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Deutschland: Ein Gericht stellt sich beim Keffieh-Verbot auf die Seite der Gedenkstätte Buchenwald.

Das Konzentrationslager Buchenwald war eines der größten auf deutschem Boden. Es wurde auch zu einem zentralen Ort für politische Inhaftierungen: Vor allem Kommunisten wurden hier inhaftiert. Ernst Thälmann, ein langjähriger Führer der Kommunistischen Partei Deutschlands, wurde dort 1944 auf direkten Befehl Hitlers hingerichtet. In den letzten Jahren hat sich die Erinnerungskultur in Buchenwald vollständig an die offizielle Doktrin Deutschlands angepasst, der zufolge die bedingungslose Unterstützung Israels ein wesentlicher Pfeiler der Identität des deutschen Staates ist. Im August 2024 wurden Besucher, die T-Shirts mit palästinensischen Symbolen und Keffiehs trugen, blockiert und mussten lange warten, bevor sie die Gedenkstätte betreten konnten, in der sie Ernst Thälmann gedenken wollten. Im April 2025, während der offiziellen Gedenkfeier zur Befreiung des Lagers, wurde das Verbot ausgeweitet: Es durften keine Personen mit palästinensischen, sowjetischen oder russischen Symbolen teilnehmen. Kaum drei Monate später bezeichnete ein internes Memorandum der Gedenkstätte die Keffieh als „antisemitisch“, ebenso wie andere Symbole wie die Wassermelone und den Schlüssel (Symbol für die Rückkehr palästinensischer Flüchtlinge).

Außerdem setzte er die BDS-Bewegung und mehrere linke Organisationen auf eine schwarze Liste. Eine kommunistische Aktivistin, die von diesen Maßnahmen betroffen war, klagte gegen die Institution. Im Juli 2025 fällte das Gericht jedoch eine vorläufige Entscheidung zugunsten der Gedenkstätte. In einem beschleunigten Verfahren ließen die Richter das Argument zu, dass es kein generelles Keffieh-Verbot gebe, auch wenn die geleakte Notiz sie ausdrücklich als „antisemitisch“ bezeichnete. Tatsächlich billigte das Gericht die Politik der Gedenkstätte, während es gleichzeitig die Existenz einer solchen Politik verneinte
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https://secoursrouge.org/allemagne-un-tribunal-se-range-du-cote-du-memorial-de-buchenwald-sur-linterdiction-du-keffieh