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Heraus zum 15. und 18. März 2021!

Linke Politik verteidigen!
Die staatliche Repression gegen linke und soziale Bewegungen nimmt seit Jahren zu und zeigt sich in Gesetzesverschärfungen, hohen Haftstrafen, zahlreichen Strafverfahren und brutalen Polizeieinsätzen. Davon betroffen sind Antifaschist*innen, Klimaaktivist*innen, feministische und antirassistische Aktivist*innen und viele andere, die die herrschenden Verhältnisse nicht hinnehmen wollen. Ein Gipfel der Repression fand während des G20 im Jahr 2017 in Hamburg statt, als Demonstrationen von der Polizei auseinandergeprügelt und hunderte Menschen festgenommen wurden. Nach dem G20-Gipfel gab es über 3500 Ermittlungsverfahren und bisher rund 260 Gerichtsverfahren. Auch knapp vier Jahre danach ist der Verfolgungswille der Hamburger Justiz ungebrochen. Anfang Dezember 2020 begann der erste Rondenbarg-Massenprozess gegen die fünf jüngsten Aktivist*innen, die 2017 gegen den G20 protestierten. Aktuell wurde das Verfahren aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie abgebrochen. Der Frieden jedoch täuscht, denn dieses Verfahren soll trotz seines absurden Charakters zu einem späteren Zeitpunkt erneut gestartet werden. Die Betroffenen der Rondenbarg-Verfahren werden keiner eigenen, individuell zugeordneten Handlung beschuldigt. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hamburg werden mit einer „gemeinschaftlichen Tat“ begründet. Verurteilungen werden die Versammlungsfreiheit daher massiv einschränken, da dann die einfache Teilnahme an einer Demonstration als Straftat ausgelegt werden kann. Wir fordern die Einstellung aller Strafverfahren gegen Linke in Zusammenhang mit G20!

No justice – No peace – No racist police!
Jeden Tag werden neue sogenannte „Einzelfälle“ von Rassismus, Antisemitismus und rechten Netzwerken in den Behörden gemeldet. Rassistische Polizeigewalt und rassistische Kontrollen sind an der Tagesordnung. Regelmäßig sterben Menschen in Gewahrsam oder durch Polizeischüsse. Schwarze Menschen und People of Color haben ein besonders hohes Risiko, in staatlicher „Obhut“ ihr Leben zu verlieren oder durch die Polizei getötet zu werden. Die Kampagne Death in Custody hat 179 Todesfälle von Schwarzen Menschen, People of Color und von Rassismus betroffenen Menschen in deutschem Gewahrsam seit 1990 gezählt. Die Täter*innen werden fast nie bestraft, stattdessen werden Opfer nach ihrem Tod kriminalisiert. Wir fordern die Aufklärung der Todesumstände in Gewahrsamssituationen und ein Ende von rassistischer Polizeigewalt!

Antifaschismus ist notwendig! Freiheit für Lina und Dy!
Gleichzeitig greift der Staat die antifaschistische Bewegung an. Anfang Juli 2020 fand eine Repressionswelle gegen Antifas in Baden-Württemberg statt. Von Juli bis Mitte Januar 2021 saß der Antifaschist Jo in Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft. Im November folgte die Inhaftierung des Antifaschisten Dy. Beiden wird vorgeworfen, an einer Auseinandersetzung mit Mitgliedern der faschistischen Scheingewerkschaft „Zentrum Automobil“ im Mai am Rande einer Querdenken-Demonstration beteiligt gewesen zu sein. In Leipzig traf es Anfang November die Antifaschistin Lina. Ihr wird vorgeworfen, Teil einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 zu sein, deren Ziel es sein soll, „Angriffe gegen Personen der Rechten Szene durchzuführen“. Der Staat will mit der Repression die Delegitimierung und Kriminalisierung von antifaschistischem Aktivismus erreichen, doch das lassen wir nicht zu: Wir fordern die sofortige Freilassung aller antifaschistischen Gefangenen!

Weg mit den Paragraphen 129a und b!
Mit dem Vorwand einer Paragraph-129-Ermittlung lässt sich nahezu jede Überwachungs- und Bespitzelungsmaßnahme begründen. Der Strafgesetzbuch-Paragraph ist ein Werkzeug für die Repressionsorgane, um linke Strukturen auszuspionieren und Aktivist*innen zu kriminalisieren. Insbesondere linke kurdische und türkische Aktivist*innen werden mit dem Paragraph 129b verfolgt. Dabei werden legale Tätigkeiten wie das Sammeln von Spenden und das Organisieren von Solidaritätskonzerten mit Gefängnisstrafen geahndet, wenn das Gericht der Meinung ist, dass es sich dabei um Aktivitäten für eine terroristische Organisation im Ausland handelt. Im Juli 2020 wurden zehn Kommunist*innen zu Haftstrafen verurteilt, weil ihnen vorgeworfen wurde, aktive Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch zu sein, obwohl die TKP/ML weder in der BRD noch in irgendeinem anderen Land außer der Türkei verboten ist. Seit 1993 besteht in Deutschland das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans PKK. Seitdem gab es tausende von Strafverfahren, Razzien und auch Verurteilungen nach den Paragraphen 129. Aktuell stehen seit April 2019 fünf kurdische Aktivist*innen wegen der Paragraphen 129a/b in Stuttgart-Stammheim vor Gericht.

Für eine Gesellschaft ohne Knäste!
Der Knast ist das aktuell härteste Mittel des bürgerlichen Staates, Repression auszuüben. Vor allem Menschen, die vermehrt durch beispielsweise Racial Profiling ins Visier der Polizei geraten oder die von Vertreibung von öffentlichen Plätzen betroffen sind, wie zum Beispiel Drogennutzer*innen und Obdachlose, geraten in Gefahr durch drakonische Strafurteile in den Knast gesteckt zu werden. Für illegalisierte Menschen, deren bloße Präsenz in Deutschland kriminalisiert wird, gibt es zusätzlich noch Abschiebelager und Ankerzentren. Dort sind sie der Willkür der Wärter*innen ausgeliefert und werden teils in den Suizid getrieben. Mit der Drohung aus dem Alltag gerissen und stigmatisiert zu werden, sollen auch linke Aktivist*innen eingeschüchtert und gezwungen werden, sich in den vorgesehenen normativen Bahnen zu bewegen. Die betroffenen Individuen sollen isoliert werden und als Exempel für die Herrschaftssicherung herhalten. Die von Gerichten vermehrt ausgesprochenen Haftstrafen der letzten Zeit stellen eine Kampfansage der Klassenjustiz dar. Auch sollen wir als Bewegung entzweit werden in die „Guten“ auf der einen Seite und die „Bösen“ im Knast. Nicht mit uns! Schließen wir uns dagegen spektrenübergreifend und solidarisch zusammen. Denn nach wie vor gilt: „Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle!“.

United we Stand!
Wir lassen uns nicht spalten und kriminalisieren und stehen an der Seite aller Betroffenen von Repression. Wir kämpfen weiter gemeinschaftlich gegen rassistische und tödliche Polizeigewalt und leisten Widerstand gegen die autoritären und reaktionären Entwicklungen in Staat und Gesellschaft. Unser gemeinsames Ziel ist eine solidarische Gesellschaft ohne Patriarchat, Rassismus und Kapitalismus!

Hintergrund zu den beiden Daten
Am 15. März ist der internationale Tag gegen Polizeigewalt. Seit 1997 wird der Tag zum Anlass genommen, in der breiten Öffentlichkeit auf das Thema Polizeigewalt aufmerksam zu machen, dagegen zu protestieren und den Todesopfern zu gedenken. Die anarchistische Gruppe Black Flag aus der Schweiz organisierte den Tag erstmalig als Reaktion auf den brutalen Übergriff der Schweizer Polizei am 15. März 1996 auf zwei Kinder im Alter von 11 und 12 Jahren. Bei der Organisation und Verbreitung erhielten sie Unterstützung von Collective Opposed to Police Brutality aus Montréal in Kanada. Der 18. März wird seit fast hundert Jahren als Tag der politischen Gefangenen international begangen. Die Internationale Rote Hilfe erklärte den 18. März im Jahr 1923 zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“ und wollte damit an den Beginn der Pariser Kommune am 18. März 1871 und deren spätere Niederschlagung erinnern. 2021 findet der 150. Jahrestag der Pariser Kommune statt. Nach dem Faschismus gab es in der BRD erst wieder 1996 auf Initiative von Libertad! und der Roten Hilfe einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen. Seitdem finden jedes Jahr Veranstaltungen und Aktionen statt.

https://gemeinschaftlich.noblogs.org/heraus-zum-15-und-18-maerz-2021/