Prozess gegen kurdische Aktivistin wegen PKK-Mitgliedschaft am OLG München begonnen

Am heutigen Montag hat die Hauptverhandlung im Strafprozess gegen die kurdische Aktivistin M.K. vor dem 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts (OLG) München begonnen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft der 64-Jährigen vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und von 2020 bis zu ihrer Festnahme Anfang Februar 2025 als sog. „Frontarbeiterin“ der Organisation für das „PKK-Gebiet Nürnberg“ verantwortlich gewesen zu sein. Deshalb klagt sie sie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB an. Individuelle Straftaten, unabhängig der bloßen Mitgliedschaft in der PKK, werden ihr nicht vorgeworfen.

M.K. ist eine von neun Kurd:innen, die sich derzeit wegen des Vorwurfs, Mitglied in der PKK zu sein, in Deutschland in Straf- oder Untersuchungshaft befinden. Seit 2011, seitdem die PKK infolge eines Urteils des Bundesgerichtshofs nach dem Antiterrorgesetz des § 129b StGB verfolgt wird, sind knapp 90 Kurd:innen in Deutschland inhaftiert worden.

Als Rechtshilfefonds AZADÎ fordern wir den 8. Strafsenat des OLG München auf, M.K. umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen und sie vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung freizusprechen.
Soll der aktuelle Friedensprozess in Kurdistan und der Türkei zu einem Gelingen geführt werden, braucht es die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten. Da die Generalstaatsanwaltschaft München und das OLG München bisher an der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung festhalten und die Anklage gegen M.K. erhoben bzw. zugelassen haben, greifen sie aktiv in den Konflikt ein und tragen Verantwortung für seine Lösung. Ein Ende der Verfolgung der kurdischen Bewegung als „terroristisch“ nach §§ 129a, 129b StGB sowie die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots von 1993 wäre wirksame Beiträge zum Gelinge des Friedensprozesses von Seiten der BRD.

Zehn weitere Verhandlungstermine sind bis zum Frühjahr 2026 angesetzt: 15. und 18. Dezember 2025 (13.30 Uhr, Saal B275), 7., 15., 22., 26. und 27. Januar, 2. und 9. Februar sowie 9. März 2026, jeweils um 9.30 Uhr im Saal B277 des Strafjustizzentrums München (Nymphenburger Straße 16, 80335 München). Terminänderungen sind jederzeit – auch kurzfristig – möglich.
Zuschauer:innen müssen mit intensiven Einlasskontrollen und der Erfassung ihrer Personalien rechnen.

Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
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