Freilassung sofort!
Zeugenvorladung
Am 24.02.2016 war, wie hier berichtet, eine Person aus dem ehemaligen sozialen Umfeld eines der Beschuldigten im K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren zur zeugenschaftlichen Aussage beim Berliner Landeskriminalamt vorgeladen worden. Da sie die Aussage verweigerte, wurde vom Vertreter der Bundesanwaltschaft ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 € verhängt, bei dessen Nichtzahlung eine Woche Ordnungshaft anfalle. Durch die Anwältin wurde dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt und ein Recht auf Aussageverweigerung gemäß § 55 StPO (Gefahr der Selbstbelastung) geltend gemacht. Weiter wurde beantragt, die offensichtliche Verjährung der meisten Tatvorwürfe festzustellen und Akteneinsicht in das gesamte Verfahren zu gewähren. Zudem solle das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des einzigen verbleibenden Tatvorwurfs, § 30 StGB, „Verabredung zu einem Verbrechen“ (siehe unten).
In seiner umfassenden Weisheit hat der Bundesgerichtshof am 13.05.2016 sämtliche Ansinnen der Bundesanwaltschaft abgenickt, die Verhängung des Ordnungsgeldes in Höhe von 250 € bestätigt, das Akteneinsichtsgesuch zurückgewiesen und auch verneint, dass die Strafvorschrift über die Verabredung zu einem Verbrechen verfassungswidrig sein könnte.
Bezüglich der Ordnungshaft, die zu verhängen sei, falls die 250 € nicht bezahlt werden, hat der BGH diese Androhung zwar aufgehoben, da nur ein Gericht dies anordnen könne und nicht etwa die Staatsanwaltschaft. Aber nicht zu früh gefreut, auch hier lässt Kafka grüßen. Wir zitieren:
„Die Entscheidung des Generalbundesanwalts vom 24.02.2016 … wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass
a) die ersatzweise verhängte Ordnungshaft von einer Woche entfällt
b) für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft für die Dauer von sieben Tagen festgesetzt wird.“
Was alle JurastudentInnen schon wussten, nun also für alle: Eine Woche ist nicht gleich sieben Tage! Kurz und schlecht, das Ordnungsgeld wurde gezahlt, aber…
…gleich danach ist erneut Post von der Bundesanwaltschaft eingetroffen. Die nächste zeugenschaftliche Vernehmung soll am 09.08.2016 in Karlsruhe am Sitz des Generalbundesanwalts stattfinden. Eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten könnte unmittelbar im Anschluss daran drohen.
Haftbeschwerde
Unabhängig von diesen Ereignissen ist mittlerweile von den AnwältInnen der als angebliche Mitglieder des K.O.M.I.T.E.E. Gesuchten Beschwerde gegen die Haftbefehle beim Bundesgerichtshof eingelegt worden. Da alle konkreten Tatvorwürfe im Fall K.O.M.I.T.E.E. inzwischen verjährt sind, bleibt der Bundesanwaltschaft nur noch die „Verabredung zu einem Verbrechen“ gem. § 30 StGB für ihre Ermittlungen. Diese Vorschrift verletzt das Schuld- und Rechtsstaatsprinzip und ist deshalb verfassungswidrig. Die Strafandrohung und die daraus folgende 40-jährige absolute Verjährungszeit stehen außer Verhältnis zur Schuld. Es ist absurd, dass die Verabredung zu einer Tat, auch wenn sie dann gar nicht stattfindet, härter bestraft und länger verfolgt werden kann als die darauf folgende konkrete Vorbereitung dieser Tat. Sollte das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieser Argumentation folgen, wäre das Ermittlungsverfahren endgültig einstellungsreif.
Doch selbst wenn am Ende eine positive Entscheidung stehen sollte, werden bis dahin wohl noch viele Monate vergehen. Und es wird eine Menge Geld kosten, diesen Weg von Gericht zu Gericht zu gehen. Wir sind also weiterhin auf Spenden und Unterstützung angewiesen!
20.04.2015 – Wir möchten euch auf eine Kampagne zur Unterstützung von Venezuela aufmerksam machen. Bernhard Heidbreder ist, obwohl momentan immer noch nicht freigelassen, unbeirrt in seiner Solidarität mit der bolivarianischen Revolution und ruft euch auf, Stellung zu beziehen gegen die Bedrohung Venezuelas durch die westlichen Großmächte!
Facebook: https://www.facebook.com/hands.off.venezuela
Twitter: https://twitter.com/hovcampaign
Appell an die venezolanische Öffentlichkeit und Regierung
Anfang Juli 2014 wurde Bernhard Heidbreder von venezolanischen Sicherheitskräften in Mérida festgenommen. Seitdem sitzt der formal deutsche Staatsbürger in der Hauptstadt Caracas in Polizeihaft. Die deutschen Behörden haben seine Auslieferung beantragt, weil gegen ihn in Deutschland ein Ermittlungsverfahren läuft. Bernhard wird vorgeworfen zusammen mit zwei weiteren Personen vor fast 20 Jahren in einer militanten Gruppe der Linken, dem K.O.M.I.T.E.E., aktiv gewesen zu sein. Diese Gruppe hat 1994 einen Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundeswehr verübt. Außerdem hat sie 1995 einen Anschlag auf ein im Umbau befindliches Abschiebegefängnis geplant. Dieser wurde der in letzter Minute nicht ausgeführt. Sollte Bernhard nach Deutschland ausgeliefert werden, droht ihm aufgrund dieser Vorwürfe eine hohe Gefängnisstrafe.
Bernhard und die beiden anderen Beschuldigten haben sich der deutschen Justiz entzogen. Sie konnten damals vor fast 20 Jahren abtauchen und offensichtlich ein neues Leben aufbauen. Wir sind alte Freunde und Freundinnen von Bernhard und kennen ihn als Kämpfer der revolutionären Linken. Wir wissen, dass er auf keinen Fall ausgeliefert werden will. Deshalb wenden wir uns mit diesem Offenen Brief an die venezolanische Öffentlichkeit und die Regierung des Landes.
Das K.O.M.I.T.E.E. war Teil einer linken Bewegung. Ihr Angriff auf das Gebäude der Bundeswehr richtete sich gegen die Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in der Türkei und gegen die Unterstützung dieser Unterdrückungspolitik von Seiten der deutschen Regierung. Der geplante Anschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis sollte Wege aufzeigen, zu verhindern, dass Flüchtlinge aus Deutschland in Länder abgeschoben werden, in denen sie verfolgt werden oder in Armut leben müssen. Heute mehr denn je kämpfen Flüchtlinge, Linke und viele andere gegen die rassistische Flüchtlingspolitik der Europäischen Union, durch die fast täglich Menschen sterben. Die Länder der Europäischen Union haben eine unermessliche historische Schuld gegenüber Ländern des Trikonts und wehren sich mit allen Mitteln, sie zu bezahlen.
Auch in Venezuela kritisieren viele Menschen die rassistischen und kapitalistischen Verhältnisse. Die Regierung selbst hat sich eine gerechtere Welt zum Ziel gesetzt, in der alle Menschen ein würdiges Leben haben. Das K.O.M.I.T.E.E. hat für eine solche Welt gekämpft!
Unabhängig davon, ob die Drei tatsächlich an dieser Gruppe beteiligt waren, ist klar: Die Verantwortlichen für diese Anschläge sind keine Kriminellen, ihre Aktionen haben wichtige Zeichen gesetzt und – im Gegensatz zur deutschen Flüchtlingspolitik – niemanden verletzt. Deshalb appellieren wir an die venezolanische Regierung, Bernhard nicht an die deutschen Strafverfolger auszuliefern.
Die Auslieferung von Bernhard kann verhindert werden, wenn eine breite Bewegung in Venezuela dies einfordert. Deshalb nutzt eure Kontakte, um den Aufruf an die venezolanische Öffentlichkeit zu verteilen.
Der Aufruf als PDF (deutsch)
El llamado como PDF (español)
The Appeal as PDF (english)