Der Richter für Freiheits- und Haftfragen in Florenz hat die Aufhebung des Hausarrests (mit Kommunikations- und Besuchsverbot) angeordnet, den der Untersuchungsrichter gegen die am 11. September festgenommenen Anarchisten Luigi und Veronica verhängt hatte (siehe unseren Artikel). Sie werden des „Terrorismus mit tödlichen oder explosiven Vorrichtungen” und anderer damit zusammenhängender Straftaten beschuldigt.
siehe unseren Artikel:
Hausarrest für zwei Anarchisten
Am Donnerstag, dem 11. September, starteten Polizisten der DIGOS (Abteilung für allgemeine Ermittlungen und Sonderoperationen) aus Pisa und Florenz die Operation „Livraison”. Sie nahmen zwei Personen fest und stellten sie unter Hausarrest, während vier weitere Personen in den Provinzen La Spezia und Massa Carrara Hausdurchsuchungen unterzogen wurden. Bei den beiden Personen handelt es sich um Luigi und Veronica, zwei anarchistische Aktivisten. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe – sie wurden bereits am 26. März im Zusammenhang mit denselben Vorfällen durchsucht – lauten auf „terroristische Handlungen mit tödlichen oder explosiven Geräten” sowie weitere damit zusammenhängende Straftaten. Dieser betrifft den Angriff auf das Gericht von Pisa am 21. Februar 2023, der während der Mobilisierung aus Solidarität mit dem anarchistischen Gefangenen Alfredo Cospito stattfand, der gegen die Isolationshaft 41bis in den Hungerstreik getreten war, und von der „Revolutionären Solidaritätsgruppe – Hauszustellungen” (Mitglied der Informellen Anarchistischen Föderation – Internationale Revolutionäre Front)
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