Das Urteil im Münchner Kommunistenprozess wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML nach § 129b StBG wird am
Dienstag den 28.07.2020 – 10 Uhr
durch das Oberlandesgericht München verkündet werden.
https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/20-07-2020-urteil-am-28-07-2020/