Das israelische Parlament hat die Einführung der Todesstrafe für Palästinser:innen beschlossen. Im besetzten Westjordanland rief die Palästinensische Autonomiebehörde als Reaktion zum Generalstreik auf. Während Geschäfte geschlossen blieben, ging das israelische Militär mit Gewalt gegen die Streikenden vor.
Am 30. März beschloss das Parlament Israels die Einführung der Todesstrafe. Diese soll in jedem Fall von Militärgerichten verhängt werden, von denen die Angeklagten aufgrund eines „terroristischen“ Mordes verurteilt werden. Gemeint sind damit Taten, die die „Existenz Israels“ gefährdeten. In der Praxis würde die Todesstrafe also nur gegen beschuldigte Palästinenser:innen verhängt werden. Hingegen sind Israelis, die wegen Mordes vor einem zivilen Gericht stehen, faktisch von der Todesstrafe ausgeschlossen.
Protest gegen Gesetz im Westjordanland
Von palästinensischer Seite aus regt sich nun Protest. Die Fatah-Partei, die im Westjordanland regiert, rief für den 31. März zum Generalstreik auf. Der Fatah gehört der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA), Mahmud Abbas, an. Viele Palästinenser:innen stehen nicht hinter der Partei, da sie im Rahmen der PA immer wieder mit Israel kooperiert und gemeinsame Sache gegen unliebsame Palästinenser:innen macht.
In den Städten der Westbank waren nach dem Aufruf zum Streik die meisten Geschäfte und öffentlichen Einrichtungen geschlossen. Stattdessen fanden dort Demonstrationen statt. Auch in Gaza fanden Proteste gegen die geplante Todesstrafe statt. Ferner wurde auf israelischem Staatsgebiet vor der Knesset, dem Parlament Israels, und im Ausland demonstriert.
Die israelischen Behörden gingen gewaltsam gegen die Demonstrant:innen vor. So kam es in Westjerusalem zum Einsatz von Wasserwerfern und es wurden mehrere Protestteilnehmer:innen verhaftet. Im Westjordanland wurden Personen mit Reizgas, Blendgranaten und Gummigeschosse angegriffen. Zudem sollen israelische Soldat:innen in der Stadt Anata die Öffnung der Geschäfte erzwungen haben.
Zuspitzung der Apartheid
Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes könnte es noch vom höchsten Gericht Israels gekippt werden. Wenn das nicht geschieht, dann wird die bereits bestehende Ungleichbehandlung der Menschen in den besetzen Gebieten noch weiter verschärft. Die Militärgerichte der israelischen Streitkräfte sind wesentlicher Bestandteil des Unterdrückungsapparats im Westjordanland.
Die israelische Menschenrechtsorganisation B’Tselem gibt an, dass die Militärgerichte in 96 Prozent aller Fälle die Angeklagten für schuldig befinden. Im Vergleich dazu werden israelische Siedler:innen, die verdächtigt werden, Palästinenser:innen im Westjordanland angegriffen zu haben, nur in einem Drittel der Fälle verurteilt. Hinzu kommt, dass nur in einem Bruchteil der Fälle, in denen Palästinenser:innen Anzeige erstatten, überhaupt eine Anklage erhoben wird.
Vor den Militärgerichten für Palästinenser:innen kommt es zudem zum Erpressen von Geständnissen durch Folter. Viele Palästinenser:innen befürchten nun, dass die Todesstrafe weitflächig auf die Insassen der israelischen Gefängnisse angewendet werden könnte.
Laut einem UN-Bericht seien seit Oktober 2023 über 18.500 Menschen von Israel inhaftiert worden, viele Personen davon hätten nie eine offizielle Anklage erfahren. Außerdem kommt es in den Gefängnissen systematisch zu Folter, und im genannten Zeitraum sind bereits über 100 Insassen gestorben. Das neue Gesetz über die Todesstrafe könnte diese Zahl nun drastisch erhöhen.







