Freitag, den 12. Januar 2018
19:00 Uhr
B5, Internationales Zentrum
Brigittenstraße 5
im Rahmen des Cafes des Roten Kollektivs Hamburg
Der §129b-Prozeß (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) gegen Musa beginnt am Dienstag, den 16. 1. 2018 vor dem OLG Hamburg, Sievekingplatz 3.
Weitere Prozeßtermine: 17. 1., 24. 1., 25. 1., 30. 1., 31., 1., 2018.
Das Verfahren soll zirka 1 Jahr dauern.
Musa Aşoğlu ist ein niederländischer Staatsbürger und kommt aus der Türkei. Er ist vor über einem Jahr – am 2. 12. 16 – von den deutschen Behörden in Hamburg festgenommen worden und befindet sich seitdem im Hamburger Untersuchungsgefängnis (UG) Holstenglacis 3, 20355 Hamburg.
Seine Haftbedingungen
Er ist 23 Stunden allein in seiner Zelle und den Hofgang für 1 Stunde macht er auch allein.
Der politischen kurdischen Gefangene, Zeki Eroglu, der auch dort wegen § 129b inhaftiert worden ist, ist auf einer anderen Abteilungen, so dass kein Kontakt mit ihm möglich ist.
Intention der Klassenjustiz ist es, Musas Kommunikation zu beschränken bzw. zu verunmöglichen, um so seine Isolation noch weiter zu verschärfen, was auf die Dauer zu gesundheitlichen Schäden führt.
Internationale Fahndung
Bereits 2014 stellte die USA ein Kopfgeld in Höhe von jeweils 3 Mio. Dollar auf Musa Aşoğlu aus, dem eine Führungspositionen innerhalb der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) unterstellt wird. Die USA geriet 2013 ins Visier der DHKP-C , die die US-Botschaft in Ankara und das Konsulat in Istanbul militant angegriffen hatte.
Auch in der Türkei stand er als Nummer eins auf der Fahndungsliste und das Innenministerium hatte ein Kopfgeld von 1,2 Millionen Euro auf ihn ausgesetzt.
Auch die BRD ist beteiligt
Die BRD beweist ein weiteres Mal durch die Festnahme von Musa Aşoğlu, wie konsequent sie ihre Interessen als imperialistische Macht und als Unterstützerin reaktionärer Machthaber verfolgt. Als wichtigste Waffenlieferant und Wirtschaftspartner hat die BRD nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass die Türkei im Rahmen ihres dreckigen Krieges in den kurdischen Gebieten tausende Menschen ermorden und vertreiben konnte. Allein aus diesem Grund sollte uns die hiesige Kriminalisierung und Verfolgung von Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen nicht überraschen.
Kürzlich wurde Erdal Gökoğlu von Belgien in die BRD ausgeliefert.
In der BRD finden zahlreiche „Terrorismusprozesse„ statt und deswegen sind 23 Menschen zu Zeit inhaftiert.
Es besteht auf jeden Fall die Gefahr, das Musa hier für 10 Jahre in Isolation eingesperrt wird und/oder er danach in die USA abgeschoben wird.
Solidarität für Musa Aşoğlu
Jeden Donnerstag gibt es seit einem Jahr eine Knastkundgebung für Musa um 16 Uhr vor dem UG Jungiusstraße 3, vor dem Eingang Wallanlagen, Höhe Kita.
Ein bundesweiter Marsch für Musa begann am 12.1. und endet am 31.1.
Ebenso wird es eine internationale Konferenz zum § 129b-Prozess gegen Musa Aşoğlu am 10./11. 2. 2018 in Hamburg im Centro Sociale, Sternstr.2 ab 13 Uhr, geben.
Musa Aşoğlu ist nicht alleine!
Freiheit für Musa Aşoğlu!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Weg mit dem Paragraphen §129 !
https://freemusablog.wordpress.com + political-prisoners.net
Freiheitskomitee für Musa Aşoğlu
c/o Brigittenstraße 5 20359 Hamburg