Journalistin kritisiert Besuchsverbot bei Daniela Klette: „Ein Angriff auf die Pressefreiheit“

Die freie Journalistin Ariane Müller, die regelmäßig für die Tageszeitung junge Welt berichtet, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Justizbehörden im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Daniela Klette. Müller, die vom Landgericht Verden dafür akkreditiert ist, beobachtet den laufenden Prozess gegen Klette, der seit Ende März 2025 verhandelt wird. Der mutmaßlichen ehemaligen RAF-Angehörigen werden 13 sogenannte „Geldbeschaffungsaktionen“ zur Last gelegt.

Müller hatte in der Vergangenheit mehrfach Besuche bei Klette in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta unternommen und steht mit der Angeklagten in Briefkontakt. Seit Ende August 2024 jedoch ist Müller der weitere persönliche Kontakt zur Gefangenen untersagt – trotz vorangegangener Genehmigungen und durchgängiger Überwachung der Besuche durch Sicherheitsbehörden.

„Ich sehe dieses Besuchsverbot als einen gezielten Angriff auf die freie Presse“, so Müller. „Die Behörden wissen, dass ich journalistisch arbeite und den Prozess aufmerksam begleite.“

Vorwurf der Vorverurteilung

Müller kritisiert darüber hinaus die Haftbedingungen von Klette, die zu Beginn ihrer Inhaftierung über Wochen in Einzelisolation untergebracht war – ohne Tageslicht und unter durchgehender Videoüberwachung. Auch bei den Fahrten zum Prozess werde Klette zusätzlich zur Fesselung gezwungen, eine schwere Bleiweste zu tragen. Diese Maßnahmen würden laut Müller das Bild einer „hochgefährlichen Terroristin“ zeichnen und in der Öffentlichkeit eine Vorverurteilung befördern.

„In einem demokratischen Rechtsstaat muss auch für Daniela Klette die Unschuldsvermutung gelten“, betont Müller.

Begründung des Besuchsverbots: Fluchthilfe unterstellt

In dem aktuellen Beschluss des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof, der Müllers jüngsten Besuchsantrag ablehnt, wird ihr unter anderem unterstellt, sie könne Klette bei Fluchtvorbereitungen unterstützen oder als Mittlerin zu mutmaßlich flüchtigen ehemaligen RAF-Mitgliedern fungieren. Eine Behauptung, die Müller als „vollkommen absurd“ zurückweist.

„Ich habe keinerlei Kontakt zu Volker Staub oder Burkhard Garweg – diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage“, erklärt sie.

Berufsverbot nach öffentlicher Solidaritätsbekundung

Neben dem Besuchsverbot sieht sich Müller auch beruflich unter Druck: Als Intensivkrankenschwester und freigestellte Betriebsrätin wurde sie im März 2024 nach einer privat organisierten Kundgebung vor der JVA Vechta vom Dienst freigestellt. Der Protest hatte auf die damaligen Haftbedingungen von Daniela Klette aufmerksam gemacht. Laut Müller war dies der Anlass, sie aus ihrer langjährigen Tätigkeit im Klinikum-Bremen-Mitte zu entfernen.

„Solidarität mit einer Gefangenen als Suspendierungsgrund – das ist ein Skandal für sich“, sagt Müller. „Ich war über 50 Jahre im Pflegeberuf tätig und wurde als kritische Stimme zum Schweigen gebracht. Jetzt wird mir als Journalistin sogar der Besuch der Gefangenen verweigert, deren Prozess ich begleite.“

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Ariane Müller
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