Bereits Montagabend, den 3. November 2025, wurde der kurdische Aktivist Aziz K. vom LKA Sachsen in Hamburg festgenommen und seine Wohnung in Köln durchsucht. Hintergrund war ein Haftbefehl des OLG Dresden, in welchem dem 54-Jährigen vorgeworfen wird, hauptamtlicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein und sich dadurch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach § 129b StGB strafbar gemacht zu haben. Er wurde am heutigen Dienstag, den 4. November 2025, dem Ermittlungsrichter beim OLG Dresden vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnete und in Vollzug setzte.
Die GenStA Dresden wirft Aziz K. vor, in der Zeit von Anfang 2015 bis 2025 Leiter der PKK-Gebiete Sachsen, Saarland, Gießen/Siegen, Freiburg, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg und Hamburg gewesen zu sein. Neben den üblichen Vorwürfen, wie Spendensammlungen und Kontakt zu Kadern der PKK, wird in dem Haftbefehl auch als Beleg für die behauptete Mitgliedschaft in der PKK gewertet, dass er die Teilnahme an pro-kurdischen Demonstrationen und Kundgebungen organisiert haben soll. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, dass er für die Demokratische Partei der Völker (HDP) unter türkischen, in Deutschland lebenden Wahlberechtigten Werbung gemacht und Fahrten zu den Wahllokalen in den türkischen Konsulaten organisiert haben soll. Auf diese Weise wird demokratische Partizipation und eine Stärkung der Demokratie in der zunehmend autoritären Türkei kriminalisiert.
Nach der Vorführung beim Ermittlungsrichter wurde Aziz K. in der JVA Dresden in Untersuchungshaft genommen.
Parallel zu den Maßnahmen gegen Aziz K. wurden laut GenStA Dresden Durchsuchungen gegen zwei Beschuldigte in Bautzen durchgeführt. Den beiden Betroffenen werfen die Behörden ebenfalls vor, Mitglied der PKK zu sein bzw. diese unterstützt zu haben. Einer der Beschuldigten soll von 2015 bis 2018 verantwortlich für den PKK-Raum Dresden und zugleich stellvertretender Leiter des PKK-Gebiets Sachsen gewesen sein.
AZADÎ kritisiert die Festnahme von Aziz K. entschieden und weist sowohl auf die zeitliche Nähe des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers Friedrich Merz bei Präsident Recep Tayyip Erdoğan als auch auf den Kontext des aktuellen Friedensprozesses in Kurdistan und der Türkei hin. Wenn ein kurdischer Aktivist, der angeblich seit 10 Jahren als Mitglied einer sog. „Terrororganisation“ aktiv sein soll, in dem Moment verhaftet wird, in dem die PKK ihre Auflösung und ihren Rückzug aus der Türkei erklärt, kann nur davon ausgegangen werden, dass das Kabinett Merz an der hergebrachten Kurdistan-Politik vorangegangener Bundesregierungen festhalten und dem Friedensprozess zwischen PKK und AKP/MHP-Regime keine Chance geben will.
Solidarische Briefe und Postkarten können Aziz K. über den Rechtshilfefonds AZADÎ geschickt werden an:
Aziz K., c/o AZADI e.V., Hansaring 82, 50670 Köln.
Alle diese Briefe/Postkarten werden von der GenStA Dresden übersetzt und gelesen werden.










