JVA Vechta: Zensur und neue Schikanen gegen Daniela Klette

Die Schikanen gegen das vermeintliche Ex-Mitglied der in 1998 aufgelösten Roten Armee Fraktion (RAF) Daniela Klette nehmen wieder zu. Sie wurde Ende Februar 2024 in Berlin verhaftet, nachdem sie über 30 Jahre von der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe wegen 2 Aktionen der RAF – 1991 die Schüsse auf die amerikanische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg aus Protest gegen den völkerrechtswidrigen Einmarsch der USA-Armee in den Irak und 1993 gegen die erfolgreiche Sprengung des sich damals im Bau befindlichen Gefängnisses und Abschiebeknast in Weiterstadt sowie einer Aktion einer kämpfenden Einheit auf das Rechenzentrum der Deutschen Bank in Eschborn 1990 gesucht wurde. Außerdem soll Daniela Klette zusammen mit den noch gesuchten vermeintlichen Ex-RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Volker Staub an 13 Geldbeschaffungsaktionen in den Jahren von 1999 bis 2016 beteiligt gewesen sein. Der Prozess wegen der Überfälle läuft seit Ende März 2025 am Landgericht Verden. Dieser Prozess wird höchstwahrscheinlich im Mai zu Ende gehen. Im Herbst wird ein weiterer Prozess gegen Daniela Klette wegen der Aktionen von 1990 bis 1993 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M beginnen. Die Anklage ist jetzt im März herausgegangen.

Seit Ende Februar 2024 sitzt Daniela Klette in der niedersächsischen Justizanstalt für Frauen in Vechta ein. Sieben Wochen war sie in Einzelisolationshaft gewesen – ihre Zelle wurde 24 Stunden videoüberwacht, eine Metallblende war vor dem Fenster angebracht, so dass kein Sonnenlicht in ihre Zelle eindrang, Einzelhofgang und keinen einzigen Kontakt zu anderen Gefangenen. Erst nach öffentlichen Protesten unter anderem durch Kundgebungen vor der JVA hat Daniela Klette „normalere“ Haftbedingungen, die sich aber immer noch deutlich von den Haftbedingungen der anderen Untersuchungshäftlingen unterscheiden.

Daniela Klette darf drei Publikationen beziehen. Sie hat u.a. ein Abo einer Tageszeitung aus Berlin. Gerade in letzter Zeit kommt öfters diese Tageszeitung aus welchen Gründen immer sehr unregelmäßig bei ihr an. Manchmal kommen sieben Ausgaben auf einmal. Da sie jetzt aber nur noch jeweils drei Zeitungen in ihrer Zelle haben darf, muss sie sich spontan für drei der sieben ankommenden Ausgaben entscheiden. Durch diese Zensurmaßnahme der Anstaltsleitung kann sich Daniela Klette nicht regelmäßig informieren.

Ihre Zelle wurde bisher einmal in der Woche durchsucht. Jetzt aber wird seit kurzem mehrmals in der Woche die Zelle durchsucht und dies zu ungünstigen Zeiten wie z.B. wenn Klette in 10 Minuten zum Sport will und sie sich umziehen müsste. Sie darf einmal in der Woche Sport in der Halle betreiben.

Auf den Transporten von der JVA zu dem Prozessort in Verden-Eitze und zurück gibt es die Anordnung aus Karlsruhe, Daniela Klette muss an den Händen und Füßen fixiert sein. Nun ist es aber so, dass jetzt die Fixierung auf diesen Fahrten besonders hart festgezurrt wird. Dies ist einem begleitenden Polizeibeamten am letzten Prozesstag am 8.April 2026 aufgefallen und hat diese Fixierung gelockert.

Hier sei zu erinnern: Daniela Klette musste seit Beginn des Prozesses bis Mitte Juni 2025 auf Anordnung der JVA-Anstaltsleiterin auf den Fahrten eine 12 kg schwere Bleiweste tragen. Monatelang haben sie und ihre Anwälte auf dadurch verursachte anhaltende Kopf- und Nackenschmerzen hingewiesen. Die Gefängnisleitung begründete die Maßnahme damit, dass Daniela Klette auf den Transporten erschossen oder durch ein Sprengstoffattentat schwer verletzt werden könnte. Erst nachdem u.a. auch die Richter von dem Tragegewicht der Weste überzeugt waren – sie empfanden diese als schwer, belastend und unbequem. Die Richter stellten in einem Beschluss damals fest, dass »der Angeklagten, die über einen schlanken Körperbau verfügt«, durch die Weste und die Hand- und Fußfesseln »während des Transportes« geschadet werde. Daniela Klette könne ihre Sitzhaltung auf den zuletzt rund einstündigen Fahrten nicht ändern.

Am 61. Prozesstag, dem 8. April 2026 haben die Verteidiger von Daniela Klette einen Antrag auf Vorladung der Anstaltsleiterin der Justizvollzugsanstalt Vechta für Frauen Frau Dr. Katharina Tebben gestellt, damit sie als Verantwortliche zu diesen Maßnahmen gegen Daniela Klette befragt werden kann.

Gruppe: Solidarität mit Daniela