2 Texte von Tommy Tank

Wir dokumentieren im Folgenden zwei Texte von Tommy Tank, der sich seit dem 20. Dezember in der JVA Dresden (Hammerweg 30, 01127 Dresden) befindet.

Torgau 19.12.12.

Lieber…,                                                    

deine Post # 125 und 125 habe ich dankend erhalten. Durch die mitgeschickten Kopien konnte ich die anderen Gefangenen mit diesen Handzetteln über die Versuche informieren, das miese Knastessen zu verbessern. Evtl. fühlt sich jemand ermutigt, auch mal was zu schreiben.
Diesem Brief füge ich den Newsletter aus dem Knast über Repression und die Kämpfe der Gefangenen Nr. 1 bei. Könntest du mir den in den nächsten 2 bis 3 Briefwechseln bitte jeweils 3-4fach zurückschicken. So kann ich ihn an weitere Gefangene geben und schicken. Hie findest du ihn?
Am 18. Dezember 2012 hat mich der Abteilungsleiter Michael Rakelmann informiert, dass ich die Berufsausbildung in den JVA Dresden zum Betriebsinformatiker absolvieren kann. Daher ziehe ich am 20. Dezember 2012 nach Dresden in die JVA, Hammerweg 30, 01127 Dresden. Das ist, was ich die ganze Zeit über wollte.
Bereits vor einem halben Jahr habe ich die Bewerbung geschrieben und eingereicht. Auf Nachfrage erhielt ich verschiedene Hinweise. ich sollte mir nicht so große Hoffnungen machen. So lautete eine Aussage, es würden vornehmlich nur Gefangene aus den JVA Dresden, nicht aber aus anderen Anstalten, genommen. Dann wurde auch einmal mitgeteilt, es würden Bewerber bevorzugt, die noch keine Berufsausbildung haben. Ich hätte ja im Dezember bereits einen Abschluss zum Fachlageristen bekommen können, entschied mich aber auf den nächsten Prüfungstermin, der im Mai 2013 geweseun wäre.
Dann kam Jedoch den „Zwischenfall“ vom 23, Oktober 2012 dazwischen. Dort wollte die Anstalt, besser: Knastdirektor Karl-Heinz Herden und seine Komplizen, dass ich in einen anderen Bereich umziehe, damit die Abteilungsleiter einen Lastausgleich erwirken, denn für die Abteilungsleiterin beschwerte ich mich über die Missstände im Knast in Torgau wohl etwas zu intensiv und häufig. So sollte ich einem anderen Abteilungsleiter, dem Reiner Ritter, unterstellt werden. Diese Argumentation ließ die Befinden der Gefangenen, z.B. an einem Ort zu bleiben, an dem sich Mitbewohner aneinander gewöhnt haben und gut miteinander auskommen, völlig unbeachtet. Daher weigerte ich mich, umzuziehen. Folge war, dass mich die ruppigen Staatsdiener nach Anlegen von Handschellen zu Viert nach unten auf die sog. Sicherheitsstation trugen. Am Folgetag hat die Abteilungsleiterin, von denen Station ich weggeschleppt wurde, meine Ausbildung zum Fachlageristen, die ich seit Juni 2011 besuchte, abgebrochen. Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Abbruch, den ich bei den Strafvollstreckungskammer beantragte, blieb erfolglos. Schon zwischenzeitlich wandte ich mich an das Bundesverfassungsgericht, da die Kammer offensichtlich viel zu  zögerlich arbeitete, der JVA Torgau sogar ungewöhnlich großzügige Fristen zur Stellungnahme auf meinen Eilantrag einräumte. Als ich dann am späten Abend des 13. Dezember 2012 ein Fax aus Karlsruhe erhielt, wo mir Hinweise gegeben wurden, was ich jetzt noch (für einen Antrag stellen könnte, tat ich dies, um doch noch die Ausbildung in Torgau fortführen zu können ohne dass darüber entschieden worden wäre, kam dann plötzlich die Zusage aus Dresden, dort den Betriebsinformatiker absolvieren zu können. Das geht ein Jahr.
 
Ich werte das so, dass die Anstalt in Torgau es satt mit mir hat und mich in eine Beschäftigung bringen will, damit ich denen nicht mehr soviel Arbeit mache. wie es in Dresden weiter geht, wird sich noch zeigen. Die Ausbildung im IT-Bereich. von den mir schon andere Gefangene erzählt haben, die diese dort absolviert haben, wird voraussichtlich dafür sorgen, dass es etwas ruhiger wird auf den Schreibtischen der Abteilungsleiter, Anstaltsdirektoren und Richter der Strafvollstreckungskammer
 
Im Übrigen hat mittlerweile ein anderer Gefangener der Sicherheitsstation in Torgau nach einem Antrag auf Tragen eigener Kleidung einen positiven Bescheid erhalten. Zwar ist das eine Woche her, die Anstalt lässt ihn noch etwas schmoren. bis er dann endlich seine Sachen abholen kann. Doch das ist schon ein gutes Zeichen, dass vielleicht schon bald a11e anderen van den erniedrigenden Pflicht zum Tragen Von Knastkleidung verschont bleiben. Bis auf eine Ausnahme (ein Gefangener, der freiwillig auf den Sicherheitsstation ist, weil er sich kaum und daher von anderen einzelnen Gefangenen massiv ausgenutzt wurde) war ich auch nach dem Protest. die Anstaltskleidung nicht mehr anzuziehen, wobei ich mich vor dem Beamten nackt auszog, der einzige, der seine eigene Kleidung dann wieder tragen durfte.
Viele den Betroffenen trauten sich nicht, wie ich aus Gesprächen erfuhr, da sie eine geringere Chance auf vorzeitige Entlassung oder Lockerungen des Vollzuges befürchteten – alss sich gezwungenermaßen anpassen und akzeptieren mussten/wollten.
Ich hörte. Sadi Özpolat aus der JVA Bochum ist in den Hungerstreik getreten, um seine eigene Kleidung tragen zu dürfen. Ihm ist viel Erfolg und Durchhalten zu wünschen. Es ist sicher schon jetzt nicht einfach für ihn, ständig ohne Kleidung nur in einem Leinentuch in der Zelle im Knast auf der Sicherheitsstation zu sein. Da es keinen nachvollziehbaren Grund für die Tragepflicht der Knastkleidung zu geben scheint, muss diese Anordnung des Knastdirektors als eine Schikane gegen die Gefangenen bewertet werden, die sie erniedrigen soll — womöglich um sie gefügig zu machen.
 
Beachte meine neue Anschrift ab 20. Dezember:
 
Tommy Tank
JVA Dresden
Hammerweg 30
01127 Dresden
 
Könntest du darin bitte darauf hinweisen, dass ich dringend Briefmarken benötige,
 

Liebe Grüße, morgen ziehe ich nach Dresden. .
 
Antifaschistischer Gruß
Tommy
 
 
Newsletter aus dem Knast über Repression und die Kämpfe der Gefangenen Nr. 1, Dezember 2012

Knastdirektor der JVA Rheinbach wegen Renitenz „geohrfeigt“

Der Direktor des Knastes in Rheinbach wurde von der für Gefangenenbeschwerden zuständigen Strafvollstreckungskammer dafür gerügt, dass er über ganze 5 Monate den von Pit Scherzl. Interessenvertretung lnhaftierter, gewonnenen Beschluss über seine Weiterbeschäftigung in der Buchbinderei der JVA Rheinbach, von der er unrechtmäßig abgelöst wurde, nicht umsetzte. Dieses „Phänomen“ wird unter Fachleuten als „Renitenz der Vollzugsbehörden“ bezeichnet und verdeutlicht ein weiteres Mal, dass Gefangene in Knästen den Direktoren hilflos ausgeliefert sind.

Pit wurde im Januar 2012 von seiner Arbeit in der Buchbinderei in der JVA Rheinbach abgelöst, weil er den Beamten in seinem Glaskasten verbal bedroht haben soll. Da dieser Staatsdiener als äußerst unzuverlässig betrachtet werden muss und sich in Widersprüche verstrickte, wurde die Anstalt im März 2012 dazu verpflichtet, Pit an seiner Arbeitsstelle weiterzubeschäftigen. Anstatt die günstige Entscheidung für den Gefangenen umzusetzen, wurde Pit im September 2012 in die JVA Bochum zwangsverlegt. Pit klagt deshalb auf Nachzahlung seiner entgangenen Bezüge und wird auch damit wahrscheinlich Erfolg haben.
Quelle: LG Bonn. Beschluss v. 29. Nov. 2012 – 55 StVK 423/12, 54 StVK 510/12

JVA Torgau geht äußerst hart gegen Handybesitzer vor

Bei dem Gefangenen Daniel H. wurden innerhalb weniger Monate zweimal je ein Handy gefunden. Beim ersten Mal wurde er noch mit 2 Wochen Einschluss auf der Sicherheitsstation (mit weiteren Einschränkungen) bestraft. Beim zweiten Mal im Oktober wurde er dauerhaft auf der Sicherheitsstation untergebracht, erhielt die Disziplinarstrafe ”Einschluss“ für 3 Wochen, womit eine Teilnahme am Sport unterbunden wurde und er 23 Stunden in der Zelle verbringen musste. Zudem wurde er von dem Hauptschulkurs herausgerissen. Als seine Freundin bei der Knastleitung erfolglos zu intervenieren versuchte. heuchelte diese eine Gesprächsbereitschaft vor, die Ernüchterung erfuhr durch teilweise unbeantwortete wesentliche Fragen zur Verhältnismäßigkeit. Der Knastdirektor Karl-Heinz Herden schrieb: „Es ist seitens der JVA sehr zu begrüßen. wenn sich Bezugspersonen den Problemen und Sorgen eines Familienmitgliedes oder Freundes widmen. (…) Vielleicht ist es Ihnen möglich, Herrn Hxxxxx in seinem Verhalten postiv zu beeinflussen. sich zukünftig regelkonform zu verhalten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.“

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Der Daniel H. versuchte noch den gegen ihn erhobenen Vorwurf van subkulturellen Aktivitäten, der sich allein auf den Besitz der Handys bezog (das 2. Handy wurde bei der ersten Kontrolle noch nicht gefunden, de es gut versteckt in einer Fischdose lagerte), zu entkräften durch Belege, dass nur mit seiner Freundin und Mutter telefoniert wurde. Dies interessierte den Knast nicht. Auch der Versuch einer vorläufigen Aussetzung der Bestrafungsmaßnahmen, damit der Hauptschulkurs fortgesetzt werden kann, blieb ohne Erfolg. Die Strafvollstreckungskammer sprang der Anstalt sogar noch mit den Argument zur Seite, es bestünde die Gefahr, dass durch die Möglichkeit des unüberwachten Telefonverkehrs dazu genutzt werde, kriminelle Aktivitäten zu entfalten zum Einschleusen von Drogen oder anderen „sicherheitsrelevanten Gegenständen“. Doch dafür lagen nie Anzeichen vor. Im Knast ist es übrigens wesentlich günstiger sich ein Handy zu besorgen und damit zu telefonieren, als die Möglichkeit des Stationstelefons an der Wand auf dem Gang zu nutzen. Denn dort herrscht eine Geräuschkulisse wie auf einen Bahnhof und die Minutenpreise liegen für Ferngespräche bei 20 Cent und ins Mobilfunknetz bei sogar 70 Cent. Ein Handy für knastübliche 150 Euro amortisiert sich schon nach wenigen Monaten. Im Knast werden Handys aufgrund der andauernden Kontrollen schätzungsweise monatlich entdeckt und eingezogen. Dies ist schon schlimm genug für Gefangene, die Kontakt halten wollen zu ihren Familienangehörigen und Freunden.

Quelle: LG Leipzig, Beschluss v. 29. Okt. 2012 — TG IIb 38/12 und der gesamte Schriftverkehr zwischen Gericht und Anstalt

Die Merkblätter des Strafvollzugsarchivs — unerlaubte Rechtsberatung?

Das Strafvollzugsarchiv an der Uni Dortmund, ehem. Bremen, gab zu den wiederkehrenden Fragen der Gefangenen die Merkblätter des SVA mit aktuellen jurnstischen Informationen für Gefangene heraus. Diese sind veröffentlicht in der Broschüre „positiv in Haft“ von der Deutschen AIDS-Hilfe e.V., 8. grundlegend überarbeitete Auflage, 2011 kostenfrei erhältlich unter deren Anschrift: Wilhelmstraße 13a. 10963 Berlin. Die Merkblätter sind, teilweise in aktualisierter Fassung, auf der Internetseite www.strafvollzugsarchiv.de erhältlich und damit für Interessierte frei zugänglich, außer Gefangene. Die teilweise hochaktuellen Infos für Gefangene zu Themenfeldern wie Vollzugsplanung und vorzeitiger Entlassung versuchte die Gefangenenmitverantwortung der JVA Torgau (GMV) über eine Ausleihe über die Gefangenenbücherei im Knast zugänglich zu machen.

Doch die Anstaltsjuristen lehnten ab . Es handelt sich angeblich um Rechtsberatung, wenn juristische Informationen für Gefangene angeboten werden, und diese Rechtsberatung dürfe die Anstalt nicht geben. Dazu schzexbt das Strafvollzugsarchiv in einem aktuellen Brief:
„Selbstverständlich stellt die zur Verfügungstellung von Merkblättern des Strafvollzugsarchivs über die Anstaltsbibliothek ebensowenig eine Rechtsberatung dar wie die zur Verfügungstellung Von Kriminalromanen eine(r) Anstiftung zu(r) Straftaten darstellt. „

Nach der Ablehnung einer Ausleihe über die Bibliothek der Gefangenen machte sich die GMV daran, die aktuellen Merkblätter außerhalb der Anstalt zu kopieren, um sie dann interessierten und von „Behandlungsmaßnahmen“ des Knastes betroffenen Gefangenen in die Hand geben zu können. Die Anstalt hielt diese Postzusendung jedoch an mit der allgemeinen Argumentation, die Sendung sei „unerlaubt“, später der Umfang sei „nicht zu kontrollieren“. Noch nicht einmal die Kopiervorlage und das Anschreiben zu dleser Postsendung gab sie heraus. Das gerichtliche Verfahren ist beantragt, Ein Beispiel, die Gefangenen an der Wahrnehmung ihrer Rechte zu hindern und die Strafe des „bloßen Freiheitsentzuges“ durch zusätzliche und vermeidbare Zusatzbeschränkungen zu verschärfen.

Das Strafvollzugsarchiv bietet neben den allgemeinen Merkblättern auch individuelle Rechtsberatung (gebührenfrei), was jedoch aufgrund der hohen Arbeitsbelastung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Ratsuchende Gefangene wenden sich schriftlich an: Strafvollzugsarchiv, Fachhochschule Dortmund, Emil-Figge-Str. 44, 44227 Dortmund. Es ist hilfreich, das Anliegen kurz und knapp zu formulieren.

JVA Torgau setzt Gerichtsbeschluss nur zögerlich und widerwillig um — erneut musste ein Gericht für einen Gefangenen entscheiden, die JVA Torgau möge ihm die Ausbildungsbeihilfe nachzahlen.

Bereits im November 2011 erwirkte ein Gefangener der JVA Torgau den Gerichtsbeschluss, nach dem die Anstalt verpflichtet wurde, von Beginn der Ausbildung an die Ausbildungsbeihilfe in der Höhe der Vergütungsstufe II zu vergüten und entgangene Vergütung an den Gefangenen nachzuzahlen. Grund ist der, dass die Anstalt bei einer Ausbildung immer die Vergütungsstufe III, nicht aber die II, die 12 % weniger darstellt, auszahlen muss (Landgericht Leipzig, Beschluss vom 9. November 2011 – II StVK 2027/11).

Ein anderer Gefangener wandte sich danach ebenfalls an das Gericht, nachdem die Anstalt seinen Antrag auf Nachzahlung der entgangenen Ausbildungsbeihilfe erst nicht beschied, ja sogar behauptete, ein solcher Antrag wäre nicht auffindbar. dann einen nochmalig gestellten Nachzahlantrag ablehnte. Bevor das Gericht eine Entscheidung traf, musste der Gefangene Untätigkeitsklage gegen die Anstalt erheben, da diese seinen Antrag einfach nicht bearbeitete. Später, nach über drei Monaten, lehnte sie ihn ab. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung war erfolgreich. Die JVA Torgau musste erneut die Ausbildungsbeihilfe, die durch die fehlerhafte Eingruppierung in die geringere Vergütungsstufe entstand, nachzahlen – ein Betrag von ca. 70 Euro. Doch anstatt den Gerichtsbeschluss zu Gunsten des Gefangenen unverzüglich umzusetzen, musste erst wiederholt der Gefangene wegen Untätigkeit eine Beschwerde an das Gericht schreiben, denn die JVA Tergau setzte den Beschluss einfach nicht um. Letztlich dauerte es sagenhafte 3 Wochen, bis die J‘VA Torgau der günstigen Entscheidung folgte und den Betrag auf dem Konto gutschrieb. Diese Vorfälle gelten exemplarisch für die nur sehr träge Umsetzung Von günstigen Gefangenenentscheidungen durch die Knäste. Trotz eindeutigen Sachverhaltes – im Jahr 2011 bekam der Gefangene bereits Recht – ließ sich die Anstalt ein wiederholtes Mal verklagen und beanspruchte damit enorme Anstrengungen und Mühen auf Seiten der Gefangenen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Hin und wieder machen sich die Mühen doch bezahlt. Landgericht Leipzig. Beschluss vom 16. Oktober 2012 — TG IIb StVK 21/12 zur Verpflichtung der JVA Torgau auf Nachzahlung; Landgericht Leipzig, Beschluss zu Az. TG IIb StVK 12/12 zur Untätigkeit der JVA Torgau

Repressionsserie endet mit: Verlegung nach JVA Dresden, – in eigener Sache

Nachdem die JVA Torgau, Abteilungsleiter Reiner Ritter, am 23. Oktober 2012 anwies, mich wegen meiner Weigerungshaltung, in den Bereich C4 der JVA Torgau umzuziehen, um für die Abteilungsleiterin Anne-Grit Eschler einen sog. „Lastausgleich“ zu bewirken, da ich so viele Anträge und Beschwerden u.a. bei Gericht stellte, letztlich auf die Sicherheitsstation A1 schleppen ließ, hatte diese neue Unterbringungsumgebung zur Folge, dass ich die Ausbildung zum Fachlageristen (IHK) nicht fortsetzen konnte. Die Anstalt brach diese ab. Bei der Strafvollstreckungskammer war ein Antrag auf Aussetzung im Eilrechtsschutz erfolglos, wogegen ich Verfassungsbeschwerde erhob. Hierauf wurde mir am 13. Dezember 2012 am Abend ein Fax der Richterin am Bundesverfassungsgericht ausgehändigt, nach dem ich – nach der zwischenzeitlich ergangenen negativen Entscheidung durch die Strafvollstreckungskammer – einen weiteren Antrag stellen musste, was ich tat.

Am 17. Dezember 2012 wurde ich, – vor einer Entscheidung, ob die Ausbildung in Torgau fortgesetzt werden dürfte – über die positive Entscheidung der JVA Dresden informiert, nach der ich dort die Berufsausbildung zum Betriebsinformatiker antreten könnte. Bereits am 20. Dezember 2012 werde ich verlegt. Weg aus Torgau. Deshalb bleibt dies wahrscheinlich die einzige Ausgabe des Newsletters aus dem Knast über Repression und die Kämpfe der Gefangenen. Es wäre erfreulich zu hören, wenn andere Gefangene diesen Fortführen möchten in Eigenregie und autonom und selbstständig, versteht sich.
Torgau, 19. Dezemer 2012
bei Rückfragen oder Hilfegesuchen beantworte ich diese gern:

Tommy Tank
JVA Dresden
Hammerweg 30
01117 Dresden