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Justizministerium Dresden lehnt Verlegung nach Sachsen ab

Die Vorgeschichte

Nunmehr bin ich fast 25 Jahre am Stück in Baden-Württemberg inhaftiert und hatte deshalb eine Verlegung in ein anderes Bundesland beantragt. Die Wahl fiel auf Sachsen, was familiäre und Beziehungen freundschaftlicher Natur zum Hintergrund hatte. Da das ein bisschen „wenig“ sein könnte, verwies ich darauf, nach 25 Jahren nunmehr ziemlich viel „verbrannte Erde“ im Südwesten produziert zu haben und so einen „Neuanfang“ starten könne. Eine Vorbereitung auf eine Freilassung sei zudem in Sachsen ungleich besser möglich.

Die Justizvollzugsanstalt Freiburg stimmt zu

In Folge des Antrags kam es im November 2019 zu einem ersten Gespräch mit dem Vollzugsleiter der SV-Abteilung und anschließend noch einem weiteren Gespräch mit ihm und dem Gesamtanstaltsleiter. Beide befragten mich nachdrücklich, ob es mir mit der Verlegung wirklich ernst sei. Als ich dies bekräftigte, meinten sie, auch aus ihrer Sicht habe der Antrag eine gute Basis und sie würden ihn unterstützen. Dem folgte dann auch das Stuttgarter Justizministerium. Da es sich um eine länderübergreifende Verlegung handeln würde, war die Zustimmung auch des baden-württembergischen Justizministeriums nötig. Dies legte dann dem sächsischen Staatsministerium für Justiz und für Demokratie den Vorgang, mit der Bitte um Übernahme meiner Person in den dortigen Vollzug, vor.

Das sächsische Staatsministerium für Justiz lehnt ab

Mit Bescheid vom 10.02.2021, der mir nun Anfang März eröffnet wurde, lehnte Ministerialrat E. aus Dresden den Antrag ab. Bei mir handele es sich um eine narzisstische und dissoziale Persönlichkeit, der sich einer Therapie widersetze und auch alle anderen Maßnahmen der Resozialisierung ablehne. Mir mangele es an „basaler sozialer Kompetenz“, ich sei von „einem hohen Maß an Misstrauen, sogar gegenüber Menschen, die mir helfen wollen“ geprägt. Ich agiere durch Beschwerden, um „psychologische Macht“ auszuüben. Da man aber in der JVA Bautzen schon drei sehr beschwerdefreudige Insassen habe, bestünde die Gefahr einer „ungünstigen Kumulation“ und „gegenseitigen Bestärkung in dem gegen das Justizsystem als Unrechtssystem gerichteten Meinungsbildes“.
Daneben habe man jedoch auch keinerlei räumliche Kapazitäten für eine Übernahme meiner Person, denn alleine 2021 stünden sechs sächsische Insassen zum Antritt der SV an. Von 40 Plätzen für Sicherheitsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Bautzen seien aktuell schon 38 belegt.

Weitere Schritte und Bewertung

Gegen den Bescheid des Ministeriums werde ich nun vor dem OLG Dresden gerichtlich vorgehen. Über die Dauer dieses Verfahrens lässt sich momentan noch nichts sagen.

Bezeichnend ist die einseitige, geradezu diffamierende wirkende Darstellung meiner Person. Wenn dann das legitime Inanspruchnehmen der Beschwerdemöglichkeiten umgedeutet wird in eine pathologische „Ausübung von Macht“ sagt das mehr über diejenigen, die solche Zuschreibungen von sich geben, als über die so skizzierte Person. Angelehnt an die Definition von „Macht“ wie sie z.B. Max Weber formuliert hatte („Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht“ zitiert nach J.P.Reemtsma, „Die Gewalt spricht nicht“, S.11), ist es tatsächlich eine Machtfrage die Gefangene stellen, wenn sie sich gegen Maßnahmen des Gefängnispersonals wehren, und sei es eben vor Gericht. Allerdings wird dieses „sich-wehren“ vorliegend pathologisiert.

Es bleibt abzuwarten, ob das OLG der Argumentation des Staatsministeriums folgen wird. Auch was die Frage der räumlichen Kapazitäten angeht, denn der Ministerialrat aus Dresden merkte noch an, es gebe keinen „Tauschpartner“, also niemanden, den dann Sachsen nach Freiburg schicken könnte, im Austausch mit mir. Laut dem Freiburger Leiter der SV sei man davon überrascht, denn eigentlich gebe es sehr wohl einen solchen „Tauschpartner“ und man habe dessen Übernahme schon zugesichert.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV)
Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg
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