Frankreich: Der EGMR verurteilt Frankreich wegen mangelnder medizinischer Versorgung des baskischen Häftlings Juan Ibon Fernandez Iradi

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich wegen Verstoßes gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) verurteilt, da die Behörden dem mutmaßlichen ehemaligen Militärchef der ETA, Juan Ibon Fernandez Iradi, der seit 2011 an Multipler Sklerose leidet, keine angemessene medizinische Versorgung gewährleistet. Der Gerichtshof, der die Versorgung als verspätet und mangelhaft beurteilte, insbesondere hinsichtlich der neurologischen Nachsorge, sprach Fernandez Iradi, der derzeit in Spanien inhaftiert ist, 10.000 Euro als Schmerzensgeld zu.

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