02 freiheit

Hamburg: 129b-Veranstaltung am 20.12.

Veranstaltung zu den § 129b – Verfahren am Freitag, den 20. 12., 19 Uhr,       Internationales Zentrum, B5, Brigittenstraße 5, St. Pauli

Gerade in der Verfolgung von politischen AktivistInnen spielen Organisierungsdelikte eine wesentliche Rolle: durch die Gesetzgebung muss weder eine sogenannte  konkrete Tat noch eine sogenannte illegale Handlug nachgewiesen werden, sondern ausschließlich die Zugehörigkeit zu einer Gruppierung, die entweder als kriminell oder als terroristisch von geheimen Gremien aus der EU oder von Offiziellen des Bundesjustizministeriums eingestuft werden.

Als juristische Waffe dient den Herrschenden  dabei  der § 129b („Mitgliedschaft/ Unterstützung/Werbung in/für eine/r terroristische/n Vereinigung im Ausland“).
In langjähriger Tradition richtet sich die Verfolgung insbesondere gegen linke migrantische Organisationen.   

Mittlerweile  gab es 56 Ermitlungsverfahren und es wurden um die 20 migrantische Linke überwiegend aus der Türkei und Kurdistan mit Hilfe dieses Paragraphen angeklagt und zu Haftstrafen bis zu 6 Jahren und 9 Monaten (im Fall von Nurhan Erdem) verurteilt.
Gegen Faruk Ereren wurde im Laufe des Prozesses zwar der § 129b fallengelassen, aber mit Hilfe von Aussagen, die unter Folter in der Türkei zu Stande kamen, wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er angeblich die Verantwortung für den Tod zweier Polizisten in Istanbul im Jahre 1993 übernommen haben soll.
Am 6. Mai 2013 begann das Revisionsverfahren gegen Faruk  vor dem OLG Düsseldorf.
Zusätzlich zu den Verhaftungen gab es jeweils hunderte Durchsuchungen von Vereinsräumen und Privatwohnungen in der BRD, mit dem Ziel, diesen Widerstand zu erfassen und einzuschüchtern.

Fazit
Hier in der BRD werden türkische GenossInnen wegen ihrer politischen Arbeit verhaftet und in Isolationshaft gesteckt. Faruk Ereren bezeichnet das umfassende Isolations- programm als „Weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben“.
All das hat Ähnlichkeit mit den drakonischen Maßnahmen, denen die Gefangenen aus der RAF vor allem in den siebziger und achtziger Jahren ausgesetzt waren. Die Anklagen gegen die anatolischen AktivistInnen basieren häufig auf Foltergeständnissen aus der Türkei. Die Staatsschutzsenate in Stuttgart und Düsseldorf haben durchweg keine Probleme, „Früchte vom vergifteten Baum“, wie es der stellvertretende Generalbundes- anwalt Rainer Griesbaum ausdrückte, zu verwerten.
Die länderübergreifende Verfolgung politischer Oppositioneller aus der Türkei dient nicht nur den Interessen des türkischen Staates, sondern sie dient in erster Linie den Interessen der internationalen Zusammenarbeit zwischen der Türkei und den EU-Staaten sowie den USA. Die Türkei ist aufgrund ihrer strategischen Lage ein wichtiger Partner für das expansive NATO-Bündnis.
Zu der Veranstaltung, die im Rahmen des SOL*Cafe , (Soz. Linke) stattfindet:
– Gezeigt wird ein kurzer Film zum ersten § 129b-Prozess in Stuttgart-Stammheim gegen    linke Aktivisten
– Rechtsanwalt Jürgen Schneider, der in diesem Verfahren tätig war, wird die juristischen  Hintergründe erläutern
– Ein Vertreter des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen wird zusätzlich über  die laufenden Verfahren berichten.

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg