Sechs Monate Beugehaft für Aussageverweigerung im Antifa-Ost-Verfahren

Im Rahmen des Antifa-Ost-Verfahrens in Dresden setzt das Gericht alle Mittel ein, um belastende Aussagen von einem Zeugen zu erzwingen: bis zu sechs Monate Beugehaft sind ausgesprochen. Bei einem Faschisten hingegen sieht das Gericht im gleichen Verfahren dazu keine Notwendigkeit.
Wer nicht redet, wird gezwungen: Ein bereits verurteilter Antifaschist hat wegen Verweigerung einer Aussage ein Ordnungsgeld von 500 Euro und Beugehaft von sechs Monaten erhalten – das ist das Höchste an Beugehaft, was gesetzlich zulässig ist.

In Dresden und in Düsseldorf laufen zurzeit Verfahren gegen 13 Antifaschist:innen, die mutmaßlich Teil der sogenannten Antifa-Ost sein sollen. Sie sollen in den letzten Jahren diverse Angriffe auf Faschist:innen verübt haben.

Halbes Jahr Beugehaft für Aussageverweigerung
Beim letzten Prozesstag in Dresden sollte nun Jannis R. als Zeuge aussagen. Diese Aussage verweigerte er – laut seinem Anwalt mit Recht. Jannis R. war im ersten Antifa-Ost-Verfahren, in dem auch Lina E. angeklagt war, zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt worden, unter anderem wegen Unterstützung der kriminellen Vereinigung Antifa-Ost und der Beteiligung an einer ihrer Aktionen. Zuletzt befand er sich im offenen Vollzug.

Begründet hat R. die Aussageverweigerung mit möglichen weiteren Ermittlungen gegen ihn selbst aufgrund eines Angriffs auf die Nazi-Szenekneipe „Bull’s Eye“ in Eisenach im Oktober 2019.

Laut Gericht aber habe R. allenfalls ein Zeugnisverweigerungsrecht bei der bereits verurteilten Tat, deshalb die Beugehaft. Gerade seine angeblich tiefen Einblicke in die Struktur der Antifa-Ost machen ihn als Zeugen wohl so interessant. Laut Gesetz beträgt die höchstmögliche Beugehaftzeit 6 Monate.

Der Anwalt von Jannis R. erklärt diese Argumentation als widersprüchlich: immerhin gehe der Richter davon aus, dass R. wohl dem Szene-Kodex folge und so oder so nicht aussagen werde, egal ob Beugehaft oder nicht.

Ein Faschist kommt glimpflicher davon
Im Rahmen des Prozesses in Dresden war zuletzt auch der Faschist Jonas K. als Zeuge geladen. Er soll Opfer bei einem der Angriffe gewesen sein. Gegen K. läuft zurzeit noch ein anderes Verfahren, unter anderem wegen seiner Mitgliedschaft in der faschistisch-terroristischen Gruppe „Sächsische Separatisten“. Auch K. verweigerte die Aussage gegenüber dem Gericht; auch ihm wurde mit Beugehaft gedroht. Am Ende wurde Jonas K. jedoch nur zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro verurteilt.

https://perspektive-online.net/2026/03/sechs-monate-beugehaft-fuer-aussageverweigerung-im-antifa-ost-verfahren