Das Berufungsverfahren gegen sechs Aktivist*innen, die im Rahmen der sogenannten „8. Dezember“-Affäre (siehe unseren Artikel) verfolgt werden, die aus einer Anti-Terror-Operation des Innenministeriums aus dem Jahr 2020 gegen Personen stammt, die als „ultralinks“ eingestuft wurden, wird nach einer Vertagung schließlich im Mai 2026 stattfinden. Die Verhandlungen, die vor dem Berufungsgericht von Paris in einem als zu klein erachteten Saal stattfinden sollen, werden sich über mehrere Tage zwischen dem 4. und 22. Mai 2026 erstrecken. Die Unterstützer rufen zur Mobilisierung auf und betonen, dass es um mehr geht als nur um die Angeklagten: Sollte die Einstufung als terroristische Vereinigung bestätigt werden, könnte dies einen Präzedenzfall schaffen, der es ermöglicht, politische Gegner ohne direkten Zusammenhang oder gemeinsames Projekt in größerem Umfang zu unterdrücken und damit die repressiven Instrumente des Staates zu stärken.
Hintergrundartikel vom 26.10.2023
Frankreich: Schwere Anklagen im Prozess um den „8. Dezember“
In der vierten Woche der Verhandlung gegen sieben Personen im sogenannten „8. Dezember“-Verfahren, die wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor die 16. Kammer des Strafgerichtshofs gestellt wurden, stellte die nationale Anti-Terror-Staatsanwaltschaft ein Plädoyer vor, in dem sie erklärte, dass das Fehlen eines „Ergebnisses” und sogar das Fehlen eines „nachgewiesenen Vorhabens” nichts am „zweifellos terroristischen” Charakter der Gruppe ändern würde. Die Staatsanwältin beantragte zwei Jahre Freiheitsstrafe mit einfacher Bewährung gegen Loïc M., drei Jahre, davon zwei mit Bewährungsstrafe, gegen Manuel H., drei Jahre mit Bewährungsstrafe gegen Camille B. und Bastien A., vier Jahre, davon drei auf Bewährung, gegen William D., fünf Jahre, davon vier auf Bewährung, gegen Simon G. und sechs Jahre ohne Bewährung mit Haftbefehl gegen Florian D., der 2017 an der Seite der Kurden gegen den IS gekämpft hatte.
Die Anklage, die auf den Ermittlungen der Generaldirektion für innere Sicherheit (DGSI) basiert, stützt sich vor allem auf die experimentelle Herstellung von Sprengstoff durch drei der Angeklagten, aber das Kreuzverhör des Sachverständigen hat gezeigt, wie sehr die Akte die Tatsachen durch Extrapolationen verschlimmert hat (die Analyse eines großen selbstgebauten Feuerwerkskörpers, der von drei Angeklagten, darunter einer, der als Pyrotechniker im Disneyland arbeitet, auf einem Feld getestet wurde, führt zu Studien über die Wirkung der Explosion einer Bombe auf der Place Vendôme, die aus einer starken Ladung eines echten Sprengstoffs besteht! Die Anklage stützt sich auch auf Airsoft-Spiele, die als „paramilitärische Übungen” bezeichnet werden. Was die Absicht betrifft, so konnte die Anklage nur ein Patchwork gewöhnlicher politischer Episoden aus der militanten Vergangenheit der Angeklagten vorlegen (Anwesenheit bei ZAD, Demonstrationen, Wahl bestimmter Anwälte usw.). Die Schwäche dieser Akte muss man im Verhältnis zu den enormen Mitteln sehen, die zu ihrer Erstellung aufgewendet wurden: mehr als ein Jahr Ermittlungen, Tausende von Stunden Abhörungen mit versteckten Mikrofonen, brutale Durchsuchungen und Untersuchungshaft (davon 16 Monate in völliger Isolation für Flo). Der 27. Oktober ist der letzte Tag des vierwöchigen Prozesses. Um 11 Uhr findet vor dem Landgericht Porte de Clichy eine Solidaritätskundgebung statt.










