Thawra, eine internationalistische linke Gruppe mit Sitz in Hamburg, wird vom deutschen Verfassungsschutz als „nachweislich extremistische Organisation” eingestuft. Diese Entscheidung basiert hauptsächlich auf Vorwürfen des Antisemitismus im Zusammenhang mit ihren antizionistischen Positionen und ihrem öffentlichen Engagement für die Solidarität mit Palästina, insbesondere der Verwendung von Begriffen wie „Völkermord” oder „Apartheid” zur Beschreibung der israelischen Politik. Diese Einstufung ebnet den Weg für mögliche Verbote und setzt die Aktivisten der Repression aus, auch in Bezug auf ihren Aufenthalt. Thawra weist diese Vorwürfe entschieden zurück und hat Rechtsmittel eingelegt, um diese Einstufung anzufechten, da sie ihrer Ansicht nach Teil einer umfassenderen Strategie der Unterdrückung und Kriminalisierung der pro-palästinensischen Solidarität in Deutschland ist und der Ausgang dieses Verfahrens einen entscheidenden Präzedenzfall für die politischen Freiheiten und die öffentliche Debatte schaffen könnte.
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