Das türkische Verfassungsgericht erklärte, dass das Skandieren pro-kurdischer Slogans und das Singen kurdischer Lieder durch die Gesetze zur Meinungsfreiheit geschützt ist. Merve Nur Tekin war vom Hohen Strafgericht in Ardahan im Osten der Türkei verurteilt worden, weil sie bei einer Demonstration in Diyarbakır im Jahr 2014 Slogans wie „Biji Serok Apo“ (Lang lebe Führer Apo), „Die PKK ist das Volk, das Volk ist da“ skandiert und für die Arbeiterpartei Kurdistans geworben hatte. Sie wurde außerdem angeklagt, ein kurdisches Revolutionslied gesungen zu haben.
Da ihre Verurteilung vom Obersten Berufungsgericht bestätigt worden war, legte sie beim Verfassungsgericht Berufung ein mit der Begründung, dass ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden sei. Das Verfassungsgericht entschied zu ihren Gunsten und stellte fest, dass ihre Handlungen keine Bedrohung darstellten und unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fielen. Merve Nur Tekin erhielt 30.000 Türkische Lira (ca. 800 Euro) Schadenersatz und der Fall wurde zur Wiederaufnahme des Verfahrens an das Gericht in Ardahan zurückverwiesen.
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