Zwei Frauen aus der Solidaritätsbewegung für Daniela Klette, Ariane aus Bremen und Susanne aus Hamburg, erhielten eine weitere Vorladung des Bundeskriminalamts (BKA), die von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe angeordnet worden war. Dies geschah, nachdem den beiden Frauen im September bzw. Oktober 2024 verboten worden war, Daniela Klette zu besuchen. Die Behörden begründeten die Verbote damit, dass die beiden Frauen als Vermittlerinnen zwischen Daniela und zwei immer noch gesuchten Mitgliedern der RAF (Rote Armee Fraktion), Burkhard Garweg und Volker Staub, fungieren könnten, damit Daniela eine Flucht planen könne. Daraufhin wurden sie im Oktober und November 2024 ein erstes Mal vom BKA vorgeladen. Beide verweigerten die Aussage. Sie wurden Anfang 2025 beide zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Ariane muss nun am 15. August 2025 um 10 Uhr erneut auf dem Polizeipräsidium in Berlin erscheinen. Der Termin für die Vorladung von Susanne ist noch nicht bekannt. Beide Frauen werden auch dieses Mal die Aussage verweigern. Ihnen droht dann eine höhere Geldstrafe oder sogar eine Zwangshaft von bis zu sechs Monaten.
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