Seit einigen Jahren herrschte Rechtsunsicherheit darüber, ob lokale Polizeieinheiten Taser einsetzen dürfen, d. h. Elektroschockpistolen, die für einige Sekunden eine Muskellähmung bewirken. Taser wurden als Spezialwaffen eingestuft und durften nur von Spezialeinheiten der Bundespolizei und Sondereinsatzkommandos der lokalen Polizeikräfte eingesetzt werden. Die Neueinstufung als Kollektivwaffe ermöglicht es den regulären Einsatzteams der örtlichen Polizeikräfte und den Frontabteilungen der Bundespolizei, solche Waffen nunmehr in ihren Dienstfahrzeugen mitzuführen.
Diese Ankündigung erfolgte Anfang Januar nach Abschluss eines 2017 in den Polizeizonen Brüssel West und Brüssel Süd gestarteten Pilotprojekts, das seine Teilnahme aufgrund unzureichender gesetzlicher Rahmenbedingungen ausgesetzt hatte. Die Neueinstufung von Tasern als kollektive Waffen wurde aufgrund der Forderungen der Polizeidienststellen selbst getroffen. Diese Änderung ermöglicht den Polizisten den Einsatz einer zusätzlichen „weniger tödlichen Waffe“ neben Schlagstöcken und Pfefferspray.
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https://secoursrouge.org/belgique-la-police-locale-autorisee-a-utiliser-des-tasers