EILMELDUNG: Rheinmetall Entwaffnen-Bündnis siegt vor Gericht

Das Rheinmetall Entwaffnen-Bündnis plant für nächste Woche ein antimilitaristisches Protestcamp in der Millionenstadt Köln. Dieses wurde Anfang August durch die Kölner Polizei verboten – die Veranstalter:innen gingen dagegen juristisch vor und siegen jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Heute hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass das vom Rheinmetall Entwaffnen-Bündnis geplante Protestcamp unter dem Motto „Mach was wirklich zählt! Rheinmetall entwaffnen“ nächste Woche in Köln stattfinden darf. Dieses wurde zuvor von der Kölner Polizei Anfang August aufgrund einer befürchteten „Störung der öffentlichen Sicherheit“ verboten, das Verwaltungsgericht Köln bestätigte dies in der letzten Woche. Die Veranstalter:innen gingen dagegen juristisch vor – mit Erfolg.

Verbot war rechtswidrig – vom Protestcamp geht keine Gefahr aus
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beschäftigte sich demnach mit einer Beschwerde der Veranstalter:innen und sieht ein Verbot des Protestcamps als rechtswidrig an, da es die Versammlungsfreiheit des Antragstellers verletzen würde. In einem Schreiben führt das Gericht aus: „Im Protestcamp sind nach dem Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen geplant. Hiervon geht keine Gefahr aus.“

Weiter wird ausgeführt, dass entgegen der Einschätzung des Polizeipräsidiums nicht angenommen werden kann, „dass die vom Veranstalter angegebene Zwecksetzung des Protestcamps lediglich vorgeschoben ist und die Auslösung gewaltsamer Aktionen oder anderer Störungen der öffentlichen Sicherheit das wahre Ziel der Versammlung darstellt“. Eventuell stattfindende Blockadeversuche gegen Standorte der regionalen Rüstungsindustrie müssen von der Polizei als eigenständige Protestaktionen unabhängig vom geplanten Protestcamp bewertet und behandelt werden, heißt es.

Polizei befürchtet „gesteigerte Gewaltbereitschaft“ – das Bündnis bleibt kämpferisch
Noch Anfang August hatte die Kölner Polizei den Teilnehmenden des Camps „Unfriedlichkeit“ attestiert. Zur Begründung des Verbots nutzten sie unter anderem die vom Bündnis verwendete antimilitaristische Parole „Krieg dem Krieg“, welche in der Form schon seit über hundert Jahren Verwendung findet. Darüber hinaus befürchten die Behörden eine „gesteigerte Gewaltbereitschaft“ der Teilnehmenden aufgrund der sich anhaltend negativen Veränderung der Weltlage, besonders was die Zuspitzung von kriegerischen Konflikten und die Aufrüstung im eigenen Land betrifft.

Am Samstag, den 16. August hat das Verwaltungsgericht Köln dann das Verbot des Rheinmetall Entwaffnen-Camps bestätigt. Das Bündnis und andere Aktivist:innen organisierten daraufhin eine kreativ inszenierte Pressekonferenz auf der Kölner Domplatte. Hier stellte unter anderem eine Sprecherin der Roten Hilfe fest, dass das Verbot nicht nur ein Verwaltungsakt sei, sondern ein gezielter politischer Angriff. Das Verbot hätte zum Präzedenzfall für ähnliche Veranstaltungen in der Zukunft werden können.

Für diesen Samstag, den 23. August ist weiterhin eine Demonstration seitens des Bündnisses angedacht. Diese soll 16 Uhr am Breslauer Platz in Köln starten. Offizieller Start des Protestcamps bleibt der 26. August, stattfinden wird das Camp am Fuß des Fernsehturms Colonius in der Nähe der Kölner Innenstadt.

https://perspektive-online.net/2025/08/eilmeldung-rheinmetall-entwaffnen-buendnis-siegt-vor-gericht