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Wegen Cannabisanbau – Zu fünf Jahren verurteilt, sieben Jahre im Gefängnis

Interview Oliver Liermann war sieben Jahre und elf Monate wegen Cannabis-Anbau inhaftiert, obwohl er lediglich zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt wurde. Er war 2008 während einer laufenden Bewährungsstrafe beim Anbau von einem Kilogramm Cannabis erwischt worden und saß bis im Mai diesen Jahres ununterbrochen hinter Schloss und Riegel.

Oliver Liermann klagt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Um eine frühere Haftentlassung zu erwirken, stimmte Oliver Liermann zu Haftbeginn einer Maßnahme im Maßregelvollzug zu. Laut Wikipedia werden dort “psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter nach §63 und §64 des deutschen Strafgesetzbuches unter bestimmten Umständen entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht“. Obwohl ein Gerichtsgutachter ihm in der U-Haft bescheinigt hatte, dass keine Drogenabhängigkeit vorliege und Herr Liermann kerngesund sei, stimmte der kurz nach Haftantritt der Maßnahme aufgrund der Aussicht auf eine stark verkürzte Gesamtstrafe zu.

Wegen Cannabisanbau – Zu fünf Jahren verurteilt, sieben Jahre im Gefängnis

Während der Therapie wurde dem mittlerweile 53jährigen Architekten mangelnde Einsicht bezüglich seiner Drogenabhängigkeit unterstellt. Er widersetze sich, wie er es ausdrückt, der kognitiven Re-Konditionierung: „[…] Man legte dort sehr viel Wert darauf, meine politischen Einstellungen zu hinterfragen. ‚Herr Liermann, Ihre politischen Einstellungen sind eine Illusion, die aus ihrem Krankheitsbild resultiert und daher Ursache ihres nicht-systemkonformen Verhaltens. Wäre Ihnen in der Kindheit dieses und jenes nicht passiert, hätten sie diese Einstellung nicht und wären auch nicht kriminell und süchtig. Wenn sie das nicht einsehen, müssen sie zurück in die JVA. Sie gelten dann als nicht therapierbar.‘ Ich hatte Angst, versuchte mich anzupassen und sagte, was man von mir hören wollte. Wenn ich etwas Falsches sagte, hatte das Konsequenzen. Trotz des gegenteiligen Gutachtens wurde ich formal zum Drogenabhängigen gemacht […],“ schrieb Liermann in Ausgabe 48 des „Lautsprecher – Zeitung für Psychiatrie Erfahrene“.

Weil er seine politische Auffassung zur aktuellen Drogenpolitik nicht ändern wollte, galt er nach dreieinhalb Jahren geschlossenem Maßregelvollzug als nicht therapierbar, obwohl weder in Freiheit noch in Haft je eine Abhängigkeit vorgelegen hatte. So ging es mit einer negativen Prognose zurück in den normalen Vollzug. Zwei der dreieinhalb im Maßregelvollzug verbüßten Jahre wurden nicht auf die Gesamtstrafe angerechnet. Hätte er seine Strafe einfach abgesessen, hätte sich Oliver bereits seit Anfang 2015 wieder auf freiem Fuß bewegen können. Nach dem gescheiterten Maßregelvollzug beschäftige sich der ehemalige Hanfbauer in der JVA Frankenthal mit der Gründung einer Gefangenengewerkschaft und versuchte außerdem, seinen Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu bringen. Schließlich sollte er jetzt zwei Jahre länger weggesperrt werden als es das eigentliche Urteil vorsah. Liermann bekam Besuch von der Grünen Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer und als der „stern“ 2015 erstmals über Gefangenengewerkschaften berichtete und eine Interviewanfrage bei der Anstaltsleitung stellte, wurden Liermann alle Vergünstigungen gestrichen sowie die bereits geplante Eingliederungshilfe für das Leben in Freiheit verwehrt. Die Interviewanfrage wurde abgelehnt.

Mittlerweile haben Liermann und sein Anwalt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen diese Doppelbestrafung eingereicht. Parallel zu der Beschwerde hat Oliver Liermann den Petitionsausschuss des Bundestages angerufen, seinen Fall zu prüfen.

Nach seiner Haftentlassung im Mai ist „Oli“ in seine Wahlheimat Berlin zurückgekehrt, um sich erst einmal eine Bleibe und einen Job zu suchen. Ich treffe ihn in einem Café in Mitte, wo er schon mit einer prall gefüllte Dokumentenmappe (im Knast gibt’s weder Laptops noch Internet) zur „Causa Liermann“ auf mich wartet.

Hi Oliver. Wie geht es Dir heute?
Angesichts meiner aktuellen Obdach- und der damit verbundenen Perspektiv- sowie Schlaflosigkeit ganz gut. Ich wurde im Mai ja einfach vor die JVA in Frankenthal gestellt und muss seitdem sehen, wie ich klar komme. Jetzt habe ich die meisten Ämtergänge hinter mir und suche dringend eine Alternative zu den wechselnden Sofas, auf denen ich derzeit unterkomme.

Hi Oliver. Wie geht es Dir heute?
Angesichts meiner aktuellen Obdach- und der damit verbundenen Perspektiv- sowie Schlaflosigkeit ganz gut. Ich wurde im Mai ja einfach vor die JVA in Frankenthal gestellt und muss seitdem sehen, wie ich klar komme. Jetzt habe ich die meisten Ämtergänge hinter mir und suche dringend eine Alternative zu den wechselnden Sofas, auf denen ich derzeit unterkomme.

Weshalb hast Du so lange hinter Gittern gesessen?
Ich bin wegen wiederholtem Cannabisanbau zu insgesamt fünf Jahren und elf Monaten verurteilt wurden. Beim letzten Mal haben sie ungefähr ein Kilo Gras gefunden. Ich habe aber nie verkauft, sondern hatte damals eine MS- und eine HIV- kranke Freundin, für die ich angebaut habe. Ich habe auch ab und an gekifft, aber nie exzessiv, andere Drogen habe ich sowieso nicht genommen. Deshalb hatte ich ja in der Haft auch kein Problem, überhaupt Nichts zu nehmen und war auch ansonsten ein Musterhäftling. Ich rauche nicht einmal und meine bescheinigte Untherapierbarkeit ist nicht auf positiven Urinproben, sondern meine Einstellung zu Cannabis zurückzuführen. Ich habe im Knast sogar ein Hanf-Manifest verfasst.

Dann solltest Du Dich über die negative Beurteilung eigentlich nicht wundern, oder?
Genau darum geht es ja. Ich habe nicht gekifft, wollte nicht kiffen und mit anderen Drogen hatte ich sowieso nie was am Hut. Mir geht es ohne Gras bestens, das stand im Gefängnis nie zur Debatte. Aber meine politische und persönliche Haltung, nicht nur die zur Drogenpolitik, haben mir das Genick gebrochen. Wie soll ich außerdem Einsicht in ein Suchtverhalten haben, das nie vorlag? Im Prozess hat der Gutachter eine Langzeit-Therapie abgelehnt, weil „keine Abhängigkeit“ bestünde. Ich habe mich auf einen Deal eingelassen, denn mir wurde in Aussicht gestellt, „damit in zwei Jahren wieder draußen zu sein.“ Aber ich habe während des Maßregelvollzugs gemerkt, dass ich mich verstellen und innerste Überzeugungen über Bord werfen soll, um das Therapieziel der „Selbstreflektion“ zu erreichen. Ich war dann lieber ehrlich und habe die Konsequenzen auf mich genommen.

Wie lange hat die Therapie gedauert?
Dreieinhalb Jahre, danach ging es zurück in die JVA. Als ich erfahren habe, dass mir nur zwei Jahre der Therapie angerechnet werden sollen, habe ich mich entschlossen, im Rahmen meiner Möglichkeiten was dagegen zu tun. Ich habe zum dem Gesetz recherchiert und festgestellt, dass ich nicht der Einzige bin, der von einer Doppelbestrafung betroffen ist, weil ein Therapieziel angeblich verfehlt wird. In vielen Fällen ist das nicht so extrem wie bei mir, oft sind es nur ein paar Wochen oder Monate, die nicht angerechnet werden. Als man das Gesetz 1986 verabschiedet hat, war man sich der Schwächen durchaus bewusst und spätestens als das Bundesverfassungsgericht 2012 die Mehrfachbestrafung als nicht verfassungsgemäß eingestuft hatte, hätte der Gesetzgeber reagieren müssen. Das ist leider bis heute nicht passiert. Selbst wenn man ein Drogenproblem hat, kann man deshalb doch nicht länger eingesperrt werden als es das Urteil sagt. Deshalb habe ich mich zusammen mit meinem Anwaltsbüro Hembach dazu entschlossen, bei Gericht Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Nach diversen Ablehnungen blieb mir nur noch der Gang nach Straßburg.

Nach der Rückkehr ins „normale“ JVA-Leben hast Du Dich der Gründung einer Gefangenengewerkschaft gewidmet. Braucht man die im Knast überhaupt?
Angesichts eines Stundenlohns von unter einem Euro pro Stunde würde ich schon sagen, dass da Handlungsbedarf besteht. Ich habe mich für die Vertretung der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) in „meiner“ JVA eingesetzt, was mir bei meinen Mitgefangenen eine Menge Respekt verschafft hat. Bei der Gefängnisleitung war das genau anders herum. Seit der „stern“ über meine Bemühungen, einen lokalen Ableger der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) zu gründen, berichtet hat, wurde es für mich noch schwerer. Nicht nur, dass mir alle Vergünstigungen gestrichen wurden. Mir wurde gesagt, mein Wiedereingliederungshelfer habe aufgrund meiner Pressekontakte das Vertrauen zu mir verloren. Das heißt im Klartext, dass ich zur Wiedereingliederung nicht den sonst üblichen, sechsmonatigen Freigang erhalten habe, in dessen Rahmen ich zusammen mit einem ehrenamtlichen Vollzugshelfer auf die Freiheit vorbereitet werde. Ich habe meine Strafe bis zum letzten Tag abgesessen, obwohl ich mir in den sieben Jahr keinerlei disziplinarische Verfehlungen zu Schulden kommen ließ. Mein Vollzugshelfer hat mir übrigens schriftlich bestätigt, dass er meinem Fall weiterhin gerne betreut hätte, kein Wort von dem angeblich fehlenden Vertrauensverhältnis. Den Brief habe ich dabei. Dazu ist es allerdings bis zu meiner Entlassung nicht mehr gekommen, im Gegenteil. Ich wurde noch im Mai, drei Tage vor meiner Entlassung, in Handschellen dem Gericht vorgeführt. Ich akzeptiere ja mein Strafmaß nicht, weshalb auch drei Tage vor Ende der sieben Jahre Haft noch Fluchtgefahr bestünde.

Wie kann man sich Gewerkschaftsarbeit im Knast vorstellen?
Also erst einmal wird der GG/BO seitens der Vollzugsbehörden der Gewerkschaftsstatus verwehrt. Gefangene seien keine Arbeitnehmer, die Inhaftierten könnten ihre Rechte über die Gefangenenmitverantwortung geltend machen. Darüber hinaus bestehe für Gefangene in Rheinland-Pfalz dem Vollzugsrecht zufolge keine Arbeitspflicht. Neben der Arbeit, meiner Klage am EGMR und der Gewerkschaftsarbeit war ich noch Redakteur der Gefangenenzeitung “in/side“. Bei der täglichen Arbeit ist das Beschaffen der Materialien sehr zeitintensiv. Bücher ausleihen, Zeitung lesen, der notwendige Kontakt mit dem Anwalt, Telefonate, Briefmarken kaufen und Briefe verschicken- all das dauert viel länger als draußen.

Kennt Euch der Deutsche Gewerkschaftsbund ?
Ja, Sandro Witt vom DGB-Thüringen nennt uns „eine Organisationsform, die noch nicht Gewerkschaft , sondern eine Interessengemeinschaft ist.“ Die tun sich ein wenig schwer mit uns.

Wie ging es Dir dann bei der Haftentlassung im Mai?
Obdach- und arbeitslos mit ein paar Euro in der Tasche bist Du froh, wenn Dich alte Freunde nicht vergessen haben. Außerdem muss ich als Ex-Knacki ja die Auflagen der Führungsaufsicht erfüllen. Dazu gehört unter anderem, mir innerhalb von drei Tagen einen festen Wohnsitz zu suchen. Den suche ich immer noch, aber immerhin bekomme ich jetzt ALG 1, wegen der Arbeit im Knast. Aber bei einem Verdienst von sieben Euro/Tag ist das nicht mehr als der Mindestsatz. Ich bereite mich jetzt mit meinem Anwalt auf die Klage beim EGMR vor.

Was versprichst Du Dir von der Klage?
Sollte ich Recht bekommen, müsste der Staat endlich handeln, das Gesetz nachbessern und so zukünftig diese Art der Doppelbestrafung verhindern. Ich möchte Schadensersatz für die Zeit, die ich zu lange hinter Gittern saß. Das könnte für die Bundesrepublik ein Problem werden, weil mein Fall für viele steht. Denen stünde dann auch eine Entschädigung für die Zeit zu, die ihnen trotz Aufenthalt in einer Gefängnis ähnlichen, geschlossenen Einrichtung nicht auf die Haftstrafe angerechnet wurde.
Was als Eingliederungsmaßnahme gedacht ist, dient im Bereich der Drogenkriminalität weder der Eingliederung noch der Versöhnung mit der Gesellschaft – im Gegenteil. Statt die Parolen staatlicher Drogenpolitik nachplappern zu müssen, sollte man den Gefangenen im Maßregelvollzug die Möglichkeit geben, sich durch die Erfüllung von Pflichten und die Wahrnehmung ihrer Rechte wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Ich habe meine Pflichten während meiner Zeit im Knast zu 100% erfüllt, über mein Verhalten gab es nie Anlass zur Klage. Ich wurde jedoch beim Wahrnehmen meiner Rechte behindert und schlussendlich sogar schikaniert. So produziert man Ausschussware, die früher oder später wieder als Rückläufer in dieser Abteilung landen muss.

Danke für das Gespräch und viel Glück für Deine Zukunft.
https://sensiseeds.com/de/blog/wegen-cannabisanbau-zu-funf-jahren-verurteilt-sieben-jahre-im-gefangnis/