RAZ-Verfahren2021-218x150

Urteilsverkündung und letzter Prozessbericht im RAZ-RL-radikal-Prozess, 22. Verhandlungstag.

Der 22. Verhandlungstag im Prozess gegen unseren Freund und Gefährten begann am 01.12.21 mit unglaublich viel Verspätung erst um 11:03 Uhr. Angekündigt war der Termin um 09:00 wie an fast allen anderen Verhandlungstagen. Eine Kundgebung fand vor dem Gerichtsgebäude statt, an der mehrere solidarische Personen trotz des fürchterlichen Wetters, es regnete fast ununterbrochen, teilnahmen, die Berliner Polizei war selbstverständlich auch da, doppelt so viele wie wir, sowie ein unerwünschter Gast.

Schon gleich am Anfang bevor bekannt wurde, dass sich der Verhandlungstag verspäten würde, machten einige teilnehmenden Personen auf einen Mann aufmerksam, der bereits auf der Demonstration für die Freilassung von Cem, welche am letzten Sonntag, den 28.11.21, stattgefunden hatte, anwesend gewesen sei, angeblich die Demonstration abfotografiert habe und mit den Bullen mitgelaufen sei, es wurde geäußert, dass es sich hierbei um einen Faschisten handelt. Es wurde versucht, wenn auch etwas theatralisch, dass sich dieser nicht nur entfernen sollte, sondern dass er auch überhaupt gar nicht in das Gerichtsgebäude reingehen könne, um am Verhandlungstag teilnehmen zu können. Dies führte dazu, dass die Bullen intervenieren mussten und den unerwünschten Gast etwas abseits stellten. So warteten wir bis eine Angestellte aus dem Gericht uns informierte, dass sich der Prozess verspäten würde, weil corona-bedingt einige Schließer krank seien und es nicht genügend Personal geben würde. Nach über zwei Stunden des Wartens durften am Ende elf Personen in das Gericht, wobei der unerwünschte Gast mit Bulleneskorte als erster hineinkam und der Prozess begann, wie schon gesagt, um 11:03 Uhr. Anwesend waren auch zwei Vertreter der bourgeoisen Presse, einmal die TAZ und die Junge Welt, um den Artikel der jW lesen zu können muss man ein ABO haben.

Als allererstes wollte die Richterschaft weitere Beweise aufnehmen und diese sollten in Augenschein genommen werden. Hierbei handelte es sich um Ausdrucke aus dem Internet von der Eisdiele „Eis36“ sowie Bewertungen von einigen Gästen, die vorgelesen wurden, dabei handelte es sich vor allem um Beschreibungen des Inneren sowie der Art des Lokals. Die Bilder wurden von der Staatsanwaltschaft, von den Schöffen, der Verteidigung und vom Angeklagten in Augenschein genommen, es waren Farbausdrucke.

Der Richter wollte als nächstes ein Video zeigen, aber offensichtlich waren die Schließer nicht in der Lage die richtige Länge für Kabel zu organisieren, genauso wenig den Beamer, über den die Aufnahmen laufen sollte, so einzustellen, dass das Bild korrekt auf die Leinwand projizierte. Dazu aber gleich mehr.

Während die Schließer alles organisierten und den Beamer umbauten, die Richterschaft war selbst sehr genervt, würde später sogar darüber noch lachen, wahrscheinlich weil es schon zum Zirkus wurde, wurden andere Fotos in Augenschein genommen.

Dabei handelte es sich um Fotos vom Zentrum Kreuzberg, „Eis36“, dem Kottbusser Tor mit Sicht auf die Adalbertstraße und dem Café Kotti. All dies sollte auch als Beweiusaufnahme ins Protokoll. Als nächstes folgten Fotos von „Eis36“, wo ein Schild oder Plakat zu sehen war, wo „Zur Zeit geschlossen“ draufstand.

Da der Beamer am Ende zu funktionieren schien, sollte ein Video von YouTube in Augenschein genommen werden, auf dem ein Interview mit dem Betreiber des Café Kotti, Ercan, zu sehen war. Die Richterschaft erwähnte, dass es zwar Lautsprecher gebe, aber auf den Ton würde es nicht ankommen, sondern nur auf die Bilder. Aber das Einstellen des Beamers war noch nicht fertig und wir konnten endlich alle das erste Mal sehen, wie auch die Strafgesetzbücher wirklich nützlich werden konnten, denn es würden drei Bände benötigt werden um die erwünschte Höhe zu erreichen, damit auch via Beamer ein Bild auf der Leinwand zu sehen war. Beim Video konnte das Innere des Café Kotti gesehen werden, genauso wie die Umgebung, die Balustrade, von der so oft die Rede war, das Zentrum Kreuzberg, der Außenbereich des Café Kotti. Drei Screenshots aus dem Video wurden als Fotos verteilt und in Augenschein genommen.

Dann wurde ein Auszug aus dem Internet verlesen, dabei handelte es sich um eine Beschreibung von „Eis36“ und das dort mittlerweile ein anderes Lokal drinnen ist. Da der frühere Inhaber von „Eis36“ aber in Ecuador lebt, wäre dieser nicht zu verfahrensorientierten Fragen erreichbar. Mit dem beendete die Richterschaft die Beweisaufnahme. Gleich darauf verlangte die Verteidigung eine Pause von fünf bis zehn Minuten, um sich über die neuen Beweise zu beraten.

Zu den neuen Beweisen gab es seitens der Verteidigung keine Erklärung. Somit war die Beweisaufnahme geschlossen. Die Richterschaft fragte die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung, ob diese zu den neuen Beweisen etwas hinzuzufügen hätte. Erstere äußerte, dass sie nichts an der letzten Aussage verändern würde, dass der Angeklagte schuldig sei und dass sie eine Strafe von einem Jahr und elf Monaten ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung immer noch beantrage. Die Verteidigung fügte hinzu, dass diese neuen Beweisen immer noch nicht beweisen würden, dass Cem sich schuldig in Form vom Verschicken von Bekennerbriefen gemacht hätte und dass daher dieser freigesprochen werden müsste. Die Richterschaft fragte dann Cem selbst nochmals, ob er etwas hinzuzufügen hätte und dieser antwortete, dass er nichts sagen würde und sich der Forderung seiner Anwälte anschließen würde.

Die Richterschaft zog sich zurück und würde sich beraten, eine Pause von 30 bis 45 Minuten wurde bis zur Urteilsverkündung ausgerufen.

Das Gericht verurteilte Cem für die Beihilfe bei zwei Brandanschlägen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, dazu 360 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Die Begründung dazu war Folgende:

1- Die Straftaten fanden vor zehn Jahren statt.

2- Es wäre ein sehr umfangreicher Prozess gewesen mit vielen Akten und vielen Beschuldigten (Anfangs neun Personen)

3- Es gab eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, da erst nach vielen Jahren Anklage erhoben wurde.

4- Es gab viele Zeugen aus den Reihen des LKA, des BKA und des BfV und der LfVs, die sich an nichts erinnern konnten, woran das liegen mag, darüber wollte die Richterschaft nicht spekulieren, dies sei auch der Grund, warum Cem in allen Anklagepunkten freigesprochen worden ist, außer der Beihilfe zu zwei Brandanschlägen.

5- In diesem Fall habe es sich um einen klassischen Indizienprozess gehandelt, es sei wie ein Puzzle bzw. Mosaik gewesen, es habe keine Tatzeugen bzw. unmittelbaren Beweise gegeben.

6- Über den Beschuldigten gab es keine Informationen.

7- Seit 2009 agierte in Berlin eine linksradikale Gruppe die Anschläge verübte, diese Gruppe wurde auch als die Nachfolgeorganisation der MG (militanten Gruppe) gesehen.

Der Angeklagte habe mit maximal zehn weiteren Personen die Gruppe, die sich RAZ und RL nannte, gebildet. Hierbei handelt es sich um ein und dieselbe Gruppe, die Mitglieder waren in beiden und es gab nicht zwei unterschiedliche Gruppen mit unterschiedlichen Mitglieder, so die Richterschaft. Also keine Dachgruppe mit einem revolutionären Arm. Diese Gruppe habe klandestin gehandelt, die Entscheidungen wurden kollektiv getroffen, diverse Anschläge wurden mit ideologischen Vorgang gegen staatliche Institutionen begannen/unternommen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Damit dies auch passieren könne, mussten diese in die Medien, ohne dies hätten aus der Sicht der Gruppe, so die Richterschaft, die Aktionen keinen Sinn ergeben.

Im Falle der radikal würde es sich hier um eine Publikation handeln, die seit 1976 existiert, die sich unter anderem auch mit der Auflösung der MG befasste. Darin wurden diverse Dinge publiziert unter anderem aber auch Bekennerbriefe (Kommuniqués). Die radikal war daher das propagandistische Organ der RAZ und der RL.

Alle Aktionen wurden nachts durchgeführt und es gab immer Bekennerbriefe im Internet und in den Medien dazu.

– Am 30.12.09 ein Anschlag gegen das Jobcenter in Wedding (was in diesem Prozess nicht zur Anklage stand).

– Am 04.02.10 ein Anschlag gegen das Haus der Wirtschaft (war ein Anklagepunkt), für diese Aktion ging einen Tag später ein Bekennerbrief bei der Presse ein, noch etwas später tauchte dieser in einer Ausgabe der radikal auf.

– Am 18.11.10 ein Anschlag gegen das Bundeshaus in Berlin (was in diesem Prozess nicht zur Anklage stand). Der Bekennerbrief für diese Aktion würde später in der radikal erscheinen.

– Mitte März 2011 die Versendung von Patronen

– 18.03.11 die Versendung der Bekennerbriefe an verschiedene Zeitungen, etwas später dann auch bei der Süddeutschen Zeitung und in der radikal veröffentlicht.

Auch wenn es keine Beweise gibt, dass Cem an irgendeiner dieser Taten beteiligt gewesen sein mag, deute alles daraufhin, dass Cem daran beteiligt war, so der Vorsitzende Richter.

– Am 28.04.11 ein Anschlag gegen die Senatsverwaltung und das Amtsgericht in Wedding. Am selben Tag wurden die Bekennerbriefe der RAZ an elf Tageszeitungen verschickt. Dann ein Tag später auch in der BZ und nochmals später wieder in der radikal abgedruckt.

Von Bedeutung ist auch die Tatsache, dass seitdem keine weiteren bekannten Aktionen durchgeführt worden sind und dass nach der Kenntnis der Richterschaft nur eine weitere Ausgabe der radikal veröffentlicht worden sei.

Es ist auch festzustellen, dass Cem ein Kommunist ist, dass er Mitglied beider Gruppen war, dass er mit den Tätern, die die Aktionen durchführten, organisiert war, ob er mitgewirkt hat beim Schreiben von Texten oder bei der Durchführung von Aktionen, dazu gibt es keine Beweise.

Die psychische Beihilfe kommt daher zustande, weil eine Beteiligung ohne eine politische Verbindung keinen Sinn ergebe, man wüsste nicht ob er die Postfächer für Mails eingerichtet habe, ob er die Mails verfasst habe. Nach der Versendung eines Bekennerbriefes habe man ihn durch eine Observation nach Hause gehen sehen. Er wurde mit seinem Laptop während der Observation gesehen und beobachtete, dass er nach Alt-Glienicke gefahren ist, wo er Zettel zerrissen und diese weggeworfen haben soll. Unter den Zetteln sei die genaue Reihenfolge der Email-Adressen von Zeitungen vorgefunden worden, wie sie auch verschickt worden sind. Dabei war auch ein Brief aus dem Jobcenter, ein Zettel mit vermeintlichen Bezug auf die Patronenversendung, ein Deckblatt der Interim und ein Artikel der radikal und die Anweisung wie man Bekennerbriefe verschicken soll.

Bis 2018 wurden zusätzlich die Ermittlungen nicht abgeschlossen. Der Prozess fand mit einer Verzögerung von sechs Jahren statt, wäre dies nicht der Fall gewesen, dann wäre auch der Ausgang, das Urteil für diesen Prozess anders gewesen, fügte der Vorsitzende Richter hinzu.

Zu den Feststellungen, Cem machte keine Aussagen und es gab keine Zeugen, die zu den Taten irgendwelche Informationen hätten beitragen können. Daher auch keine Informationen zu den Tätern. Weder Fingerabdrücke noch Fasern oder DNA war vorhanden, bzw. konnten an den Tatorten ermittelt werden, nur durch die Sprühereien des Akronyms RAZ an den Tatorten konnte eine direkte Verbindung zu der RAZ und der RL hergestellt werden, genauso wie durch die eine Ausgabe der radikal unter einem Auto in der Nähe eines Tatortes.

Zu dem Anklagepunkt Nummer Eins, eine Ausgabe der radikal wurde unter einem Auto gefunden und Cem hat evtl. den Bekennerbrief in einen Copyshop fotokopiert. Da die Zeugen des BfV keine Erinnerungen zu der Observation hatten, wo Cem dabei beobachtet worden sein soll, gab es dazu keine Beweise und auch keine Indizien. Dass die Beamten des BKA ausgerechnet aus dem richtigen Kopierer ein Beweisstück beschlagnahmten, kann auch ein Zufall gewesen sein. Da es auch nicht festzustellen war, wann die Ausgabe der radikal erschien war, die unter einem Auto platziert wurde, konnte nicht festgestellt werden, ob der Angeklagte mit der Fertigstellung in Verbindung stand. Auch die Internetrecherchen dazu konnten nicht festgestellt werden, weil der Provider die ganzen Informationen zum Internetverlauf von Cem schon gelöscht hatte. Daher wurde Cem in diesem Anklagepunkt freigesprochen.

Zu den Anklagepunkten Nummer Zwei und Drei, auch hier keine konkreten Beweise an der Teilnahme der Aktionen, es gab ja sogar die Überwachungsaufnahmen, wo man Cem seine Wohnung vor den Taten betreten und erst am nächsten Tag verlassen sieht. Es war nicht festzustellen, ob er die Wohnung anders verlassen hatte. Aber an seiner Beteiligung an der Verschickung der Bekennerbriefe sei kein Zweifel, weil die Papierfetzen im Müllkorb in der S-Bahn Haltestelle in Alt-Glienicke vorgefunden wurden. Ein Bulle, der als Zeuge vorgeladen wurde, konnte sich an Cem erinnern sowie dass er, angeblich, die Fetzen in den Müll warf. Dazu komme, dass unter den Fetzen ein Brief aus dem Jobcenter war, mit den Personalien einer Person, mit der Cem ein Telefongespräch geführt hatte. All dies mache es sehr unwahrscheinlich, dass es sich hier um einen Zufall handeln könnte und daher würde dies beweisen, dass es eine Verbindung gab.

Zum Gutachten und zur Analyse der Schrift im Allgemeinen, im Adressbuch, das in der Wohnung von Cem beschlagnahmt wurde, war das Wort Mutter auf Türkisch, Anne, und da Cem selbst die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, konnte dieses Mysterium aufgeklärt werden, dass hier eine Verbindung bestehen könnte. Die Handschrift wurde im Vergleich des Urhebers mit anderen Beweisstücken verglichen und es wurde festgestellt, dass es sich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit um denselben Urheber handeln würde, vor allem bei den zerrissenen Fetzen, die im Müllkorb in Alt-Glienicke gefunden wurden. Die Kritik der Verteidigung sei nicht greifbar, wo gesagt wurde, dass die Untersuchung nicht wissenschaftlicher Natur war, weil auf elementare Untersuchungen verzichtet wurde, sei dies nicht notwendig gewesen sei, weil es sich in diesem Fall nicht um eine Fälschung handeln würde und daher diese elementaren Untersuchungen nicht notwendig gewesen seien. Da die Sachverständige eine lange Liste an Akkreditierungen und eine lange berufliche Erfahrung hatte, konnte an ihrem Urteil nichts ausgesetzt werden.

Auch seine Teilnahme an der Fertigstellung der Publikation radikal sei nicht anzuzweifeln, da er in einem Telefonat über sein Mitwirken an einer „Postille, die es seitdem gibt, als ich noch in den Windeln lag, gab“ spricht, auch in den sogenannten Fetzen Stichpunkte eines Artikels waren, der der Richterschaft zufolge alle Merkmale aufwies, dass es sich hier um einen Artikel für die radikal handeln würde. Dass eben auch kurze Zeit nach der Versendung der Bekennerbriefe diese Papierstücke/Fetzen entsorgt worden seien, wir erinnern uns an die Liste der E-Mails der Redaktionen mehrerer Zeitungen, und dass eben alle Bekennerbriefe der RAZ-RL in der radikal abgedruckt wurden. Also muss Cem ein Teil der Redaktion gewesen sein.

Die Sprache der Artikel stand im Einklang mit der der MG, und da klandestin gehandelt wurde, muss er sich im inneren Kreis aufgehalten haben, da es sich um politische Aktionen handelte, ist der Bezug zum Inhalt essentiell. Außerdem stand Cem in Kontakt mit einen Mitglied der MG, nämlich Oli Rast, der zu einigen Jahren Knast für die Aktionen der MG verurteilt wurde. Cem habe auch im Internet für politische Themen recherchiert.

Zurück zu den Patronen nochmals, die Richterschaft hält es für unwiderlegbar, dass sich Cem im „Eis36“ aufhielt, dazu würde es einen Bericht des LKA Sachsen-Anhalt geben. Der Einsatzleiter der Observation, der als Zeuge eingeladen wurde, irrte sich in der Beschreibung der Örtlichkeit, denn dieser sprach in Wirklichkeit vom Café Kotti, dies wäre irrelevant, den Cem habe sich in der Eisdiele „Eis36“ aufgehalten.

Im Falle der Eisdiele „Eis36“, hier handelt es sich nicht exklusiv um eine Eisdiele, sondern um eine Kneipe in der damals häufig kulturelle Veranstaltungen mit Schwerpunkt auf Lateinamerika stattfanden. Ob es festzustellen sei, dass diese wirklich zu dem besagten Zeitpunkt geschlossen war, was mit dem Steuernachweis belegt wurde, ließe sich zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht beweisen und überprüfen, denn der damalige Inhaber ist nicht nur außer Landes, es gibt auch noch das Steuergeheimnis und man würde nicht so leicht an die Unterlagen kommen können.

Warum also dieses Urteil, hier handelt es sich um keinen minder schweren Fall, zu berücksichtigen ist aber, dass Cem nicht vorbestraft ist und dass es keine Feststellungen gegeben hat, dass Cem sich in den letzten zehn Jahre strafbar gemacht hat. Und dennoch gegen ihn wurde wegen zwei Brandanschlägen ermittelt, die nicht einfach nur irgendwelche waren, wie z.B., gegen eine Scheune, sondern hier handelt es sich um Angriffe gegen staatliche Institutionen bzw. die Gebäude, wo diese untergebracht sind, die politische Motivation dahinter war das Ziel den Staat abzuschaffen. Hätte dieser Prozess früher stattgefunden, wäre eine Haftstrafe unumgänglich gewesen. Cem selbst habe aber in der ganzen Zeit keine Nachteile gehabt.

Daher, wird Cem anteilig die Kosten des Verfahrens tragen müssen, da er teilweise freigesprochen wurde, und er wird zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, dazu 360 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Er wird keinen Bewährungshelfer kriegen. Wie üblich kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

Ende des 22. Verhandlungstages.

Von unserer Seite wird in kommender Zeit auch noch ein Text über und zu diesen Prozess kommen.

Soligruppe für Gefangene

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