knäste

Veranstaltungen die an den Antiknasttage stattfinden werden (Liste wird sich im Laufe der Zeit ändern)

– Forensik und Psychiatrie:

(Über)-Macht Psychiatrie

An diesem Abend möchten wir Einblicke in die Funktions- und Wirkweise des „psychiatrischen Apparates“ werfen, der hinter dem Deckmantel der „Hilfe“ und „Fürsorge“ agiert.

Neben dem Repressionsorgan Gefängnissystem ist Psychiatrie ein häufig unterschätzes Machtorgan.

Für viele Erfahrene Menschen bedeutetet Psychiatrie: Stigma, Entmündigung, vielschichtige Arten von Gewalt und daraus resultierende Traumatisierungen, die häufig hinter Datenschutz und Schweigepflicht und hinter falschen positiven Vorurteilen verborgen bleiben.

Gesundheitsbetriebe werden zunehmend privatisiert, Profit steht dabei vor dem Menschen. Der Diagnosenkatalog des ICD10 wird zunehmend erweitert, das Haupt-(therapeutische) Mittel besteht weitestgehend in der Verabreichung von Psychopharmaka, Zwangseinweisungszahlen steigen, Gesetztestexte (u.a. Psychisch-Kranken-Gesetze) bieten gegenüber als „psychisch-krank“ deklarierten Menschen unglaubliche Möglichkeiten der Beschneidungen ihrer Menschenrechte und macht aus Menschen potentielle „Gefärder*innen“.

Neben diesen düsteren Einblicken möchten wir Ausblicke auf vorhandenen Strukturen, Ansätze und Kampagnen werfen, die vorhanden sind oder (wieder) entdeckt, entwickelt und kultiviert werden können.
Referentin: Juli, Ak-Psychiatriegewalt stoppen

– FSB Folter oder lange Welle der Repression gegen Anarchisten in Russland

Ein Anarchist zu sein, war nie einfach in Russland oder sonst wo in der Welt. Heutzutage ist eine kritische Haltung in Putin-Land gefährlich, sowohl für politische Aktivisten, als auch für alle anderen ärgerlichen Menschen.

Seit dem zweiten Halbjahr 2017 hat eine neue, lange und unaufhörliche Welle der Repression gegen Anarchist*innen, Leute die mit Anarchist*innen bekannt sind und gegen solche, die ihre Solidarität mit Unterdrückten gezeigt haben, begonnen. Wir reden nicht von einem Fall, sonder von der Tendenz zu verhaften, harter Foltern, zur Kooperation zwingen und die anarchistische Bewegung aus dem Land jagen.

Was passiert? Wie können wir solidarisch sein? Ist überhaupt noch eine anarchistische Bewegung übrig? Sowie alle anderen Fragen zur situation in Russland, die ihr immer schon mal fragen wolltet.

– Transratgeber:

Wir, das trans*Ratgeber Kollektiv, sind eine abolitionistische Gruppe welche sich aus ehrenamtlichen Einzelpersonen zusammensetzt die trans*Menschen im Knast unterstützen möchte.

Wir werden eine neue Broschüre vorstellen, die trans* und nicht-binäre Menschen im Knast mit Rechtshilfe- und Alltagstips unterstützen soll. Wir möchten eine Auseinandersetzung zum Thema trans*/nicht-binär und Knast beginnen und trans*/nicht-binär spezifische Diskriminierung im Knast thematisieren. Vor allem wollen wir versuchen gefangene und andere von Repression betroffene trans*und nicht-binäre Menschen untereinander aber auch mit denen zu vernetzen, die sich solidarisieren wollen. Lassen wir uns nicht teilen. Lassen wir uns nicht auf die Logik ein, dass es Menschen gibt die in den Knast gehören und auf die angebliche Selbstverständlichkeit, dass Knäste für Sicherheit sorgen! Kein Knast steht für immer.

– Knastindustrie:

Gefängnisindustrie und Widerstand

Die Gefängnisindustrie ist – ähnlich wie Gefängnisse an sich – nicht nur Ausdruck staatlicher Herrschaftsansprüche gegenüber Armen und Unangepassten, sondern entwickelt sich derzeit in vielen Ländern zu einem Umsatzmotor, der ungebremst die Freiheit von noch viel mehr Menschen einschränken könnte, als bereits jetzt inhaftiert sind. In Teilen der Erde ist sie nichts anderes als fortgesetzte koloniale Sklaverei unter anderem Namen (z.B. in den USA), in anderen entwickeln private Konzerne erst jetzt ihre Gewinnziele auf Kosten der Gesellschaft (z.B. in Deutschland).

In einem Beitrag zu den Anti-Knast-Tagen 2019 in Berlin werden Vertreter*innen aus der FREE MUMIA Bewegung und der Soligruppen Jena und Berlin der GG/BO über verschiedene Aspekte der Gefängnisindustrie in den USA und in Deutschland berichten und sie zur Diskussion stellen. In der BRD gibt es außerdem widerständige Gefangene, welche sich gegen die Zustände hinter Gittern wehren wollen. Ihre gemeinsamen Kämpfe werden ebenfalls vorgestellt.

– Medizinische Versorgung im Knast:

Vorsitzender des Knastschadenkollektiv Andre’Moussa lädt ein zur Infoveranstaltung über die ärztliche Versorgung hinter Gittern und ihre Einarztpolitik! Er war u.a.am 20.03. – 22.03.2019 in Bonn als Experte für die 10. Europäischen Gesundheitsfürsorge hinter Gittern Eingeladen!Andre’Moussa Knastschadenkollektiv

– Alte und neue Wege durch den Knast: Solidarität gegen Repression

Die Veranstaltung hat das Ziel, das Thema Knast, Repression und Solidarität wieder stärker ins Bewusstsein zu rücken. Viele politisch Aktive wurden in den letzten Jahren zu Haftstrafen von ein, zwei oder drei Jahren verurteilt und oft wurde das nur am Rande wahrgenommen.

Zugleich wurde es in den letzten Jahren auch bei Prozessen gegen Linke üblicher, sich nach dem Motto ‚Strafmilderung gegen Einlassung‘ auf Deals mit dem Gericht einzulassen.

Die Bedeutung von Solidarität mit Gefangenen und von Repression Betroffenen und was es mit solchen Deals auf sich hat, werden Themen der Veranstaltung sein.

Eingeladen sind ehemalige politische Gefangene, die viele Jahre im Knast waren, und Anarchist*innen aktueller Kämpfe, die über ihren jeweiligen – vielleicht gar nicht so unterschiedlichen – persönlichen und politischen Umgang mit Repression und Knast diskutieren werden.

– Repression gegen die kurdische Bewegung in Deutschland – § 129b als politisches Gesinnungsstrafrecht

Zeitgleich mit der Aufnahme des bewaffneten Kampfes 1984 hatten westeuropäische Geheimdienste eine Kampagne gestartet, um die PKK international als Terroristen brandmarken zu können. Der erste große Gerichtsprozess gegen die kurdische Bewegung in Deutschland startete Ende der achtziger Jahre in Düsseldorf. Über zwanzig Angeklagten war unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Mordund Freiheitsberaubung vorgeworfen worden. Das Verfahren dauerte ca. 6 Jahre, wurde gegen viele Angeklagten eingestellt, andere wurden freigesprochen. Nur vier Angeklagten wurden letztendlich verurteilt.
In der Folge lernten die westdeutschen Repressionsbehörden dazu und gingen zu einer Vereinzelungstaktik über. Einzelne Angeklagten wurden mit Verfahren nach §129a StGB überzogen. Hinzu kamen insbesondere in den neunziger Jahren viele tausende Verfahren wegen Landfriedensbruch und ähnlichen Delikten. Außerdem versuchte die BRD, auf der aufenthaltsrechtlichen Ebene die Daumenschrauben anzuziehen. Politisch aktive Kurden bekamen keine Niederlassungserlaubnis, wurden sogar in die Türkei ausgewiesen und abgeschoben.

Ende der 90er erklärte die kurdische Bewegung einen sog. „Gewaltverzicht“ in Europa. Daraufhin wurden die Verfahren von „terroristischer Vereinigung“ auf „kriminelle Vereinigung“ abgestuft. Die Strafen wurden etwas niedriger. 2010 entschied der Bundesgerichtshof jedoch, dass die PKK von nun an als terroristische Vereinigung im Ausland nach §129b StGB zu verfolgen sei. Seitdem werden Angeklagte verurteilt, denen keine eigenen Straftaten und nicht einmal in der BRD begangene Straftaten vorgeworfen werden. Als strafbar gilt nach § 129b StGB die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die im Ausland, hier also in der Türkei, Straftaten gemäß § 129a StGB begeht. Vom staatsterroristischen Vorgehen des türkischen Regimes gegen die kurdische Zivilbevölkerung sowie von völkerrechtswidrigen grenzüberschreitenden Militäroperationen ist nicht die Rede.

Ein Problem ist, dass der Tatbestand der §§ 129a Abs. 1, b StGB keine terrorismusspezifischen Begehungsformen voraussetzt, sondern lediglich, dass der Zweck der Vereinigung auf die Begehung von Mord und Totschlag gerichtet ist. Es bleibt somit dem bundesdeutschen Strafprozess überlassen, die bislang ungelöste Frage der Abgrenzung von Freiheitskämpfern und Terroristen zu lösen.

Dabei muss § 129b noch viel mehr als § 129a als ein Spielball nationaler und internationaler politischer Interessen gesehen werden. Dies zeigt sich ganz unverblümt daran, dass der § 129b derart konstruiert wurde, dass diese zentrale Bewertungsfrage (Terroristen oder Freiheitskämpfer) nicht durch eine Beweisaufnahme durch das jeweilig zuständige Strafgericht geklärt werden soll. Vielmehr wird dies bei Vereinigungen außerhalb der Europäischen Union durch die Konstruktion der Verfolgungsermächtigung dem Bundesministerium der Justiz, also der Exekutive übertragen.
Dabei kann einerseits eine Anklage und auch eine Verurteilung nur erfolgen, wenn die Ermächtigung erteilt wird, andererseits ist eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung durch das Tatgericht nicht vorgesehen, ebenso wenig wie die Mitteilung der Gründe, weswegen die Ermächtigung erteilt wurde, oder auch nur der Informationen, auf Grundlage derer sie erteilt wurde.

Damit bekommt das Ministerium, also die Exekutive, quasi richterliche Kompetenzen, über politische Bewegungen und ihre strafrechtliche Verfolgung zu entscheiden. Ihnen wird die Entscheidung in die Hand gelegt, zu beurteilen, ob eine ausländische Vereinigung terroristisch ist – oder ob sie legitimen Widerstand gegen ein Unrechtsregime leistet oder als eine legitime Befreiungsbewegung gelten darf.

Weitere Themen/Veranstaltungen (ohne Ankündigung, bis jetzt)

– Sicherungsverwahrung
– Isolationshaft
– Offener Vollzug
– Frauenvollzug
– Deals/Einlassungen/Aussagen
– Diskussion über soziale und politische Gefangene
– Aktuelle Repressionsvorfälle
– Rechter Strafdiskurs/Bullengesetzte/gesellschaftliche Entwicklung
– Wie im Knast aktiv sein?
– Exil und Flucht
– Solidarität
– Antiknasttage und Perspektiven
– „Bullen im eigenen Kopf“
– Veranstaltungen zu einzelnen Gefangenen
– Gefährder*innen

Außerdem auf den Antiknasttagen 2019:
– Kino
– Ausstellungen
– Lesungen (Theaterlesung)
https://antiknasttage.blackblogs.org/veranstaltungen/