g20 17.03-300x171

Wieder Freispruch in Tabo-Verfahren

Wiedereinmal wurde in einem G20 Verfahren kar, dass sich Polizei (und Staatsanwaltschaft) in Sachen G20 für nichts zu schade sind. Die extrem hohe Freispruchquote von 10% [!] in den G20 Strafverfahren – im Gegensatz zum allgemeinen sonstigen Bundesdurchschnitt von 2-3% – zeigt eindeutig, dass die Anklagen in hohem Maße frei erfunden sind.

Denn von besonderer Milde der Gerichte in G20-Zusammenhängen kann nun wirklich keine Rede sein. Für die Repressionsbehörden steht offensichtlich zum einen die medial präsentierbare Anzahl der Verfahren und – dem Konzept des Feindstrafrechts folgend – das Abstrafen der bloßen Anwesenheit im Vordergrund.

Der Freispruch erfolgte am 23. Mai 2019 am 3. Verhandlungstag im Amtsgericht am Sievekingplatz. Der Vorwurf lautete zwei Flaschenwürfe auf Polizeibeamte am Abend nach der „Welcome-to-Hell-Demo“ im Bereich der Kreuzung Schulterblatt/Altonaer Straße.Einziger Zeuge war ein Hamburger TaBo (Tatbeobachter) der Bereitschaftspolizei. Der TaBo gab an, den Täter verloren zu haben und
will ihn dann am Abend des nächsten Tages im Bereich der Holstenstr. wiedererkannt haben. Die Festnahme erfolgte daraufhin durch Uniformierte der Hamburger BFE.

Der TaBo und die Festnehmer haben keine gute Figur gemacht und sowohl Gericht, als auch der Staatsanwalt waren irgendwann genervt davon, dass sich die Polizisten andauernd auf ihre eingeschränkte Aussagegenehmigung zurückgezogen haben.

So schilderte der TaBo die Flaschenwürfe mit der rechten Hand, der Beschuldigte ist aber Linkshänder. Auch die Schilderung des TaBo ist in vielen Punkten nicht mit dem vorhandenen Videomaterial des Abends in Einklang zu bringen. Zudem haben sich die Beamten geweigert, über die Weitergabe der Wiedererkennungsmerkmale vor der Festnahme auszusagen, weshalb unklar geblieben ist, wodurch es überhaupt zu der Festnahme
gekommen ist.
Außerdem hat der TaBo aller Wahrscheinlichkeit nach bei Fertigung seines Berichts nach der Festnahme Lichtbilder des Beschuldigten zur Verfügung gehabt. Er hat das
abgestritten, aber der Lichtbildausdruck in der Akte ist ausweislich der Fußzeile durch ihn gefertigt worden. Auch sein Bericht ließ Rückschlüsse darauf zu, dass er die Fotos gesehen hat. Die Beschreibung des Täters fußte daher wohl eher auf den Lichtbildern des Beschuldigten, als auf der eigenen Erinnerung an den Vorabend.

Die Staatsanwaltschaft hat dann nach der Bestätigung der Linkshändigkeit die Segel gestrichen und ebenfalls Freispruch beantragt.
https://unitedwestand.blackblogs.org/wieder-freispruch-in-tabo-verfahren/#more-2751