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Berufungsverhandlung wegen AfD-Versammlung in Heidelberg – Versammlungsfreiheit für Linke außer Kraft gesetzt?

Das Gericht hatte Michael damals zwar recht gegeben, dass die AfD ihn nicht einfach so aus ihrer öffentlichen Veranstaltung hatte ausschließen können, zumal von ihm tatsächlich keine Störung oder sonstige Gefahr ausging. Die Polizei habe ihn aber dennoch ausschließen können, denn er sei nach deren Einschätzung „Rädelsführer“ gewesen. Deshalb seien die üblichen gesetzlichen Regelungen weitgehend außer Kraft, und Michael hätte sich der sozusagen durch die Polizei überbrachten Aufforderung der AfD fügen müssen, statt sich aus dem öffentlichen Gebäude tragen zu lassen. Und daraus ergebe sich die Strafwürdigkeit – für, jedenfalls rechtslogisch, drei Wochen Gefängnis.

Das bundesweite Aufsehen infolge des Urteils resultierte nicht nur aus der Fragwürdigkeit dieser offensichtlich von recht blindem Verfolgungswillen getragenen Argumentation. Es stellte sich nämlich heraus, dass die Richterin, die das Urteil verfasst hatte, Schwiegertochter von Albrecht Glaser ist, dem AfD-Bundestagsabgeordneten, der wegen seiner rabiaten antiislamischen Positionen 2017 bei der Wahl zum Bundestags-Vizepräsident durchgefallen war.

Im Februar kommt es nun im Rahmen einer Berufung zu einer Prüfung des damaligen Urteils und damit der weit über die konkreten Umstände hinaus relevanten Frage, ob die Polizei, zumal auf Zuruf Rechtsradikaler, Teilnehmer*innen öffentlicher Versammlungen einfach nur deshalb mit Gewalt ausschließen darf, weil sie diese als politisch aktiv einstuft.

Das Verfahren ist auch deshalb unappetitlich, weil die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag in den letzten Jahren versucht hat, ein Berufsverbot wieder aufzuwärmen, das Annette Schavan auf Betreiben des baden-württembergischen Inlandsgeheimdienstes 2003 gegen Michael erwirkt hatte, unter anderem wegen dessen Aktivitäten für die Rote Hilfe. Das Berufsverbot war 2007 gerichtlich als rechtswidrig erkannt worden. Dass dies sowohl das Landes- wie auch das Bundesamt für Verfassungsschutz genauso wenig an einer Beobachtung von Michael hindert wie die AfD an ihrem parlamentarischen Geraune über angeblichen Linksextremismus, verleiht dem Prozess zusätzlich zu seiner versammlungsrechtlichen Bedeutung auch breiter politische Relevanz.

„Was zunächst wie eine bizarre Provinzposse erscheinen mag,“ erklärt Anja Sommerfeld für den Bundesvorstand der Roten Hilfe, „formt sich so zu einem hässlichen Bild zwischen rechtsradikaler Hetze ausgerechnet in einem nach der durch das Naziregime verfolgten und ins Exil vertriebenen Hilde Domin benannten Raum auf der einen und politisch motivierter Justiz auf der anderen Seite. Das Verfahren am 10. Februar braucht also jede Öffentlichkeit, die es bekommen kann.“

https://www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1110-berufungsverhandlung-wegen-afd-versammlung-in-heidelberg-versammlungsfreiheit-fuer-linke-ausser-kraft-gesetzt