Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch, den 2. Juli, dafür, die Dauer des Verbleibs bestimmter als „gefährlich“ eingestufter Ausländer in Verwaltungshaftzentren zu verlängern. „Es gibt keine rechtliche Definition der “Bedrohung der öffentlichen Ordnung„, sie liegt im Ermessen der Verwaltung, die sie sehr weitgehend und völlig willkürlich selbst bei geringfügigen Vergehen anwendet“, betont Toulouse Anti CRA in einer Erklärung (siehe hier). Ursprünglich betrug die Höchstdauer zunächst 6 Tage und steigt nun auf 210 Tage. Die Haftdauer kann noch weiter verlängert werden, da die Europäische Union die Einsperrung bis zu 24 Monate vorsieht.
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