Griechenland: Der inhaftierte Anarchist Nikos Maziotis reagiert auf die Ankündigung seiner Freilassung am 14. September

Freilassung am 14. September

Nikos Maziotis, der wegen seiner Beteiligung an der bewaffneten anarchistischen Organisation „Revolutionärer Kampf“ (LR) verurteilt wurde, soll am 14. September 2026 nach Verbüßung seiner 20-jährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis von Domokos entlassen werden. Er gibt an, 14 Jahre in Haft und sechs Jahre in Arbeit verbracht zu haben, zu denen noch sechs Jahre Arbeit hinzukommen, die auf seine Haftzeit angerechnet wurden, was insgesamt 20 Jahre ergibt.

Mehrere Anträge auf Bewährung waren zuvor abgelehnt worden, insbesondere mit der Begründung, dass er sich weigerte, die Aktionen der Organisation zu verurteilen. In einem aus dem Gefängnis veröffentlichten Brief bekräftigt Maziotis, dass er seine politischen Überzeugungen nicht aufgegeben habe, und stellt seine Freilassung als Abschluss seiner Haftstrafe ohne richterliche Überwachungsmaßnahmen dar. Er bedankt sich zudem bei seinen Unterstützern und bekräftigt seine Unterstützung für den „Revolutionären Kampf“. Seine Genossin und Lebensgefährtin Pola Roupa, die ebenfalls wegen von LR beanspruchter Aktionen verurteilt worden war, war im November 2023 unter Auflagen freigelassen worden.

Gleich nach ihrer Festnahme startete der „Secours Rouge International“ sehr früh eine Unterstützungskampagne, die nicht nur Solidaritätsinitiativen und die Veröffentlichung ihrer Texte und Analysen umfasste, sondern auch die Organisation mehrerer internationaler Solidaritätsdelegationen in Athen anlässlich verschiedener Gerichtsverfahren sowie die Durchführung eines Interviews mit Pola Roupa und Nikos Maziotis.

Ein besonderer September… Vor Jahren, am 2. September 2009, jährte sich eine der bedeutendsten Aktionen des „Lutte Révolutionnaire“ und der städtischen Guerilla im Allgemeinen: der Autobombenanschlag mit 150 Kilogramm ANFO-Sprengstoff auf die Athener Börse. Es war die Zeit, als der Revolutionäre Kampf bereits ab 2005 von der Krise sprach, noch bevor sie in den Vereinigten Staaten ausbrach und noch bevor sie das Land 2009–2010 traf. Als er von den Memoranden [Sparprogrammen] sprach, noch bevor sie verhängt wurden. Als sie damals von der Möglichkeit eines systemischen Umsturzes und einer Revolution sprach, die leider nicht stattfand.

Der 5. September 2003 markiert den Jahrestag des Beginns der Aktivitäten des „Revolutionären Kampfes“ mit dem doppelten Bombenanschlag auf die Evelpidon-Gerichte in Athen. In wenigen Tagen, am 14. September, werde ich nach Ablauf meiner Strafe freigelassen, nachdem ich mit 14 Jahren Haft und 6 Jahren Arbeit die gesamten 20 Jahre Freiheitsstrafe verbüßt habe, zu denen ich wegen der Aktivitäten des „Revolutionären Kampfes“ verurteilt worden war.

In einer Zeit, in der Straf- und „Strafvollzugsgesetze“ ständig geändert werden, wodurch die Strafmaße und die tatsächliche Haftdauer erhöht werden, unter anderem durch unrechtmäßige Manipulationen hinsichtlich der Rückwirkung von Gesetzen, während es stets die oberste Priorität des Staates war, gegen seine politischen Gegner vorzugehen, bin ich der erste Häftling in griechischen Gefängnissen und der erste politische Gefangene, der eine 20-jährige Freiheitsstrafe in Teilzeit [juristischer Begriff für eine zeitlich begrenzte Strafe] verbüßt und seine gesamte Strafe ohne Bewährung absitzen muss, wie es bisher üblich war.

Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass die Strafvollzugsausschüsse von Lamia meine Bewährung sieben Mal mit der Begründung abgelehnt haben, ich hätte mich nicht „rehabilitiert“, mich moralisch nicht „gebessert“ und weigere mich, die Tätigkeit des „Revolutionären Kampfes“ als kriminell anzuerkennen. Damit haben sie tatsächlich Recht!

Bei einer Anhörung vor dem Disziplinarausschuss antwortete ich auf die Frage, ob ich „resozialisiert“ sei, dass dies selbst in 1.000.000 Jahren nicht geschehen würde. Ich weigere mich also, ihre „Moral“ – die Moral der Unterwerfung – zu übernehmen, und natürlich habe ich auch meine Einschätzung der Aktivitäten der „Lutte Révolutionnaire“ nicht revidiert, die für die gesellschaftliche Mehrheit, das Volk und das Proletariat vorteilhaft und notwendig waren, da sie sich gegen das staatlich-kapitalistische Machtsystem richteten.

Vor allem unter den gegenwärtigen Umständen, in denen das System immer rücksichtsloser wird, uns auf ewig zur Schuldknechtschaft verdammt, uns zu Armut und Elend verurteilt, überflüssige Völker und Bevölkerungsgruppen durch Kriege, Völkermorde und seine „Rettungsmaßnahmen“ auslöscht und langsam, aber sicher den Planeten, auf dem wir leben, zugunsten des Profits und der Macht einer abscheulichen Minderheit zerstört.

Unter diesen Umständen ist der Kampf gegen den Staat und das Kapital nicht nur gerecht, sondern auch notwendig und unumgänglich. Ich würde keine einzige meiner politischen und militanten Entscheidungen ändern, selbst wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte. Diese Entwicklung, die darin besteht, die gesamte Strafe zu verbüßen, hat auch ihre positive Seite, da ich nicht einmal Auflagen erhalten werde, das heißt, ich muss mich nicht bei der Polizeidienststelle des Bezirks melden, in dem ich wohnen werde. Ich danke von ganzem Herzen allen Genoss*innen, all jenen, die uns, den Mitgliedern der „Lutte Révolutionnaire“, die wir den von uns getroffenen Kampfentscheidungen treu geblieben sind, in all den Jahren auf irgendeine Weise Solidarität entgegengebracht haben.

KEIN BEDAUERN – KEINE REUE

ES LEBE DER REVOLUTIONÄRE KAMPF

EWIGE EHRE DEM GENOSSEN LAMPROS FOUNTAS

2. September 2026

Gefängnis von Domokos, Nikos Maziotis