antifa ist legetim

Pressemitteilung zum Ermittlungsverfahren gegen Lina E.:

Gegen unsere Mandantin wird seit geraumer Zeit ermittelt wegen des Vorwurfs, an zwei Angriffen auf eine als Neonazi-Treffpunkt bekannte Kneipe sowie deren Betreiber beteiligt gewesen zu sein. Ein früherer Haftbefehl gegen sie wurde nach wenigen Tagen außer Vollzug gesetzt, die erteilten Meldeauflagen hat sie ohne jede Beanstandung erfüllt. Die erneute Festnahme und Inhaftierung
unserer Mandantin gründet darin, dass die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren an sich gezogen hat und Lina E. nunmehr vorwirft, Teil einer „kriminellen Vereinigung“ zu sein, die auch
weitere Angriffe auf Neonazis durchgeführt habe.

Wir wissen, dass Verfahren nach § 129 StGB den Ermittlungsbehörden seit jeher als willkommener Anlass für Ausforschungs-Ermittlungen in die linke Szene gedient haben. Wir wissen daher, dass wir
einen fairen Prozess für unsere Mandantin hart werden erkämpfen müssen. Wir wissen nicht, ob es Zufall ist, dass die öffentlichkeitswirksame Festnahme von Lina E. genau an
dem Tag erfolgte, an dem das Landgericht Hamburg sein Urteil gegen die „Drei von der Parkbank“ gesprochen hat und darin zentralen Annahmen der Anklage nicht gefolgt ist. Wir wissen aber, dass
Ermittlungen nach § 129 StGB gerne auch dazu genutzt wurden, das Gespenst gut organisierter „linksextremistischer Gewalttäter“ heraufzubeschwören.

Und wir wissen, dass viele dieser Verfahren in der Vergangenheit nicht zu den Ergebnissen geführt haben, die die Behörden sich gewünscht hätten. Auch in die Akten dieses Ermittlungsverfahrens sind
umfangreich Ergebnisse aus Überwachungsmaßnahmen eingeflossen, die tief in die Privatsphäre von Beschuldigten eingreifen, bis hin zu tagelangen Observationen und Überwachung von Gesprächen in
Privat-Pkws. Dennoch sind die „Belege“, die unsere Mandantin in Verbindung mit weiteren Angriffen auf Neonazis bringen sollen, äußerst dünn, so muss eine beiläufige Erwähnung eines Auto-Modells
oder die behauptete Beteiligung einer Frau zur Begründung des Tatverdachts ausreichen.

Es ist aus unserer Sicht kein Zufall, dass die Ermittlungsbehörden nunmehr sehr aktiv und weit über die Grenzen des Zulässigen hinaus Pressearbeit betreiben: wir haben aus Zeitungsartikeln erfahren,
dass Ermittler_innen – sehr wahrscheinlich vom LKA Sachsen – in strafbarer Weise Akteninhalte an die Presse durchgestochen haben. Und wir haben aus der Presse erfahren, dass Ermittler_innen
dabei einiges an Geschichten erzählen, etwa, dass der vermeintlichen Gruppe, deren Mitglied unsere Mandantin sein soll, auch diverse weitere Straftaten zuzuordnen seien. Die „Belege“ für diese These lassen sich etwa so zusammenfassen: es handelte sich um linksmotivierte Taten, es war vermutlich eine Frau dabei. Solche Behauptungen sind also in keiner Weise durch konkrete
Ermittlungsergebnisse belegt, in den Akten, die uns die Bundesanwaltschaft vorgelegt hat, findet sich hierzu jedenfalls nichts.

Gleichzeitig haben sich die uns zur Einsicht überlassenen Akten nach Durchsicht als lückenhaft und erkennbar veraltet herausgestellt. Es fehlen Beiakten und Sonderhefte mit relevanten
Ermittlungshandlungen, in Akten zu einzelnen Taten finden sich noch ganz andere konkrete Personen als Beschuldigte.

Wir haben daher heute bei der Generalbundesanwaltschaft zum einen eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der strafbaren Weitergabe von Ermittlungsakten durch die Ermittlungsbehörden
gestellt. Zum anderen haben wir beantragt, uns tatsächlich vollständige Akteneinsicht zu gewähren.

Weitere Erklärungen werden wir in diesem frühen Verfahrensstadium nicht abgeben.

RA Dr. Björn Elberling RA Erkan Zünbül

Kiel/Leipzig, 21. Dezember 2020