ham.forst

WHY? – UPIII

Warum sitzt UPIII eigentlich schon so lange in Untersuchungshaft?
Und wieso ist eigentlich auch nichts wirklich klar hinsichtlich eines Hauptverhandlungstermins?

Am 19/03/18 wurde gegen UPIII im Rahmen eines Polizeieinsatzes im Hambacher Forst Untersuchungshaft verhängt.

Im Gegensatz zu UP I und IV ist es bei UP III jedoch zu Komplikationen gekommen, da sie – wie auch die beiden anderen Personen – anonym in die JVA gekommen ist, ihre Herkunft allerdings als nicht deutschsprachig eingestuft wurde, dadurch erhöhte Fluchtgefahr bestehe und zudem auch ihr Alter für die Behörden nicht erkennbar gewesen sei.

Sie hat – wie sie scherzhaft bei einem Besuch formulierte – gerade ihren 15. Geburtstag hinter sich, somit kam nur eine Zuständigkeit in Jugendstrafsachen in Betracht.

Nachdem diese Zuständigkeit dann vorerst an ein Jugendschöffengericht abgegeben wurde (§40 JGG) legte die Verteidigung der UPIII Beschwerde gegen die Zuständigkeit des Jugendschöffengerichtes ein und beantragte eine Verweisung an einen Jugendrichter (§39 JGG). Dieser ist dann zuständig, wenn die zu erwartende Strafe 1 Jahr nicht überschreitet, sprich mensch ging bei der Verweisung an das Jugendschöffengericht davon aus, dass die Strafe mehr als 1 Jahr sein würde, wogegen sich die Verteidigung aber wehrte.

Aktuell geht die Justiz aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen allerdings wieder davon aus, dass UP III doch älter sei, als es die Grenzen des Jugendstrafrechtes erlauben, sodass eine Weiterleitung der Zuständigkeit an das Amtsgericht stattfand. Dadurch sind eventuell die bereits beim Jugendgericht vereinbarten Hauptverhandlungstermine hinfällig aufgrund mangelnder Zuständigkeit. Das nun zuständige AG Kerpen scheint aktuell noch an den Terminen festzuhalten, geplant sind der 24. und 30. Juli, die Ladung steht noch aus.

Allgemein arbeiten die Staatsanwaltschaft Aachen und das Amtsgericht Kerpen sehr langsam. Alleine die Tatsache, dass fast 6 Wochen vergangen sind, bis die erste Post zu UP III durchkam aufgrund der Postkontrolle und die ersten Besuchserlaubnisse ebenfalls fast 6 Wochen brauchten zeigt schon, dass schnelles arbeiten nicht zu den Stärken der hier zuständigen Justiz gehört.

Weiter ist auch – wie der ebenfalls erfolglose Haftprüfungsantrag der Verteidigung – eine Haftbeschwerde auf Grundlage von neuen Videoaufnahmen nach Abweisung vom Amtsgericht Kerpen beim Landgericht Köln abgelehnt worden. Die neuen Beweise scheinen dabei nicht beachtet worden zu sein.

Immerhin gab es beim Besuch am 5.Juli erstmal keine optische und akustische Überwachung, damit war auch kein*e Dolmetscher*in notwendig. Was natürlich den Besucher*innen im Vorhinein nicht mitgeteilt wurde und somit für diesen Termin die Dolmetscherin vergeblich angereist ist.
https://abcrhineland.blackblogs.org/2018/07/05/why-upiii/#more-1197