden, da der diensthabende Staatsanwalt NICHT AN SEINEM PLATZ WAR und IN DEN SPÄTEREN STUNDEN AUCH NICHT ERSCHIEN.
12. Die bewachenden Gendarmen haben die mündlichen Anordnungen nicht akzeptiert und weder wir noch die Familien konnten unsere KollegInnen sprechen.
13. Da die Eltern unserer Kollegin Ebru Timtik verstorben sind und ihre nächsten Verwandten ihre Schwester und ihre Tante inhaftiert sind, wurde versucht, die andere Tante und die Cousine als Begleitpersonen anzumelden, aber die ganze Nacht über wurde dies mit dem Hinweis darauf, dass die Nachnamen nicht übereinstimmen würden, zurückgewiesen.
14. Um die Verwandtschaft der Tante und der Cousine von Ebru Timtik nachzuweisen, wurde ein Auszug aus dem Portal „e-Devlet“ besorgt, dies wurde aber nicht als offizielles Dokument anerkannt.
15. Die Mutter von Aytac Ünsal wurde als Begleitperson akzeptiert, aber noch nicht erlaubt, dass sie ihn sieht.
16. Heute Mittag wurde der Antrag auf Erlaubnis einer Begleitperson mit dem Hinweis auf die Ansicht des Facharztes, dass dies nicht notwendig sei, abgelehnt und auf unsere nachhaltigen Forderungen hin durch einen Beschluss des Gesundheitsgremiums ersetzt, dass die Begleitperson notwendig sei.
17. Es wurde mitgeteilt, dass nach einem negativen Covid-19-Test die Begleitpersonen zu unseren KollegInnen gelassen werden.
18. Am Eingang des Kanuni Sultan Süleyman Krankenhauses, in dem Aytac Ünsal liegt, befindet sich eine Pandemieklinik. Die Frequenz in, um und vor der Klinik beängstigt uns bezüglich der Gesundheit unseres Kollegen.
19. Die Entscheidung der 37. Schwurgerichtskammer, die KollegInnen in ein Krankenhaus zu verlegen, stellt eine Vorbereitung für einen Zwangseingriff dar. Es ist allgemein bekannt, dass der medizinische Zwangseingriff zu dauerhaften körperlichen Behinderungen und zum Tod führen können.
20. Hier können Sie die Meinung der Vereinigung der Türkischen Ärzte (TTB) zum Zwangseingriff nachlesen: https://twitter.com/ttborgtr/status/1288920442548314112?s=20
21. Gegen den Beschluss der 37. Schwurgerichtskammer haben wir noch in derselben Nacht Beschwerde eingelegt. Der Beschluss muss umgehend aufgehoben und unsere KollegInnen freigelassen werden.