Im Morgengrauen des 26. März wurden in den Städten Pisa und Carrara zwei Hausdurchsuchungen gemäß Artikel 110, 56 und 424 des Strafgesetzbuches („Verbrechen oder Vergehen unter Mitwirkung mehrerer Personen“, „Versuch, ein Verbrechen oder Vergehen zu begehen“, „Sachbeschädigung durch Brandstiftung“) mit dem erschwerenden Umstand des Artikels 270bis § 1 („Gründung einer Vereinigung mit terroristischer Zielsetzung“) durchgeführt. Die Ermittlungen werden von der Antimafia- und Antiterrordirektion des Bezirks Florenz geführt und zielen auf einen versuchten Brandanschlag (der Sprengsatz hatte nicht funktioniert) auf das Gerichtsgebäude in Pisa im Februar 2023 ab. Diese Aktion war Teil der breiten Mobilisierung für die Solidarität mit Alfredo Cospito, gegen den 41bis und die lebenslange Freiheitsstrafe mit unbegrenzter Sicherheitsfrist. Sie wurde von einer „Revolutionären Solidaritätsgruppe – Hauslieferungen“ der FAI/FRI gefordert.
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)