Frankreich: Ein Schritt in Richtung der Freilassung von Georges Abdallah?

Das Strafvollstreckungsgericht hat Georges Abdallah für eine bedingte Entlassung ab dem 6. Dezember zugelassen, „unter der Bedingung, dass er das Staatsgebiet verlässt und sich dort nicht mehr blicken lässt“. Die nationale Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft kündigte an, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen. Der heute 73-jährige Georges kann seit 1999 auf Bewährung entlassen werden. Seine zehn vorherigen Anträge auf bedingte Entlassung waren bis auf einen alle abgelehnt worden. Im Jahr 2013 genehmigte ein Gerichtsurteil seine Freilassung unter der Bedingung, dass gegen ihn ein Ausweisungsbeschluss erlassen wird. Der damalige Innenminister Manuel Valls erließ jedoch nie einen solchen Beschluss und torpedierte damit die Gerichtsentscheidung.

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https://secoursrouge.org/france-un-pas-vers-la-liberation-de-georges-abdallah/