Alfredo Cospito, Genosse und Anarchist, wurde im April 2012 zu lebenslänglicher Haft ohne Bewährung verurteilt. Seitdem sitzt er im Gefängnis und befindet sich seit Mai 2022 in Italien in Isolationshaft. Davon verbrachte er sechs Monate im Hungerstreik, um auf die desaströsen Zustände des Artikels 41-bis Regimes aufmerksam zu machen.
Bereits seit der Einführung des 41-bis Regimes 1986 gibt es zahlreiche Aufschreie aus Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International. Befürworter des 41-bis Regimes drängten den damaligen Justizminister Italiens jegliche Korrensbondez von Gefangenen mit Menschenrechtsorganisationen, Strafverteidiger*innen und dem Europäischen Gerichthofs zu zensieren.
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) benannte das 41-bis Regim als entmenschlichend und 2007 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schliesslich entschieden das dieses Gefängnisregim gegen mindestens zwei Artikel der Menschenrechtskonvention verstösst. Dennoch bleibt 41-bis bestehen.
Und das heisst für alle Gefangenen:
- Isoliation
Die Gefangenen werden strikt voneinander getrennt und isoliert und befinden sich für minimum 22 Stunden des Tages in Einzelzellen. Der Zugang zu Gemeinschaftsräumen bleibt ihnen verwehrt. Der Hofgang wird ebenfalls isoliert und getrennt von anderen Gefangenen durchgeführt. - Überwachung
Die Gefangenen werden in ihren Zellen rund um die Uhr per Video von einer Sonderabteilung der Strafvollzugspolizei überwacht, die ihrerseits keinen Kontakt zu „normalen Strafvollzugspolizist*innen“ haben dürfen. - Gesprächen mit Freunden und Familienmitgliedern
Im Falle einer Aussetzung wird nur ein monatliches Telefongespräch mit Familienmitgliedern für maximal zehn Minuten zugelassen.
Im Falle einer Beschränkung sind die Gespräche in Person auf maximal eine Stunde pro Monat begrenzt, und jeglicher Körperkontakt wird durch eine Glastrennwand verhindert. - Gespräche mit Strafverteidiger*in
Diese sind in Anzahl und Dauer nicht mehr begrenzt. Vor einem Entscheid des italienischen Verfassungsgerichtshofes 2002 waren auch diese Gespräche sehr eingeschränkt. - Briefverkehr
Alle ausgehende und eingehende Post wird geprüft und unterliegt der vorherigen Genehmigung und den meisten Gefangenen ist weder das versenden noch empfangen jeglicher Post verboten. Die gleiche Regelung gilt für Geld in jeglicher Form und Gegenstände, die normalerweise in den Zellen aufbewahrt werden dürfen (Stifte, Hefte, Flaschen usw.). - Ausschluss aus „Gefangenen- und Häftlingsvertretungen“.
Dies bedeutet, dass Gefangene unter dem 41-bis Regim keine Unterstützung von Rehabitierungsprogrammen oder Betreungsangeboten erhalten können. Auch verhindert dies das Bilden von Interessensgemeinschaften, welche für die Grundrechte der Gefangenen appelieren könnten.
Unser Genosse Alfredo verlor bei seinem den sechs-monatigen Hungerstreik etwa 50kg seines Körpergewichts, und erlitt schliesslich einen Herzinfarkt, der bleibende gesundheitliche Schäden hinterlässt. All dies obwohl Medizinerinnen, Strafverteidigerinnen und Menschenrechtsorganisationen mehrfach auf eine Strafminderung und die Entlassung von Alfredo aus dem 41-bis System plädiert haben. Letzterer Appell wurde am 23. Oktober 2023 abgelehnt
Eine Strafminderung kam schliesslich Anfang diese Jahres in einer Reduzierung auf 23 Jahre. 23 Jahre alleine in einer Zelle, allerhöchstens 12 Stunden sozialer Kontakt über das ganze Jahr. Das ist wiederwärtig und unmenschlich. Der italienische Staat setzt seinen Foltertrakt weiter ohne jegliche Konsequenzen durch.
Wir solidarisieren uns mit allen politischen Gefangenen!
Freiheit für Alfredo, für Maja, für Hanna, für Tobi, für Thea, für Lina, für Nanuk, für Finn, und alle anderen Antifaschist*innen in Haft!