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Vor 4 Jahren wurde Musa Asoglu am 2. Dezember 2016 in Hamburg verhaftet

Vor 4 Jahren wurde Musa Asoglu am 2. Dezember 2016 in Hamburg verhaftet und befand sich über 20 Monate in Totalisolation.

Das heißt, er war 23 Stunden am Tag in der Zelle eingesperrt und durfte an keinen Gemeinschaftsaktivitäten im Knast teilnehmen. Dass seine Isolationsfolter Mitte September 2020 aufgehoben wurde, ist auch ein Erfolg der solidarischen Öffentlichkeitsarbeit!
Das Hamburger Oberlandesgericht verurteilte am 6. Februar 2019 Musa Asoglu wegen §129b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.
Vorgeworfen wird ihm die Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front), einer marxistisch-leninistischen Organisation, die in der Türkei für Sozialismus, eine Gesellschaft ohne Unterdrückung und Ausbeutung kämpft. Dabei wird ihm mit Hilfe des §129b eine führende Rolle in der DHKP-C unterstellt. Und dies, obwohl ihn ein belgisches Gericht im Jahr 2007 von eben diesem Vorwurf frei gesprochen hat.
Seit dem 25. Januar 2018 läuft der Prozess vor dem OLG Hamburg gegen unseren Genosssen und wird Anfang 2019 zu Ende gehen. Für uns Grund genug, am 15.12. in Hamburg zu einer kämpferischen Demonstration aufzurufen, um unsere Solidarität mit Musa auszudrücken!
Musa ist ein Revolutionär aus der Türkei und kam schon als Kind in die Niederlande. In seiner Jugend begann er sich für linke Politik zu interessieren und engagierte sich im antifaschistischen Kampf. Er prangerte in der europäischen Öffentlichkeit die Politik des Verschwindenlassens durch Todesschwadrone an, welche tausende Oppositionelle, GewerkschafterInnen und kurdische PolitikerInnen entführten und hinrichteten.
Er kümmerte sich um die Belange der politischen Gefangenen weltweit und organisierte Symposien, Pressekonferenzen und Demonstrationen. Seine Hingabe für die politischen Gefangenen brachte ihm die Aufmerksamkeit der faschistischen Türkei ein, in der er als Staatsfeind gilt.
Durch ein Konstrukt des Verfassungsschutzes wurde er als als führendes Mitglied der DHKP-C vor Gericht gestelt. In einer Erklärung beschuldigte Musa den Staatschutzsenat mit diesem Konstrukt der DHKP-C zu arbeiten. »Es gibt keine Organisation mit der Bezeichnung DHKP-C«, sagte er. Er äußerte, dass die DHKP (Revolutionäre Volksbefreiungspartei) und die DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront, der militärische Arm) existierten. Doch auch der deutsche und US- amerikanische Imperialismus verfolgen Musa gnadenlos.
Die USA haben neben der Türkei (1,2 Millionen Euro) ein Kopfgeld von 3 Millionen Dollar auf ihn ausgesetzt. Sowohl die Türkei, als auch die USA haben seine Auslieferung beantragt.
Kampf dem Faschismus in der Türkei und überall – Kampf dem deutschen Imperialismus!
Obwohl deutsche Massenmedien regelmäßig Kritik an dem Herrschaftsstil von Erdogan äußern, ist die BRD mehr als williger Unterstützer der Verfolgung von widerständigen Bewegungen aus der Türkei, Mesopotamien und dem Rest der Welt.
Erfolterte Geständnisse und Propagandamärchen aus der Türkei bilden die Grundlage für die Kriminalisierung von demokratischen Protestformen und legaler Vereinsarbeit. Ein gewähltes Mitglied des „falschen“ Vereins wird zur verurteilten Terroristin einzig und allein deshalb, weil sie der gewählte Vorstand eines legal eingetragenen Vereins ist wie der Anatolischen Föderation.
Die BRD und ihr NATO- Partner Türkei haben eine lange gemeinsame politische, wirtschaftliche und militärische Geschichte. Schon seit über 100 Jahren verdienen deutsche Konzerne Milliarden in der Türkei.
Entsprechend stark sind die Verflechtungen.
So verwundert es auch nicht, dass schon der blutige Mitärputsch 1980 in der Türkei mit Rückendeckung der BRD, wie der NATO insgesamt stattfand und der bis heute anhaltene Krieg gegen die Kurden und Aramäer mit deutschen Waffen erfolgt.
Das Land ist bis heute Großkäufer hiesiger Rüstungsgüter, allein im vergangenen Jahr im Wert von 34,2 Millionen Euro. Rheinmetall ist an Entwicklung und Bau des türkischen Kampfpanzers “Altay” beteiligt. Darüber hinaus erhält das Regime in der Türkei viele Milliarden Euro und andere Gegenleistungen von der Europäischen Union für die Abschottung Europas vor den Flüchtlingen, direkte Folgen imperialistischer Aggressionen.
Der deutsche Imperialismus hat also ein ganz eigenes Interesse an einer in seinem Sinne stabilen Türkei. Und so verwundert auch der ungeheure Verfolgungswille der deutschen Klassenjustiz gegenüber Revolutionären aus der Türkei. Die BRD nimmt eine führende Rolle in der internationalen Aufstandsbekämpfung ein. Nicht selten kommt es zu Auslieferungen von AktivistInnen aus anderen EU-Ländern, um diese in der BRD zu verurteilen. So existiert seit mehr als seit 20 Jahren das DHKP-C Verbot in der BRD. Das hatte bereits viele lange Haftstrafen, unzählige Razzien, etliche Verbote von Demonstrationen und Veranstaltungen und natürlich tausende Abschiebungen ins Folterland Türkei zur Folge.
Weg mit dem § 129b!
Dieser Paragraph wurde im Zuge des Antiterror-Rausches 2002 eingeführt. Unter der Schirmherrschaft der USA begann der „weltweite Kampf gegen den Terror“ und dient den Imperialisten vor allem dazu, ihre Mittel (legale sowie moralische) auszubauen, um ihre ökonomische und militärische Macht international durchzusetzen.
Der Paragraph 129b behandelt die angebliche „Mitgliedschaft/Unterstützung/Werbung in/für/ einer terroristischen Vereinigung im Ausland“, meist der DHKP-C, der PKK, sowie der TKP/ML. Doch was wird wirklich unter § 129b juristisch belangt?
Bei den Meisten bisheriger Verurteilungen stand im Mittelpunkt: Das Organisieren von Festen und Konzerten, der Verkauf von Zeitungen oder die Betätigung in legalen Vereinen. Es ist also ein §, welcher genützt wird, um unbeliebte Wahrheiten und Meinungen zu verbieten. So organisierte die Anatolische Föderation beispielsweise nach der Aufdeckung des NSU Konzerte mit der revolutionären Band Grup Yorum unter dem Motto: „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus!“, um sich zum Einen mit den Opfern zu solidarisieren und zum Anderen darüber aufzuklären, dass der NSU über viele Jahre von den Geheimdiensten aufgebaut und finanziell und logistisch unterstützt wurde.
Die Organisatoren dieser Konzerte wurden mit mehrjährigen Haftstrafen konfrontiert.
Die Repressionsorgane der BRD vermitteln deutlich: „Nerv hier (in Deutschland) nicht! Solltest du deine demokratischen Rechte in Anspruch nehmen, werden wir dich wegsperren und/ oder abschieben.“ Deshalb sieht sich die Musikgruppe mit immer heftigeren Kriminalisierungen bis hin zum Auftrittsverbot konfrontiert.
Insbesondere linke AktivistInnen aus der Türkei und Mesopotamien werden in der BRD verfolgt und kriminalisiert. Dabei spielen „Organisierungsdelikte“ eine große Rolle.
Es muss weder eine konkrete Tat oder eine illegale Handlung nachgewiesen werden, sondern die alleinige Zugehörigkeit zu einer Gruppierung, die von geheimen Gremien als „kriminell“ oder „terroristisch“ eingestuft wird, reicht bereits aus. Welcher Widerstand legitim ist, entscheiden weiterhin die, die an Hunger, Elend und Massakern verdienen.
Und dies hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In den Verfahren werden all diese politischen Tätigkeiten einer politisch-militärischen Organisation wie der DHKP-C zugeordnet. Alle Aktivitäten einem bewaffneten Zusammenhang zuzuordnen, ist nichts Neues in der Widerstandsbekämpfung. In der BRD wurde in den achtziger Jahren das Engagement für die isolierten Gefangenen aus der RAF als „RAF-Tätigkeit“ durch den § 129 a verfolgt und bestraft.
Zu den dutzenden Haftstrafen gegen kurdische AktivistInnen, sowie Revolutionären und fortschrittliche Demokraten aus der Türkei nach §129b gab es hunderte Durchsuchungen von Vereinsräumen und Privatwohnungen in der BRD, mit dem Ziel, diesen Widerstand zu erfassen und einzuschüchtern. Die Betroffenen verschwinden oft viele Jahre in Isolationshaft. Der ehemalige politische Gefangene Faruk Ereren bezeichnet das umfassende Isolationsprogramm als „weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben“.
Viele der Gefangenen wehren sich dagegen
mit Hungerstreiks und anderen Aktionen und konnten so auch erfolgreich Forderungen durchsetzen. Es ist wichtig, dass wir hier draußen aus den unterschiedlichsten Bewegungen den Druck für und mit den Gefangenen erhöhen.
Was können wir für Musa tun?
1.Wir können dort im Gefägnis anrufen und nach ihm fragen
JVA BİLLWERDER
Telefon:
0049 40 428878-0
Fax:
0049 40 428878-221
E-Mail:
jvabwpoststelle@justiz.hamburg.de
2- Um ihn besuchen zu können meldet euch unter freiheitskomitee@gmx.de
3- lasst uns Musa Briefe schreiben!
Musa Aşoğlu
JVA Billwerder
Dweerlandweg 100
22113 Hamburg
Wir dürfen nicht denken, dass es nicht mehr lange dauert bis er entlassen wird. ( August 2023 ist Entlassung) Jeder revolutionäre Gefangene braucht Informationen, Zuspruch, Unterstützung und Solidarität!
Sie sind dort drinnen und sind immer bemüht uns etwas zu geben , wir müssen das selbe für sie tun! Schickt ihnen Nachrichten, Bilder und Gedichte in ihre Zellen! Lasst uns für sie Hoffnung in der Zelle sein und sie glücklich machen.
Musa Asoglu ist nicht alleine !
Revolutionär zu sein ist keine Straftat,
sondern eine Pflicht!
Feiheit für Musa Asoglu-
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Musa Asoglu Freiheits- und Solidaritätskomitee

https://www.facebook.com/Freiheitskomitee-246203649416735/?ref=py_c