Weiterlesen: Stellungnahme Rechtsanwaltsbüro des Volkes zu Ablehnung Haftunterbrechung Ihsan Cibelik
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Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) lehnte mit einer politischen Entscheidung den Antrag unseres krebskranken Mandanten İhsan Cibelik auf Unterbrechung der Untersuchungshaft während der Zeit der notwendigen Behandlung ab!
Das Gericht spielt mit dem Leben unseres Mandanten Ihsan Cibelik und unserer Mandantin EdaDeniz Haydaroğlu, die sich seit 270 Tagen im Hungerstreik, für das Recht von İhsan Cibelik auf medizinische Behandlung, befindet. Das wollen wir nicht zulassen!
Der Antrag auf Unterbrechung der Untersuchungshaft für die medizinische Behandlung unseres Mandanten, des Grup Yorum Mitglieds und revolutionären Musikers İhsan Cibelik, der sich seit mehr als eineinhalb Jahren in Deutschland wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation“ gemäß § 129b StGB in Untersuchungshaft befindet und bei dem Prostatakrebs diagnostiziert worden ist, wurde vom 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Lars Bachler mit einer politischen Entscheidung vom 12. Dezember 2023 abgelehnt.
Unser Mandant wurde am 18. Mai 2022 verhaftet, während er sich in medizinischer Behandlung wegen des Verdachts auf Prostatakrebs befand. Die nötigen Schritte zur Diagnose und Behandlung wurden unter dem Vorwand der Haftbedingungen und Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt (JVA) verzögert. Die für die Krebsdiagnose notwendige und obligatorische Biopsie wurde erst fast 16 Monate später durchgeführt. Als deren Ergebnis wurde bei unserem Mandanten Prostatakrebs diagnostiziert.
Nach der Krebsdiagnose beantragten die Verteidiger, unseren Mandanten – zumindest vorläufig und falls nötig gerichtlicher Auflagen – freizulassen, damit die Krebsoperation in einer Fachklinik seiner Wahl und in eigener Verantwortung durchgeführt werden kann. Am 12. Dezember 2023 lehnte der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Entlassungsantrag ab und ordnete die weitere Inhaftierung unseres Mandanten an.
Diese Entscheidung des Gerichtshofs ist fern von wissenschaftlichen und rechtlichen Kriterien und beruht ausschließlich auf politischen Interpretationen und Bewertungen.
Nämlich:
Das Gericht behauptet, dass die Operation für die Behandlung unseres Mandanten nicht obligatorisch ist; dass es sich um eine Vorzugsbehandlung handelt und dass die Operation und die Nachbehandlung unter den Bedingungen des Gefängnisses problemlos durchgeführt werden können. Diese Einschätzung stützt sich jedoch auf die Meinung der Gefängnisärztin, die sogar die notwendige und obligatorische Biopsie zur Krebsdiagnose fast 16 Monate lang verzögerte. Es wird daher deutlich, dass diese Einschätzung des Gerichts unreal und eine Fiktion ist.
Es ist auch klar, dass Einschätzungen wie „eine Krebsoperation kann auch unter Haftbedingungen durchgeführt werden, und die Nachsorge kann von der Gefängnisverwaltung übernommen werden und es wird ausreichen, seinen Zustand durch dreimonatige Kontrollen zu beobachten“ den wissenschaftlichen/medizinischen Anforderungen widersprechen. Wissenschaftliche/medizinische Fakten zeigen, dass Krebszellen jederzeit die Möglichkeit haben, sich auszubreiten und auf andere Organe überzugreifen (Metastasierung) und einen kontinuierlichen Beobachtungs- und Behandlungsprozess erfordern. Angesichts dieser wissenschaftlich-medizinischen Tatsache wird die Fortsetzung der Haft unseres Mandanten die Möglichkeit einer Behandlung – in Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Anforderungen und unter angemessenen Bedingungen – ausschließen, und es wird weiterhin ein Risiko bestehen, das das Recht unseres Mandanten auf die Unversehrtheit seiner Gesundheit und seines Lebens bedroht. Zumal betonte die Gefängnisärztin selbst ausdrücklich, dass sie Zweifel daran hat, dass eine Beobachtung der Gesundheit unseres Mandanten in der Anstaltsklinik gewährleistet werden kann.
Das Gericht begründete seine Entscheidung für die Fortdauer der Haft mit der fiktiven Begründung, dass unser Mandant seine Behandlung nicht fortsetzen und im Falle seiner Freilassung fliehen könnte, indem es feststellte, dass „seine Krankheit nicht bedeutet, dass aufgrund derer keine Fluchtgefahr mehr besteht“, nannte jedoch keine konkreten Tatsachen bezüglich des gegenüber unserem Mandanten unterstellten Fluchtverdachts.
Das humanitäre Völkerrecht verlangt, dass das Recht auf Leben im Falle einer schwerwiegenden und tödlichen Erkrankung wie Krebs Vorrang vor dem zu erwartenden rechtlichen Nutzen der Haft hat. Ein Strafverfahren ohne Haft sollte die Regel sein und die Haft als Maßnahme sollte nur ausnahmsweise und in zwingenden Fällen angewendet werden. Das Beharren des Gerichts auf Untersuchungshaft stellt eine ernsthafte Bedrohung für das Recht unseres Mandanten auf Leben dar. Denn wenn sich unser Mandant während seiner Untersuchungshaft der fraglichen Operation unterzieht, wird die postoperative Behandlung und Beobachtung – die „aktive Überwachung“, wie es das Gericht ausdrückt – der Initiative der Gefängnisverwaltung überlassen, was die Behandlung erheblich verzögern wird. Wie wir bereits erwähnt haben, zeigt die Tatsache, dass die Gefängnisverwaltung und Arzt das Diagnoseverfahren für unseren Mandanten und die dafür erforderliche Biopsie entgegen der Behauptung des Gerichts um 16 Monate verzögert haben, dass unsere Bedenken in dieser Frage berechtigt sind. Diese Bedenken hat auch die Leiterin der Gefängnisklinik geäußert.
Wie wir bereits erwähnt haben, ist unser Mandant ein „revolutionärer Künstler“. Angesichts der Tatsache, dass „ein Verfahren ohne Haft die Regel ist, die Haft indes eine Maßnahme ist, zu der nur ausnahmsweise und in Fällen der Notwendigkeit gegriffen werden sollte“ und dass sogar Mitglieder rechtsextremer/neonazistischer Organisationen, die wegen des Verdachts der Vorbereitung von Anschlägen in den letzten Jahren beschuldigt wurden, freigelassen und ohne Haft verurteilt wurden, während der Antrag unseres Mandanten, der an einer tödlichen Krankheit wie Krebs leidet, ohne Haft verurteilt zu werden, abgelehnt wird, liegt hier ein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit vor. Es ist klar, dass ein solches Vorgehen nicht aus juristischen Motiven erklärt werden kann, sondern dass diese Entscheidung vollständig auf politischen Interessen beruht. Darüber hinaus ist es nicht unsere Interpretation, sondern das Eingeständnis des Gerichts selbst, dass diese Bewertungen des Senats auf politischen Gründen beruhen und nicht auf medizinischen Fakten und rechtlichen Gründen. In dem besagten Urteil stellte das Gericht fest, dass eine Stellungnahme „des Angeklagten die Elemente eines Geständnisses enthält, die den starken Verdacht gegen ihn nicht in Frage stellt, das aber angesichts seiner Selbstdefinition und der von ihm geäußerten Sympathie für die „revolutionäre“ Bewegung dies allenfalls für eine Bestätigung zweiten Grades geeignet ist. In der heutigen Hauptverhandlung bezeichnete er sich erneut als „revolutionärer Künstler.“ Das Gericht begründete seine Entscheidung, die Haft fortzusetzen, mit der Tatsache, dass unser Mandant ein „revolutionärer Künstler“ ist und dies in seiner Verteidigung nachdrücklich betonte.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Tatsache, dass unser Mandant ein „revolutionärer Künstler“ ist und dies beharrlich verteidigt, ein Verbrechen. Im Übrigen hat das Gericht diese Einschätzung noch während des laufenden Prozesses getroffen. Mit anderen Worten: Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass unser Mandant schuldig ist, und hat sich noch während des Prozesses zu diesem Thema geäußert. Daher kann von diesem Gericht nicht mehr erwartet werden, dass es ein unparteiisches, objektives und faires Urteil fällt und eine Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz trifft.
Die Entscheidung des 7.Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2023, den Antrag unseres Mandanten İhsan Cibelik auf Freilassung abzulehnen und seine Inhaftierung fortzusetzen, ist eindeutig rechtswidrig und das Beharren auf der Inhaftierung unseres krebskranken Mandanten stellt eine ernsthafte Bedrohung seines Rechts auf Leben dar. Mit dieser Entscheidung spielt das Gericht sowohl mit dem Leben unseres krebskranken Mandanten İhsan Cibelik als auch mit dem Leben von Eda Deniz Haydaroğlu, die sich seit 270 Tagen im Hungerstreik für İhsan Cibeliks Recht auf Gesundheit, Behandlung und Leben befindet. Wir wollen dies nicht zulassen.
Wir werden weiterhin für das Recht unserer Mandanten auf Gesundheit und Behandlung sowie ihr Recht auf Leben kämpfen!
EIN PROZESS OHNE HAFT IST EIN RECHT. LASSEN SIE DEN KREBSPATIENTEN İHSAN CİBELİK FREI!
Rechtsanwaltskanzlei des Volkes