fight repression

Verurteilung zu 7 Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Strafbefehl 2400 Euro wegen “ Beleidigung eines Polizeibeamten“– erste Verurteilung wegen Teilnahme an der „revolutionären 1.Mai Demonstration“

Verurteilung zu 7 Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Am 24.November 2016 fand der Prozess gegen einen Menschen, der an der Demonstration „Kein Tag ohne (soziale)Freiräume; Mieten runter – Löhne hoch“ am 3.Oktober 2015 teilgenommen hatte, statt. Er wurde auf Grund der Paragraphen Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu 7 Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. In der Urteilsverkündung wurde betont, dass die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten darin bestehen würde, dass sein Handeln abgesprochen und organisiert gewesen wäre. Zu dem handele es sich um eine „Polizei – bekannte“ Persönlichkeit. Gegen das Urteil wurde vom Verurteilten Widerspruch eingelegt. Voraussichtlich auch von der Staatsanwaltschaft.
Wir können und wollen als strömungsübergreifende Organisation keine Bewertung der Aktivitäten einzelner Gruppe abgeben. Deshalb verbal an alle Menschen, Gruppen und Parteien, die sich im Widerstand gegen den Kapitalismus befinden. Repression ist kein Ausdruck eines individuellen Schicksals Einzelner, sondern die mit Notwendigkeit eintreffende Folge der Aktivitäten im Widerstand/ Klassenkampf. Dringend ist in Magdeburg, die Organiserung eines kollektiven Widerstandes gegen die Repression. Achtet auf weitere Prozesstermine, der Prozess war der Auftakt zu weiteren Prozessen im Zusammenhang mit der 3.Oktober Demo 2015.

Strafbefehl 2400 Euro wegen „Beleidigung eines Polizeibeamten“ – erste Verurteilung wegen Teilnahme an der „revolutionären 1.Mai Demonstration“ 2016 in Magdeburg
Ein Mensch wurde auf Grund der Teilnahme an der „revolutionären 1.Mai Demonstration zu einem Strafbefehl von 2400 Euro verurteilt. Die Begründung lautet „ Beleidigung eines Polizeibeamten“. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Gegen einen weiteren Menschen wurde ein Strafbefehl von 900 Euro erlassen. Ebenfalls wegen „Beleidigung“. Gegen diesen Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt. Wir rufen alle Menschen, die Vorladungen und Strafbefehle auf Grund der Teilnahme an der „revolutionären 1.Mai Demonstration 2016“ erhalten, auf, sich ans uns, die Rote Hilfe, zu wenden.

http://rotehilfemd.blogsport.de/2016/12/10/verurteilung-zu-7-monaten-haft-ausgesetzt-auf-drei-jahre-bewaehrung-das-urteil-ist-noch-nicht-rechtskraeftig-strafbefehl-2400-euro-wegen-beleidigung-eines-polizeibeamten-erste-verurteilung-wegen-teiln/