Der Prozess gegen das vermeintliche Mitglied der im 1998 aufgelösten Roten Armee Fraktion (RAF) Daniela Klette wegen 13 Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte (davon sind jetzt 5 Anklagepunkte fallengelassen worden) findet vor dem Landgericht Verden in einer für 3,6 Millionen umgebauten ehemaligen Reithalle in Verden-Eitze seit Ende Mai 2025 statt.
Der Gerichtssaal in Eitze ist ein Ortsteil von Verden und liegt 4 Kilometer vom Zentrum entfernt. Einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe gibt es nicht, stündlich fährt ein Bus vom Bahnhof Verden am Gerichtsort vorbei, die Haltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Im Gerichtssaal sitzen die Pressevertreter und die Zuschauer hinter einer Glasfront, komplett abgetrennt vom übrigen eigentlichen Prozessraum. In einer kurzen Prozesspause dürfen die Zuschauer und die Journalisten im Gerichtssaal bleiben, wenn sie es möchten. Für die Medienvertreter gibt es einen Presseraum. Am 44. Verhandlungstag mussten aber alle in der kurzen Prozesspause den Saal verlassen.
Dies war eine willkürliche Anordnung der Justizbeamten. Die Pressesprecherin vom Landgericht Frau Teufel vertonte aber auf Nachfrage, dass es eine klare Aussage vom zuständigen Richter Engelke gibt, dass die Zuschauer und die Presseleute in einer kurzen Verhandlungspause im Gerichtssaal bleiben dürfen.
So mussten die Zuschauer draussen im Regen stehen. Einen Aufenthaltsraum wie im OLG Celle gibt es hier nicht, wo der Prozess von Ende März bis Ende Mai zuerst stattgefunden hatte, weil die Reithalle noch nicht fertig war. Den Presseraum dürfen die Zuschauer nicht betreten.
In der Mittagspause müssen die Zuschauer das ganze Areal verlassen. Die Journalisten konnten bisher in dieser Zeit den Presseraum nutzen, um dort ihre Artikel zu schreiben. Seit Dienstag, d. 2. Dezember 2025 dürfen die Medienvertreter in der Mittagspause den Presseraum nicht mehr betreten und müssen ebenfalls das Gelände verlassen. Die Mittagspause dauert fast immer bis zu anderthalb Stunden. Nur wenn die Pause unter 45 Minuten sein sollte, kann der Presseraum genutzt werden. Auch diese Anordnung ist vom Vorsitzenden Richter festgelegt worden.
Ausserhalb des Geländes gibt es in der Nähe keine Bäckerei mit einem Café, keine Imbissstube, kein Supermarkt, keine Gaststätte, nur einen Hofladen, der in der wärmeren Jahreszeit auch frequentiert wurde – mit ein paar Sitzgelegenheiten draussen. Nun aber ist die Winterzeit angebrochen.
Sollen durch solche Anordnungen die nicht zahlreichen Zuschauer abgehalten werden, diesen Prozess beizuwohnen?
Soll die Arbeit, das Schreiben von Artikeln, der Journalisten eingeschränkt werden? Soll die Öffentlichkeit indirekt ausgeschlossen werden?
Ariane Müller










