Der seit zwei Monaten im Dresdner Abschiebegefängnis einsitzende Kurde Hamza A. ist auf Anordnung der Landesdirektion Sachsen vorerst entlassen worden. Das Bamf muss erneut über den Asylantrag entscheiden, entschied das Verwaltungsgericht Leipzig.
Bamf soll Fall erneut prüfen
Der seit zwei Monaten im Dresdner Abschiebegefängnis einsitzende Kurde Hamza A. ist am Freitag auf Anordnung der Landesdirektion Sachsen vorerst entlassen worden. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte zuvor entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erneut über den Asylantrag entscheiden muss, wie die Landesdirektion Sachsen in Chemnitz mitteilte. Der Beschluss sei den Beteiligten am Donnerstag zugestellt worden.
In der Begründung des Gerichts heißt es laut Landesdirektion, dass neu vorgelegte Unterlagen zu prüfen seien. Solange die Dauer der Prüfung durch das Bamf nicht absehbar ist, gebiete das Rechtsstaatsprinzip eine Aussetzung der Abschiebehaft.
Sollte das Bundesamt auch in der erneuten Entscheidung keinen Schutzstatus zuerkennen, treffe den Betroffenen erneut die Pflicht zur Ausreise aus Deutschland, so die Landesdirektion. Die Durchsetzung der Ausreise würde dann erneut in den Zuständigkeitsbereich der sächsischen Behörden fallen.
Hamza A. saß seit dem 17. Juni in Abschiebehaft in Dresden und befand sich seither, mit kurzer Unterbrechung, im Hungerstreik. Bürgerrechtsgruppen und linke Initiativen hatten wiederholt seine Entlassung und eine erneute Prüfung seines Falls gefordert, weil er als kurdischer Aktivist in der Türkei verfolgt werde.