Update zur Revision im Parkbankverfahren [Hamburg]

Hamburg. Vor einigen Monaten haben wir bereits darauf hingewiesen, dass das Revisionsverfahren gegen das Urteil im sogenannten Parkbankverfahren läuft. Zum Nachlesen ist der Artikel nochmal hier zu finden.

Um Spekulationen und Verwirrung vorzubeugen, hier ein möglichst kurzes Update zum Stand.

Unsere Erwartung, dass der zuständige Bundesgerichtshof noch im Jahr 2021 eine Entscheidung trifft, wurde nicht erfüllt – über die Revision wurde noch nicht entschieden!

Ein Revisionsverfahren läuft in groben Zügen folgendermaßen ab:
Zunächst legen Verteidigerinnen beim verurteilenden Gericht Revision ein. Dann gibt es Fristen, in denen eine Revisionsbegründung eingereicht werden muss. Diese gelangt dann zunächst zur gegnerischen Staatsanwaltschaft, in unserem Fall der Generalstaatsanwaltschaft, welche eine Gegendarstellung verfasst. Dann haben die Verteiderinnen nochmal Gelegenheit, diese Stellungnahme zu kommentieren. Erst nach diesem Stellungnahmen-Pingpong geht die Revisionsbegründung mitsamt den Stellungnahmen an den Bundesgerichtshof, welcher diese Schriftsätze an die Generalbundesanwaltschaft weitergibt.
Diese nimmt wiederum Stellung und spricht per Antrag eine Empfehlung aus – in unserem Fall, wie in den meisten Fällen, die Revision zu verwerfen.
Auf diesen Antrag folgt nochmal die Gelegenheit für die Verteidiger*innen, hierzu Stellung zu nehmen.
Dann erst liegen alle Schriftsätze dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.

An genau diesem Punkt steht derzeit das Revisionsverfahren – es gab noch keine Entscheidung, sondern seit einigen Wochen ist der Bundesgerichtshof überhaupt erst an der Reihe. Nun kann also jederzeit eine Revisionsentscheidung ergehen, es wird damit gerechnet, dass es aber noch zwei bis drei Monate dauert.

Inhaltlich geht es in der zu prüfenden Revision vor allem um die Frage des Ausschlusses der Öffentlichkeit begründet mit der pandemischen Situation, der Frage zur Rechtswidrigkeit der Observation, die zur Festnahme der drei Anarchist*innen geführt hat und um Fragen bezüglich der Strafzumessung und Strafmaß-Begründung. Die juristischen Argumente im Detail wiederzugeben würde hier den Rahmen sprengen – und sie haben für uns auch wenig inhaltliche Relevanz.

Wird die Revision verworfen, also abgelehnt, wird das Urteil rechtskräftig und damit würden auch zeitnah, erfahrungsgemäß also innerhalb weniger Wochen, Haftantrittstermine rausgeschickt, worüber natürlich informiert werden wird.

Es wurde im letzten Update angekündigt, dass sich mit den inhaltlichen, juristischen Aspekten der Urteilsbegründung genauer befasst und dazu gegebenenfalls nochmals öffentlich geäussert wird – hierzu sehen wir derzeit keinen Anlass.

Wir grüßen herzlich alle, die derzeit ebenfalls von Repression betroffen sind. Eine warme Umarmung an alle Kämpfenden in Knästen.
Liebe, Wut, Solidarität!

Enough 14D