Seit Oktober 2023 gehen die deutschen Behörden massiv gegen Aktivisten vor, die sich solidarisch mit Palästina zeigen (siehe unseren Artikel), und nehmen dabei insbesondere den Ausdruck „From the river to the sea” ins Visier. Laut den Berliner Anwälten Jessica Grimm und Benjamin Düsberg resultiert diese Kriminalisierung aus dem politischen Willen, diese Meinung zu verbieten, die nach einer Entscheidung des Innenministeriums im November 2023 fälschlicherweise mit einem Symbol der Hamas gleichgesetzt wird. Obwohl Gutachten belegen, dass der Slogan seit den 1960er Jahren existiert und nicht ausschließlich von der Hamas verwendet wird, hat die Berliner Justiz Tausende von Verfahren eingeleitet, die teilweise an die Staatssicherheitskammer des Landgerichts Berlin verwiesen wurden.
Ein neuer, von dieser Kammer ernannter Sachverständiger, Dr. Guido Steinberg, Spezialist für Islamismus und Terrorismus bei der Stiftung Wissenschaft und Politik, legte eine voreingenommene Analyse vor, in der er behauptete, dass der Slogan „From the river to the sea” fast ausschließlich von Personen verwendet werde, die „Gewalt” befürworten, ohne konkrete Beweise vorzulegen oder sich auf aktuelle Primärquellen zu stützen. Die Verteidigung beanstandet diese Voreingenommenheit im Rahmen eines Prozesses gegen einen Aktivisten, der wegen des Ausrufens dieses Slogans bei einer Solidaritätskundgebung für Palästina nach dem 7. Oktober 2023 angeklagt ist. Um zu zeigen, dass der Slogan in verschiedenen politischen Kontexten weit verbreitet ist und kein Symbol einer Organisation darstellt, hat die Verteidigung dem Gericht eine Akte mit 2.500 Texten vorgelegt, die insgesamt mehr als 7.000 Seiten umfasst.
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