Am 12. Februar entschied das Berufungsgericht in Paris über Ginos Antrag auf Hausarrest. Unter dem Vorwand eines „unbekannten“ Wohnsitzes und einer zu schwachen Verbindung zu seinen Hosts wurde der Antrag abgelehnt, sodass Gino im Gefängnis bleiben wird. Ungarn, das seine Auslieferung fordert (siehe Artikel hier), hat neue Informationen über den Ablauf des künftigen Prozesses übermittelt, die in letzter Minute verschickt wurden, sodass sie nicht vor der Anhörung geprüft werden konnten. Es wurde eine Frist zur Prüfung des gesamten Materials eingeräumt. Die nächste Anhörung ist für den 12. März angesetzt, in der Zwischenzeit geht die Solidarität für Gino weiter.
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https://secoursrouge.org/france-gino-reste-en-prison/