Verhandlungstage im 129b-Prozess gegen Ali E. fallen aus

Seit Anfang des Monats steht der 71-jährige Ali E. wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft in Stuttgart-Stammheim vor Gericht. Die nächsten beiden Verhandlungstermine fallen aus.

In dem seit dem 2. November vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart laufenden §129b-Verfahren gegen den kurdischen Aktivisten Ali E. („Arif“), fallen die ursprünglich vorgesehenen Verhandlungen am 24. und 29. November aus. Das teilt der Rechtshilfefonds Azadî e.V. mit.

Dem 71-Jährigen wird vorgeworfen, von September 2011 bis zu seiner Festnahme diverse „PKK-Gebiete“ in Deutschland verantwortlich geleitet zu haben. Einer individuellen Straftat wird er nicht beschuldigt. Die nach §129b StGB erforderliche Ermächtigung des Bundesjustizministeriums zur strafrechtlichen Verfolgung von Ali E. wurde am 6. September 2011 erteilt. Festgenommen wurde er allerdings erst am 3. März dieses Jahres.

„Erstaunlich, dass die Strafverfolgungsbehörden über zehn Jahre offenbar Hinweise auf eine angeblich terroristische Betätigung des Kurden hatten, ihn gewähren ließen, um ihn dann aber wegen dieser unter ihren Augen erfolgten Aktivitäten zu inhaftieren und anzuklagen“, kommentiert Azadî. Ali E. befindet sich in Untersuchungshaft in der JVA Stuttgart-Stammheim.

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